1000 resultados para Wallin, Georg August


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Thesis (Ph. D.)--Georg-August's-Universität, Göttingen.

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Kirjallisuusarvostelu

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Presentation at Open Repositories 2014, Helsinki, Finland, June 9-13, 2014

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Generell gelten in Deutschland alle Kinder und Jugendlichen als schulpflichtig, deren Aufenthaltsort sich im Land befindet. Weiterhin gilt die Verpflichtung zum Schulbesuch für alle „bildungsfähigen“ Kinder. Der Sachverhalt der Schulverweigerung, der in Kapitel 2 und 3 zu erläutern ist, kann nur in einer Gesellschaft vorliegen, in der ein Schulbesuch gesetzlich festgelegt ist. Im Jahr 1999 lag die Zahl der Verletzungen der Schulpflicht in Hessen, laut Kultusministerium, bei 4.417. Hierbei handelt es sich allerdings nur um Fälle, bei denen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde also nicht um Schulversäumnisse, die von Eltern oder Ärzten entschuldigt wurden. Dies zeige allerdings, dass das Phänomen der Schulverweigerung in den letzten Jahren, gerade in den Klassen 7 bis 9 stetig zugenommen habe. Generell gehe man diesbezüglich davon aus, dass gelegentliches unerlaubtes Fernbleiben von der Schule im Jugendalter als entwicklungstypisch eingestuft werden könne. Oppositionelles und autoritätssuchendes Verhalten in der Adoleszensphase sei als ´normale` Entwicklungsstufe anzusehen und kann sich in schulabsentem Verhalten äußern. Schulverweigerung im Sinne einer Aufmerksamkeitserregung bezüglich eines psychosomatischen Krankheitsbildes tritt vorwiegend im Alter von 12 bis 14 Jahren auf. Darüber hinaus veröffentlichten die Hertie- und die Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2002 in einer Presseinformation, dass es in Deutschland etwa 500.000 Schulschwänzer gebe. In diesem Zusammenhang würden etwa 10% bis 15% der Schüler in der Bundesrepublik die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen, was in Zahlen ausgedrückt knapp 83.000 Kinder und Jugendliche bedeute. Von diesen Zahlen geht auch das Deutsche Jugendinstitut aus. In der Region Kassel existieren zurzeit zwei Projekte zum Umgang mit und der Prävention von Schulverweigerung. Durch das bundesweite „Netzwerk Prävention von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung“ koordiniert wurde der 2005 ausgelaufene Modelversuch „Auf Kurs“ der Kasseler Produktionsschule BuntStift GmbH, evaluiert und ins Regelsystem übernommen. Das Projekt „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, ausgehend vom Europäischen Sozialfond, läuft in Kassel seit 2007 beziehungsweise 2009 und beinhaltet eine Koordination von Schule und Jugendhilfe. Anknüpfend an das Prozedere bei Erkennung eines Falls von Schulverweigerung ist zu untersuchen, inwiefern und mit welchen Zielsetzungen die Reintegrationsprojekte in der Region Kassel die Ursachen von Schulverweigerung aufgreifen. In diesem Zusammenhang steht eine Kontaktaufnahme mit dem Planer des Projektes „Auf Kurs“ von BuntStift, der Georg-August-Zinn-Schule und der Offenen Schule Kassel Waldau, zwei Kooperationsschulen des Projekts, sowie der Jugendfürsorge von Landkreis und Stadt Kassel, die im Rahmen des Projektes „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ mit Schulen und Gemeinden zusammenarbeiten. Ziel beider Projekte ist es, Schülern den Zugang zu sozialen Kompetenzen, der Bereitschaft zur Leistungsentfaltung und der Fähigkeit sich dauerhaft Lehr- und Lerninhalte anzueignen zu verschaffen. Die Darstellung der projektinternen Interventions-, Präventions- und Reintegrationsmaßnahmen vor dem Hintergrund der vielfältigen Ursachen von Schulverweigerung bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, inwiefern die Projekte Ursachen von Schulverweigerung präventiv und produktiv aufgreifen, um Schülern einen erfolgreichen Wiedereinstieg in das Bildungssystem zu ermöglichen und welche Rolle die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe und Eltern in dieser Hinsicht spielt.

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En el presente trabajo se analiza la obligación de investigar graves violaciones de Derechos Humanos y Derecho Internacional Humanitario, a la luz de la sentencia de la Corte Constitucional Colombiana referente a la constitucionalidad del Marco Jurídico para la paz. De la aparente remisión que hace la Corte Constitucional a la Corte Interamericana de Derechos Humanos sobre el deber de investigar graves violaciones de Derechos Humanos y de Derecho Internacional Humanitario se concluye que la Corte Constitucional propone como premisa mayor una obligación que surge de una interpretación extensiva de la Convención Interamericana. De la misma forma, se estudia el tratamiento indebido del derecho aplicable a las amnistías e indultos, que se relaciona con la necesidad de evitar cualquier tipo de impunidad, cuyo concepto sirve para esclarecer cuáles son los estándares que se quiere proteger. Por último, se analiza el contexto al que se pretende aplicar dicha obligación, es decir, la justicia transicional, proponiendo un modelo interpretativo de los fines de la pena, y su aplicación por medio de la favorabilidad penal, para la justicia transicional, que sea acorde a la interpretación de la Convención Interamericana.

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The article wants to describe, how far colonial administration accepted to adopt local policies of colonized societies. The case study is about the early years of the Jaunde station in German Kamerun. / Le présent article pose la question de savoir jusqu’à quel niveau le pouvoir colonial allemand a été prêt à s'adapter à la situation sociale qu'il a trouvé sur place. La question est traitée à l'exemple de l'histoire du poste de Jaunde (Yaoundé) au Kamerun allemand. // Cameroun (1884-1916), Yaoundé, Georg August Zenker (1855-1922), Richard Kund (1852–1904), Hans Tappenbeck (1861-1889), Kurt von Morgen (1858-1928), Hans Dominik (1870-1910), Essono Ela, Omgba Bisogo, Jaunde, Kamerun, Colonisation allemande