35 resultados para Völkerrecht


Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Mode of access: Internet.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Description based on: 12. Bd. 1. u. 2. Heft, published in 1922; title from cover.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Mode of access: Internet.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Mode of access: Internet.

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Trata-se de uma dissertação sobre a atividade do Conselho de Direitos Humanos das Nações Unidas na promoção e proteção destes direitos em países com influência islâmica marcante. Compõem o presente trabalho tanto a análise da eficácia do Conselho em relação a ditos Estados quanto um estudo sobre os principais princípios e valores encontrados no direito do Islã, de modo a determinar o grau de compatibilidade entre este e as exigências universais por respeito à normativa internacional de proteção dos direitos humanos. A primeira parte da obra volta um olhar crítico à passagem de diversos países muçulmanos pelo mecanismo do Exame Universal Periódico do Conselho de Direitos Humanos. Na segunda parte, intenta-se buscar uma fundamentação para os direitos humanos a partir da realidade das coisas, de modo a possibilitar sua compreensão e justificar sua exigência por parte de todos os integrantes da sociedade internacional. Na terceira parte, por fim, traça-se um perfil básico do direito islâmico, com especial enfoque nos pontos de conflito com os direitos humanos

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Die Perspektiven des MERCOSUR in den internationalen Beziehungen mit der Freihandelszone Amerikas ALCA/FTAA und der Europäischen Gemeinschaft Rita de Cassia Carvalho de Carvalho Abstract In dieser Arbeit wird MERCOSUR, Gemeinsamer Markt des Südens, als ein politischer Integrationsprozeß zwischen Entwicklungsländern, der mit der Integrationsherausforderung i. S. des wandelnden Völkerrechts, konfrontiert ist, vorgestellt. Damit sind die rechtspolitischen Perspektiven für MERCOSUR eng mit der Trilogie EU, ALCA und WTO verbunden. Aus integrationsrechtlichem Blickwinkel entwickelte sich MERCOSUR zu einem sui generis Integrationsprozeß mit der Gewährleistung der vier Marktfreiheiten nach dem EU-Vorbild. Im MERCOSUR-Recht herrscht die Zwischenstaatlichkeitsklausel. Die Herren der Verträge und Träger von Kompetenz-Kompetenz i. S. v. pouvoir constituant sind die Mitgliedsstaaten. Obwohl die fehlende Rechtssicherheit die Vertiefung des Gemeinsamen Marktes gefährdet, bietet die Übernahme des EU-Modells keine Lösung, weil die Problematik eher bei der schwachen Rechtsdurchsetzung in den Entwicklungsländern zu finden ist. Angesichts der ALCA-Logik, d. h. im Handels-, Investitions- und Dienstleistungswesen wettbewerbs¬fähig zu werden, dafür aber Rückschritte in Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsstandard hinnehmen zu müssen, übernimmt MERCOSUR die aktive Hauptrolle in Lateinamerika in den Verhandlungen mit den USA. In der WTO-Ordnung mit einer quasi-obligatorischen Gerichtsbarkeit, welche kaum Umwelt- und Menschenrecht einbezieht, sollte MERCOSUR die Politik des dritten Weges mit anderen Entwicklungsländern führen um einen Weg mit quasi der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die Umwelt- und Menschenrecht garantieren soll, zu gewährleisten.

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Seit einiger Zeit mehren sich Befürchtungen, dass Umweltpolitik und Umweltrecht im Zuge von Globalisierung und konjunkturellen Krisen in die Defensive geraten und in der Hochphase der Ökologiebewegung entwickelte Umweltstandards zurückgeschraubt werden. Dies wirkt sich unter anderem auf den Objekt- und Flächenschutz des Landschafts- und Naturschutzrechts in Form der Ausweisung von Schutzgebieten aus. In einigen Bundesländern ist bereits eine Tendenz zur Aufhebung von Schutzgebieten zu beobachten. rnDie Aufhebung unter Schutz gestellter Gebiete ist bisher gesetzlich nicht geregelt, was vom Verfasser dieser Arbeit zum Anlass genommen wird, die Anforderungen an die Aufhebung von Schutzgebieten näher zu untersuchen. Dabei wird zunächst kurz erläutert, ob die Aufhebung der Unterschutzstellung rechtlich und tatsächlich grundsätzlich möglich ist. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen, die an die Aufhebung von Schutzgebieten zu stellen sind, umfassend untersucht. Die Untersuchung erstreckt sich auf das europäische Gemeinschaftsrecht, das Bundes- und Landesverfassungsrecht, das Bundesnaturschutzgesetz, den Einigungsvertrag, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Völkerrecht. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche einzelnen Normen welcher Gesetze bei der Aufhebung von Schutzgebieten betroffen werden und zu berücksichtigen sind. Soweit die untersuchten Vorschriften selbst keine speziellen und abschließenden naturschutzfachlichen Bewertungskriterien enthalten, werden allgemeine naturschutzfachliche Bewertungskriterien erörtert, die es erlauben sollen, Maßstäbe zu entwickeln, die bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Schutzgebieten herangezogen werden können. rnIm Anschluss an die Untersuchung der materiell-rechtlichen Anforderungen werden verfahrensrechtlichen Aspekte sowie die Frage erörtert, durch wen und auf welche Art und Weise die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Schutzgebietes letztlich überprüft werden kann. Abschließend werden vom Verfasser noch einige Vorschläge unterbreitet, wie die bestehenden Anforderungen an die Aufhebung von Schutzgebieten durch Gesetzesänderungen deutlicher ausgestaltet und die Einhaltung dieser Anforderungen wirksamer überprüft werden könnten.rn

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Der vorliegende Beitrag rückt den Asylbereich als Schauplatz der Menschenhandelsbekämpfung in den Fokus. Er beginnt mit einem Überblick über die völkerrechtlichen Vorgaben zur Menschenhandelsbekämpfung (II.) und diskutiert anschliessend, wie der Schutz der Opfer, die sich im Asylverfahren befinden, umzusetzen ist. Schutz wird dabei breit verstanden und umfasst nicht nur den (physischen) Schutz vor direkten Gefahren, sondern generell alle sich aus dem Völkerrecht ergebenden positiven Verpflichtungen der Staaten gegenüber Menschenhandelsopfern. Aus diesem Grund wird zuerst die Ausgestaltung der Identifizierung von Menschenhandelsopfern besprochen (III.), bevor die Umsetzung der Schutzverpflichtungen im materiellen Asylverfahren und im Dublin-Verfahren diskutiert wird (IV.). Zuletzt wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Opfer von Menschenhandel als Flüchtlinge anzuerkennen sind und wann Wegweisungshindernisse vorliegen (V.).