999 resultados para Politik der Globalisierung
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gezeichnet von einem alten Staatsmann ... u. in Dr. gegeben von [Wilhelm Traugott] Krug
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Südafrika unter dem Apartheidregime stellte für die Entwicklung des Völkerrechts einen eigentlichen Katalysator dar. So kann an diesem einzigartigen Beispiel einer während der Periode des Kalten Krieges einheitlich als völkerrechtsverletzend charakterisierten Politik erstmals eine beinahe universell beachtete Praxis beobachtet werden – eine Praxis, wonach auch nicht direkt betroffene Staaten auf schwerste Völkerrechtsverletzungen eines Drittstaates nicht nur mit rhetorischen Verurteilungen reagierten. Vielmehr modifizierten aus diesem Grund zahlreiche Länder ihre Beziehungen zur Kaprepublik und schränkten namentlich ihre bilateralen Handelskontakte – wenn auch in sehr unterschiedlichem Umfang – ein. Als einer der wenigen Staaten blieb die Schweiz weitgehend passiv. Zur Erklärung für dieses Verhalten wurden sowohl zeitgenössisch wie auch rückblickend neben politischen oft rechtliche Gründe angeführt. Die Stichhaltigkeit dieser Argumentation klärt die vorliegende Studie unter Berücksichtigung von teilweise unveröffentlichtem Quellenmaterial in zwei Schritten ab. In einem ersten Teil überprüft die Untersuchung die Berechtigung der Schweiz, Südafrika durch aussenpolitische Massnahmen zu einer Beachtung des Völkerrechts zu motivieren. Zu diesem Zweck klärt sie ab, ob völker-, neutralitäts- und verfassungsrechtliche Bestimmungen den Handlungsspielraum der Schweiz einengten und damit als Erklärung für die geringe Unterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft durch die Schweiz herangezogen werden können. Von einem entgegengesetzten Blickwinkel wird in einem zweiten Schritt untersucht, ob das damalige Völkerrecht, aber auch neutralitätspolitische Gebote und andere aussenpolitische Prinzipien die Schweiz nicht bloss berechtigt, sondern sogar verpflichtet hätten, eine aktivere Südafrikapolitik zu betreiben, d.h. auf die Rechtsverletzungen des Apartheidregimes zu reagieren. Es wird den Fragen nachgegangen, ob und in welchem Umfang die Schweiz als damaliger Nichtmitgliedstaat der UNO verpflichtet gewesen wäre, das Kriegsmaterialembargo der Vereinten Nationen gegen Südafrika nachzuvollziehen bzw. ob sie gehalten gewesen wäre, entschiedener auf die südafrikanische Besatzung Namibias oder die Schaffung der sogenannten Bantustans zu reagieren.
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Boberach: Die interimistische Wiederherstellung des Deutschen Bundes ist ein Fortschritt auf dem Wege zur Reichseinheit, weil nur noch die beiden Großmächte Entscheidungsgewalt haben. Im März 1848 hat Preußen versäumt, das Reich unter seiner Führung zu gründen. Die Erneuerung des Bundestages [jedoch] würde aber Preußen auf den Rang der früheren Rheinbundstaaten herabwürdigen. Preußen muß die Führung in der deutschen Politik beanspruchen. - Wentzke: Abdruck 1. einer am 16. Februar [1850] gehaltenen Rede in der Mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit, 2. des Bruchstücks einer für den 26. November 1849 in der deutschen Sache vorbereiteten Rede. - 1. Das Interim bedeutet nicht die Wiederkunft des alten Bundestages, sondern einen Fortschritt zur Einheit von Deutschland über die Zwischenstufe des Dualismus. Aber Mangel an Folgerichtigkeit in der Politik des Ministeriums! - 2. Tadel der schwachen preußischen Politik am 22. März 1848, die den am 2. April zusammentretenden Landtag zum deutschen Parlament hätte erweitern müssen zur Gründung eines deutschen Reiches unter dem Vorsitz von Preußen. Das November-Ministerium will jetzt diese Politik in stark abgeschwächtem Maße nachholen! Kritik dieser Schwäche, die vom Erbkaiser auf den Vereinsvorstand, vom deutschen Reich auf den engeren Verein herabgestiegen ist
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Wentzke: 1. Rede, in der ersten preußischen Kammer in der Adreßdebatte am 8. Januar 1851 nicht gehalten: Scharfe Kritik der Politik des Novemberministeriums in der deutschen Frage; Aufzählung seiner Niederlagen. - 2. Rede, ebenda in der Schleswig-Holsteinischen Frage am 15. Februar gehalten: Angriff auf die Politik des Ministeriums
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N. H.
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"Reichenspergers literarische Arbeiten, geordnet nach der Zeit ihres erscheinens": 2. Bd., p. [449]-474.
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