24 resultados para Obrigkeit
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Boberach: Geschriebene Verfassung und Majoritätsentscheidungen werden abgelehnt. Der Unterschied zwischen Obrigkeit und Untertanen soll nicht aufgehoben werden. Ein christlicher Staat kann ohne Abgeordnete auskommen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zur Wahl von Wahlmännern, die folgende Kriterien erfüllen: Treue zu König und Obrigkeit, Anerkennung der oktroyierten Verfassung, Verteidigung der Eigentumsrechte jedes Standes, Prinzipientreue
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Welsch (Projektbearbeiter): Darlegung der demokratischen Aktivitäten in Preußen aus konservativ-monarchistischer Sicht, Warnung vor 'Wühlern' und 'Aufwieglern', welche "König, Obrigkeit, Kirche, Gesetz, Frieden, Ruhe und Ordnung" gefährden
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Welsch (Projektbearbeiter): Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung ist Ruhe und Gesetzlichkeit. Aufruf zur Wahl von Männern, welche auch früher schon Achtung und Vertrauen genossen. Warnung vor der Wahl solcher, welche der Bevölkerung allzuviel versprechen und vor 'Hetzern und Wühlern', die zu Unruhe und Widerstand gegen die Obrigkeit auffordern
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Welsch (Projektbearbeiter): Rede Friedrich Wilhelms IV. an die Abgeordneten des Landtages unmittelbar vor der Beschwörung der am 31. Januar 1850 verkündeten Verfassungsurkunde: Dank für die 1848/49 bewiesene Treue und für die Umgestaltung der Verfassung im konservativ-monarchischen Sinne. Die von königlicher Seite verliehene Freiheit darf sich nicht gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit kehren
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck dreier Äußerungen Friedrich Wilhelms IV. vom 15. Oktober 1848: Ruhe und Ordnung kann nur durch Taten, nicht durch Worte hergestellt werden; die Waffen der Bürgerwehr stammen nicht von der Nationalversammlung, sondern vom König; Gesetz und Ordnung leiten sich von der Obrigkeit her, die auf dem Gottesgnadentum beruht
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Kurztext Gegenwärtig leben über 732 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland, mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Pass. Die Beiträge gehen den Fragen nach, inwiefern die erst seit dem 20. Jahrhundert so bezeichneten «Auslandschweizer» als wirtschaftliche «Brückenköpfe» dienten, inwiefern ihre kommunikativen Netzwerke kulturelle Transfers bewirkten und Formen des Wissensaustausches begünstigten oder welchen Beitrag umgekehrt die (ehemaligen) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialpolitik und Kultur in der Schweiz leisteten. Sie befassen sich aber auch mit der historischen Konstruktion der Bevölkerung als einer neuen politischen Kategorie. Nicht nur für die Neuzeit ist zu fragen, mit welchen Politiken und Massnahmen Obrigkeit, Behörden, Staat und Verwaltung die eigene Population konstituierten und festigten und sie je nachdem über die bestehenden (nationalstaatlichen) Grenzen hinweg ausdehnten. Plus de 732 000 citoyennes et citoyens suisses vivent actuellement à l’étranger, soit plus d’une personne sur dix titulaires du passeport helvétique. Les contributions rassemblées interrogent dans quelle mesure les «Suisses de l’étranger» – désignés ainsi à partir du 20e siècle seulement – ont servi de relais pour le commerce extérieur, ainsi que dans quelle mesure leurs réseaux de communication ont contribué aux transferts culturels et favorisé des formes d’échange du savoir ou, à l’inverse, quels sont les apports des (anciens) Suisses de l’étranger dans les domaines de l’économie, de la science, de la politique sociale et de la culture lors de leur retour en Suisse. Les contributions portent également sur la construction historique de la population en tant que nouvelle catégorie politique. La question de savoir à travers quelles politiques et mesures l’autorité, les pouvoirs publics, l’Etat et l’administration ont constitué et consolidé leur propre population et, suivant les cas, l’ont étendu au-delà des frontières (nationales) existantes concerne autant l’époque contemporaine que les périodes antérieures.
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Der Autor beleuchtet die eigentümliche Urteilspraxis der Strafjustiz in spätmittelalterlichen Städten. Das finstere Blutgericht mit seiner martialischen Härte und Grausamkeit steht, wie die Forschung in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, nur für einen Teil der Strafjustiz. Der Rechtsalltag war weniger spektakulär. Die Richter mussten sich mit zahlreichen kleineren Delikten befassen. Sie fuhren nur ausnahmsweise grobes Geschütz auf, liessen oft Gnade vor Recht ergehen und passten das Strafmass den finanziellen und sozialen Verhältnissen des Verurteilten an. Dadurch waren die meisten Strafen verkraftbar. Diese Urteilspraxis war aber nur vordergründig mild. Im Hintergrund spielten ausgeklügelte Mechanismen von Macht und wirksamer gesellschaftlicher Disziplinierung. Der Strafvollzug war effektiv und die Durchsetzungskraft der städtischen Obrigkeit hoch. Schauplätze der vorliegenden Arbeit sind einerseits die Strafgerichte in Schaffhausen. Andererseits blickt der Autor über die Stadtmauern, vor allem nach Konstanz, um die Profile der Strafjustiz im Rahmen eines umfassenden Städtevergleichs zu schärfen.