178 resultados para NHE


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A simple method was developed for spectrophotometric determination of some nonsteroidal anti-inflammatory drugs (meloxicam, piroxicam and tenoxicam) based on the reduction of copper(II) in buffered solution (pH 7.0) and micellar medium containing 4,4'-dicarboxy-2,2'-buffered solution (pH 7.0) and micellar medium containing 4,4'-dicarboxy-2,2'-biquinoline acid. The-biquinoline acid. The absorbance values at 558 nm, characteristic of the formed Cu(I)/4,4'-dicarboxy-2,2'-biquinoline complexes, are linear with the concentrations (5.7-40 mmol L(-1), n = 5) of these oxicams (meloxicam r = 0.998; piroxicam and tenoxicam r = 0.999). The limit of detection values, in mmol L(-1), calculated for meloxicam (2.7), piroxicam (1.2) and tenoxicam (1.3) was obtained with 99% confidence level and the relative standard deviations for meloxicam (3.1%), piroxicam (5.1%) and tenoxicam (1.2%) were calculated using a 25 mmol L(-1) solution (n = 7). Mean recovery values for meloxicam, piroxicam and tenoxicam forms were 100 +/- 6.9, 98.6 +/- 3.6 and 99.4 +/- 2.5%, respectively. The conditional potential of Cu(II)/Cu(I) in complex medium of 7.5 mmol L(-1) BCA was determined to be 629 +/- 11 mV vs. NHE.

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In Brazil. the incidence of Bacillus cereus outbreaks is unknown, and there is little information about B. cereus occurrence in food. In addition, data on toxin production and genetic characterization of the B. cereus isolates cannot be found. This pathogen causes two distinct types of toxin-mediated foodborne illnesses known as diarrheal and emetic syndromes. Diarrheal syndrome has been linked to three different enterotoxins: two protein complexes, hemolysin BL (HBL) and nonhemolytic enterotoxin (NHE); and an enterotoxic protein, cytotoxin K (cytK). Emetic syndrome is related to cereulide, a toxin encoded by the ces gene. In this study, NHE and HBL production capacities of 155 strains of B. cereus isolated from Brazilian food products were evaluated with an immunoassay. Strains were also tested for the presence of the genes of the HBL and NHE complexes, cytK, cytK-1, cytK-2, and ces, using PCR. HBL was detected in 105 (67.7%) strains and NHE in 154 (99.4%) strains. All the strains harbored at least one gene of the NHE complex, while 96.1% of them were positive for at least one of those of the HBL complex. Genes cytK1 and ces were not detected. All strains showed toxigenic capacity and could represent a risk for consumers if good practices are not followed. This is the first report on toxigenic and genetic profiles of B. cereus strains isolated in Brazil.

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The first direct voltammetric response from a molybdenum enzyme under non-turnover conditions is reported. Cyclic voltammetry of dimethylsulfoxide reductase from Rhodobacter capsulatus reveals a reversible Mo-VI/V response at + 161 mV followed by a reversible Mo-V/IV response at -102 mV versus NHE at pH 8. The higher potential couple exhibits a pH dependence consistent with protonation upon reduction to the Mo-V state and we have determined the pK(a) for this semi-reduced species to be 9.0. The lower potential couple is pH independent within the range 5 < pH < 10. The optical spectrum of the Mo chromophore has been investigated with spectroelectrochemistry. At high potential, in its resting state, the enzyme exhibits a spectrum characteristic of the Mo-VI form. This changes significantly following bulk electrolysis (-400 mV versus NHE) at an optically transparent, indium-doped tin oxide working electrode, where a single visible electronic maximum at 632 nm is observed, which is comparable with spectra reported previously for the dithionite-reduced enzyme. This two-electron process is chemically reversible by reoxidizing the enzyme at the electrode in the absence of mediators or promoters. The activity of the enzyme has been established by observation of a catalytic current in the presence of DMSO at pH 8, where a sigmoidal (steady state) voltammogram is seen. Electronic supplementary material to this paper (Fig. S 1) can be obtained by using the Springer Link server located at http://dx.doi.org/10.1007/s00775-002-0374-y.

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Sulfite dehydrogenase from Starkeya novella is an alphabeta heterodimer comprising a 40.6 kDa subunit (containing the Mo cofactor) and a smaller 8.8 kDa heme c subunit. The enzyme catalyses the oxidation of sulfite to sulfate with the natural electron acceptor being cytochrome c(550). Its catalytic mechanism is thought to resemble that found in eukaryotic sulfite oxiclases. Using protein film voltammetry and redox potentiometry, we have identified both Mo- and heme-centered redox responses from the enzyme immobilized on a pyrolytic graphite working electrode: E-m,E-8 (Fe-III/II) +177 mV; E-m,E-8 (Mo-VI/V) +211 mV and E(m,)8 (Mo-V/IV) -118 mV vs NHE; Upon addition of sulfite to the electrochemical cell a steady-state voltammogram is observed and an apparent Michaelis constant (K-m) of 26(l) muM was determined for the enzyme immobilized on the working electrode surface, which is comparable with the value obtained from solution assays.

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Dissertação apresentada para obtenção do grau de Doutor em Bioquímica, especialidade Bioquímica-Física, pela Faculdade de Ciências e Tecnologia da Universidade Nova de Lisboa

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Dissertação para obtenção do Grau de Mestre em Biotecnologia

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Die Arbeit zeichnet die Verbreitung des Bibers (Castor fiber LINNEAUS 1758) im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft für das Jahr 2014 nach. Auf Grundlage der zwei wöchigen Feldarbeit im Februar 2014 wurden Aktivitätsspuren gesichtet und mit einem GPS Gerät registriert und fotografisch dokumentiert. Daraus werden Verbreitungskarten mit genauer Lage und Umfang der einzelnen Reviere dargestellt. Insgesamt wurden sieben Reviere entdeckt. Davon befinden sich vier Reviere an der Spree und ein Revier am Schwarzen Schöps. Die restlichen zwei Reviere wurden in Teichgruppen, die sich in der unmittelbaren Nähe der Spree befinden, verzeichnet. Des Weiteren erfolgte der Kontakt zu unterschiedlichen Akteuren die sich mit der Verbreitung des Bibers in Ost-Sachsen befassen. Zu den ermittelten Ergebnissen wurden die anderen Standorte eingebunden und kartografisch in einer Verbreitungskarte dargestellt.

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Für viele der ehemals in der Agrarlandschaft weit verbreiteten Tagfalter- und Widderchenarten wurden in den letzten Jahren rückläufige Trends ermittelt. Agrarumweltmaßnahmen und das seit der neuen Förderperiode 2014 bestehende Greening der Direktzahlungen erscheinen aktuell als die einzigen Mechanismen mit dem Potenzial Arten der Normallandschaft großflächig zu erhalten. Im Rahmen dieser Arbeit wurde 2013 und 2014 die Bedeutung förderungsfähiger, mehrjähriger sowie artenreicher Blühstreifen und Feldraine für Tagfalter und Widderchen in der Agrarlandschaft um Bernburg-Strenzfeld analysiert. Auf den angelegten, wildkräuterreichen Flächen konnten im Vergleich zu gewöhnlichen Randstrukturen und Ackerflächen sowohl mehr Tagfalter- und Widderchenarten als auch -individuen nachgewiesen werden. Mehrjährige, artenreiche Blühstreifen und Feldraine gewährleisten von April bis September ein stetiges und diverses Nektarangebot und stellen für Falter Lebensraum und somit eine Maßnahme für den Biotopverbund dar. Ein Zusammenhang zwischen verfügbaren Nektarpflanzenarten und Falterarten sowie –individuen konnte belegt werden. Besonders bedeutsame Nektarpflanzen wurden ermittelt. Mit Kulturarten angelegte Flächen besitzen, im Vergleich zu aus artenreichem Saatgut etablierten, ab dem ersten Jahr eine geringere Bedeutsamkeit als Lebensraum für Tagfalter und Widderchen. Es konnten deutlich weniger Nektarpflanzen und eine sehr geringe Stetigkeit dieser nachgewiesen werden. Förderungsfähige, mehrjährige Blühstreifen und Feldraine verfügen bei einer Anlage mit artenreichen Wildkrautmischungen, einer geeigneten Pflege und der Anlage in der Nähe geeigneter Donatorflächen über das Potenzial, die intensiv genutzte Agrarlandschaft für Tagfalter und Widderchen aufzuwerten.

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Projecte realitzat en el Departament de dibuix de la Facultat de Belles Arts, a la Universitat de Barcelona, durant el segon curs de Doctorat, en el seminari que a càrrec de Fernando Hernandez on treballem l’ Autoetnografia Narrativa. Aquesta és una investigació que no té un caràcter individual marcat tan sols per la meva veu, sinó que més aviat la configuren també tots els companys de Seminari, amb ells i a través d’ells he aconseguit aprendre molts factors que intento quedin reflectits en el texte que presento i que treballo des de l’Educació Artística i la Cultura Visual. Durant aquest any me n’he adonat de què l’aprenentatge es realitza i té molt a veure amb les vivències que cada un de nosaltres construeix en societat, en elles centro les següents pàgines que per mí són l’inici d’un recorregut cap a un nou coneixement. Intento en tot moment tenir present el grup amb el qual he tingut la possibilitat de treballar durant aquest any i des del qual he pogut treballar-me com a subjecte educadora. D’aquesta manera i des de mí presento la meva contribució a n’aquest construir aprenentatge en societat, a partir de la següent narració.

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Rekapitulation der Thesen und Ergebnisse In den nachfolgenden Abschnitten werden zur besseren Übersicht nochmals die zentralen Gesichtspunkte der Untersuchung und der wichtigsten Resultate zusammengefasst Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse noch unter dem Blickwinkel ihrer praktischen Konsequenzen für die Umsetzung einzelner drogenpolitischer Zielsetzungen ausgewertet und die Problembereiche identifiziert, welche zusätzliche Forschungsanstrengungen erforderlich machen A Theoriebildung und Forschungsansatz Die Untersuchung verwendet einen multimodalen methodischen Ansatz (direkte Befragung Strafaktenanalyse und Auswertung amtlicher Statistiken) zur Analyse typischer Anpassungsmechanismen und konkreter Handlungsstrategien als Reaktion auf den behördliche Repression des lokalen Drogenmarktgeschehens Sie fokussiert auf den Kreis regelmäßiger Heroin und/oder Kokainkonsumenten die sich zeitweilig an bekannten Treffpunkten der sogenannten <> dreier Schweizer Städte (Basel Bern und Zürich) aufhalten sowie auf den Kreis von Personen welcher sich um die lokale Distribution dieser Drogen kümmert (cf l Kapitel) Im Rahmen der theoretischen Vorüberlegungen im 2 Kapitel wurde zunächst die Frage nach dem Bedeutungsgehalt des Begriffs <> thematisiert Aus analytischen Gründen wird eine Perspektive bevorzugt die den <> als soziale Konstruktion auffasst Märkte entstehen demnach als Ergebnis individueller Tauschhandlungen sofern diese dazu führen dass sich übereinstimmende Vorstellungen und Erwartungen über die Modalitäten beim Austausch bestimmter Güter oder Leistungen ausbilden Diese Sichtweise impliziert eine kategoriale Unterteilung des Spektrums ökonomischer Tauschhandlungen welche zwischen sporadischer Handelstätigkeit personalen Netzwerke bilateraler Handelsbeziehungen und etablierten Märkten differenziert Auf der Grundlage dieser terminologischen Klärungen wurde mit Blick auf Tauschhandlungen in der Sphäre der Illegalität den Voraussetzungen für das Entstehen von Märkten nachgegangen. Für die Herausbildung illegaler Markte bieten sich in Anbetracht der fehlenden rechtlichen Garantien zum Schutz der <> bzw. zur Abschreckung opportunistischer Verhaltensstrategien nur zwei mögliche Wege an: Zum einen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage von Schutzvertragen mit <> Drittpersonen und zum anderen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage sozialer Kontrolle. Bei illegalen Märkten, die durch bilaterale Schutzvereinbarungen zustande kommen, werden die Tauschverträge zwischen den Akteuren auf dem Markt mittels Durchsetzungsgarantien abgesichert, die von einer Drittperson angeboten werden. Auf diese Weise wird das Fehlen rechtlicher Mittel zur Sicherung von Ansprüchen bei illegalen Transaktionen wettgemacht. Illegale Märkte, die durch solche Schutzvereinbarungen entstehen, weisen eine Reihe von Schwachstellen auf, die ihre Reichweite und Beständigkeit reduzieren: Das Erfordernis glaubwürdiger Schutzgarantien macht solche Märkte instabil, sowie konkurrierende Anbieter von Schutzgarantien auftreten. Außerdem können solche Märkte infolge der territorialen Gebundenheit der Schutzgarantien nur eine lokal begrenzte Ausdehnung annehmen. Die Herausbildung illegaler Märkte auf der konstitutiven Grundlage sozialer Kontrolle ist demgegenüber an andere Voraussetzungen geknüpft. Ihr Entstehen bedingt, dass innerhalb eines abgrenzbaren Personenkreises kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Dies bedeutet, dass unter diesen Personen ein generalisiertes Vertrauen in die Geltung spezifischer Verhaltensstandards und Normen verbreitet ist. Aufgrund der verringerten Transaktionskosten ermöglicht die Existenz eines solchen generalisierten Vertrauens eine Ausweitung der Austauschbeziehungen innerhalb des betreffenden Kollektivs. Weiters wird mit Bezug auf sogenannte middleman oder trading minorities argumentiert, dass die Verfügbarkeit über entsprechendes Sozialkapital bei bestimmten ethnischen Gruppen eher als gegeben erachtet werden darf als bei anderen. Daran schließt eine Untersuchung der Faktoren und Hintergründe an, welche anhand ausgewählter Beispiele die unterschiedliche Bedeutung ethnischen Sozialkapitals bei der Entwicklung illegaler Märkte aufzeigt. Bei den theoretischen Erwägungen im zweiten Kapitel geht es auch um die Frage, welche Strukturen sozialer Organisation unter illegalen Bedingungen entstehen können und unter welchen Voraussetzungen sich organisierte Akteure auf illegalen Märkten zu formieren vermögen. Ausgehend von einer analytischen Unterscheidung zwischen kooperativen und reziprokativen sozialen Interaktionen wird argumentiert, dass sich eine kriminelle Organisation zwangsläufig nur auf der Grundlage kooperativer Beziehungen konstituieren kann. Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Organisation nicht durch formal-rechtlich garantierte Ansprüche und Verpflichtungen regeln lassen, schließt reziprokative «Quid-pro-quo - Orientierungen>> als konstitutive Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb derartiger Organisationen aus. Kriminelle Organisationen, die eine Große Zahl von Personen umfassen, müssen demzufolge als hierarchische Netzwerke bilateraler Kooperationsbeziehungen strukturiert sein. Solche hierarchische Kooperationsbeziehungen entsprechen dem hauptsächlich von britischen Sozialanthropologen in verschiedenen Kulturregionen erforschten Phänomen der Patronage-Systeme. Je nach kultureller Ausgestaltung und sozialer Akzeptanz von Patronage-Systemen innerhalb einer ethnischen Gruppe, ist somit auch im Bereich krimineller Aktivitäten ggf. mit der Formierung personenstarker Organisationen zu rechnen. Die theoretischen Analysen mündeten in eine Diskussion, in welcher die als Reaktion auf repressive Marktinterventionen ausgelösten Anpassungen als Prozesse der Adaptation, Substitution, Innovation und Selektion klassifiziert und exemplarisch erörtert wurden. Anschließend wurden in Anknüpfung an die vorangehenden theoretischen Überlegungen und im Hinblick auf die Untersuchung lokaler Drogenmärkte sechs forschungsleitende Hypothesen («Arbeitshypothesen») herausgearbeitet. B. Repressionsniveaus und Marktverhalten Die empirische Datenanalyse wurde im dritten Kapitel aufgenommen. Darin wird anhand der 1997 in den Drogenszenen der Städte Basel, Bern und Zürich erhobenen Befragungsdaten sowie unter Beizug amtlicher Statistiken der Strafverfolgungsbehörden der Nachweis erbracht, dass die Heroin und Kokain konsumierenden Personen in den drei städtischen Drogenmärkten zum Zeitpunkt der Datenerhebung deutlich unterschiedlichen polizeilichen und strafrechtlichen Interventionsrisiken ausgesetzt gewesen sind. Gemäß den berichteten Repressionserfahrungen intervenierten die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Bern in der lokalen Drogenszene am repressivsten. Die Berner Drogenkonsumenten wurden am häufigsten kontrolliert, wegen Drogenvergehen von der Polizei angezeigt und auch gerichtlich verurteilt. Für Basel weisen die berichteten Angaben das niedrigste Repressionsniveau aus. Insgesamt wird aufgrund der erfragten Repressionserfahrung auch deutlich, dass Personen, die sich in irgendeiner Form am lokalen Drogenhandel beteiligen, einem relativ größeren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Vergleichbare Anzeige- und Strafurteilsstatistiken liegen nur für das jeweils, ganze Kantonsgebiet vor. Dementsprechend weniger deutlich sind die zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich ausgewiesenen Repressionsunterschiede. Jedoch deuten auch diese Angaben darauf hin, dass in der Untersuchungsperiode Drogenkonsumenten im Kanton Bern im Vergleich den höchsten und im Kanton Basel-Stadt den niedrigsten Strafverfolgungsdruck zu gewärtigen hatten. Im vierten Kapitel wird anhand der Befragungsdaten das Konsum- und Marktverhalten der Drogenkonsumenten in den drei Städten einem Vergleich unterzogen und in den Zusammenhang mit den im dritten Kapitel aufgewiesenen Differenzen bei den lokalen Repressionsaktivitäten gestellt. Besondere Beachtung findet dabei der Umstand, dass die in Basel befragten Drogenkonsumenten gegenüber den in Zürich und insbesondere Bern befragten Personen im Durchschnitt markant weniger Große Quantitäten Heroin und Kokain konsumieren und wohl gerade deshalb auch deutlich besser sozial integriert sind. Diesbezüglich signifikante Differenzen finden sich gleichfalls zwischen den Befragungsergebnissen in den Städten Bern und Zürich. Während sich aber im Falle der Zürcher Daten die Unterschiede gegenüber Bern größtenteils dadurch erklären lassen, dass sich in Zürich mehr Personen in einem Methadonsubstitutionsprogramm befinden und auch die lokal angebotenen Drogen eine relativ bessere Qualität aufweisen, versagen diese Erklärungsansätze im Falle der Basler Situation. Stattdessen wird argumentiert, dass das in Basel vergleichsweise niedrige Konsumniveau wesentlich durch die verschiedenen Anpassungsstrategien bedingt ist, welche die Drogenmarkteilnehmer angesichts unterschiedlicher Repressionssituationen verfolgen: Weil in Basel seitens der Polizei normalerweise nicht eingeschritten wird, wenn sich vor den insgesamt drei Kontakt und Anlaufstellen für Drogenabhängige Ansammlungen bilden, findet vor deren Türen kaum behelligt von der Polizei ein reger Drogenhandel statt, wobei aber pro Transaktion jeweils nur sehr kleine Heroin- und Kokainmengen die Hand wechseln. Da in Basel somit die Beschaffung von Drogenkleinstmengen kaum mit Behinderungen verbunden ist und der «Stoff» ohne Konfiskationsrisiko unmittelbar nach seinem Erwerb am selben Ort konsumiert werden kann, besteht seitens der nicht am Drogenhandel Beteiligten die Bereitschaft, für die Konsumbefriedigung relativ höhere Preise zu bezahlen als in Bern oder Zürich. Die bei den Basler Kontakt- und Anlaufstellen operierenden «Ameisenhändler», die fast durchwegs selbst Drogenkonsumenten sind, werden für ihre starke Exponiertheit bei den Verkaufsaktivitäten mit einer relativ höheren Handelsmarge entschädigt. Da Drogen-Drogenkonsumenten sich ihren Stoff mehrheitlich auf dem «Drogenbasar» auf den Vorplätzen der Kontakt- und Anlaufstellen besorgen, werden die konsumierenden Drogenhändler in Basel kaum durch Direktverkäufe von money dealer an Nur-Konsumenten konkurrenziert. Anders verhält es sich in Bern und Zürich: Weil die dortigen Drogenkonsumenten mit höheren Transaktionskosten und Konfiskationsrisiken konfrontiert sind, neigen diese eher zu Direktkäufen bei money dealer. Dieser Um-stand, aber auch der relativ höhere Aufwand pro einzelne Transaktion erhöht den Anreiz, pro Drogengeschäft größere Mengen zu erwerben. Aufgrund des kompulsiven Drogengebrauchs führen größere Beschaffungsmengen in der Tendenz jedoch zu einem Mehrkonsum. Dadurch lassen sich die aufgrund der Befragungen ermittelten Konsumdifferenzen zwischen Basel einerseits und Bern und Zürich andererseits zumindest partiell erklären. Diese Interpretation wird u. a. auch gestützt durch die Ergebnisse einer multiplen Regressionsanalyse auf den Heroin- und Kokainkonsum. Diese zeigt auf, dass der Erhebungsort und infolge dessen die in den untersuchten städtischen Drogenszenen vorgegebenen spezifischen Marktbedingungen einen signifikanten Einfluss auf das individuelle Niveau des Heroin- und Kokainkonsums haben. Deren Ergebnisse bestätigen zudem teilweise die auf Seite 58 formulierte 5. Arbeitshypothese und zwar insofern, als nämlich die Teilnahme an einem Methadonabgabeprogramm zu einer Reduktion des Heroin-, nicht aber des Kokaingebrauchs beiträgt. Die der Arbeitshypothese ebenfalls zugrunde liegende Annahme, dass der Konsum von Heroin teilweise auch durch die Einnahme anderer Arzneimittel substituiert wird, konnte zumindest mit Bezug auf den Gebrauch von Rohypnol nicht erhärtet werden. C. Transaktionsbeziehungen und Kooperation im illegalen Drogenmarkt Im fünften Kapitel wurden schließlich die theoretischen Folgerungen aus dem zweiten Kapitel wieder aufgenommen und anhand des verfügbaren Datenmaterials einer Überprüfung unterzogen. Im Zentrum standen dabei die Merkmale der Transaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Kategorien von Teilnehmern im illegalen Drogenmarkt und die darin anzutreffenden Formen der Kooperation. Die im zweiten Kapitel formulierten Arbeitshypothesen wurden spezifiziert und soweit es die Datenlage zuliess, anhand der verfügbaren Befragungsergebnisse validiert. Diese Aus-wertungen wurden ergänzt durch eine quantitative und qualitative Analyse von rund hundert Falldossiers aus dem Basler Strafgericht, die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das BetmG enthielten. Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse wurden schließlich als weitere Informationsquelle wiederum die vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Betäubungsmittelstatistiken hinzu-gezogen. Die zentralen Befunde dieser Gesamtbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Strafverfolgungsdruck führt im Hinblick auf die reziprokativ orientierten Transaktionsbeziehungen im illegalen Drogenmarkt nicht auf allen Ebenen zu personalisierten Beziehungen zwischen nachfragenden und anbietenden Marktteil-nehmern im Sinne einer «Klientelisierung» der Transaktionsbeziehungen (Geertz 1992). Insbesondere an der Schnittstelle des Drogendistributionssystems, wo selbst nicht abhängige Drogenhändler drogenabhängigen Geschäftspartnern gegenüber-stehen, wird seitens dieser zumeist ausländischen money dealer keine Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen angestrebt. Demgegenüber weisen die Befragungsergebnisse zum Stellenwert sogenannter «Stammdealern», im Sinne von Hauptbezugsquellen für Drogen, darauf hin, dass unter den im Betäubungsmittelhandel aktiven Drogenkonsumierenden eine Tendenz zur Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen besteht. Aufgrund der untersuchten Gerichtsakten wird außerdem nahegelegt, dass Transaktionen, die über dem strafrechtlich als qualifiziert geltenden Mengenbereich von rund 50 Gassengramm Heroin oder Kokain liegen, gleichfalls eher unter persönlich miteinander vertrauten Geschäftspartnern abgewickelt werden. Trotz nachweislich erhöhter Bereitschaft, Vereinbarungen ggf. durch Einsatz physischer Gewalt durchzusetzen, und trotz der infolge kompulsiven Drogen-gebrauchs mutmaßlich erhöhten Neigung, opportunistisch zu Handeln, darf davon ausgegangen werden, dass in den lokalen Drogenszenen für die Selbstregulation des Drogenmarktes ausreichend kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Durch soziale Kontrolle und damit einher gehende Reputationseffekte wird anscheinend verhindert, dass in lokalen Drogenmärkten opportunistische Handlungsstrategien überhand nehmen. Bei der Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt kommt Sexualpartnerschaften - zumindest nach Maßgabe der Bewertung der Strafprozess-akten - eine relativ große Bedeutung zu. Der qualifizierte Tatbestand des «bandenmässigen» Vorgehens beim Betäubungsmittelhandel wird vergleichsweise häufig gegen Angeklagte geltend gemacht, die miteinander eine entsprechende Verbindung eingegangen sind. Formen krimineller Kooperation, die sich auf anderer Grundlage herausbilden, werden vom geltenden Strafrecht offensichtlich nur unzureichend er-fasst. Für die Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt wird schließlich das kollektive Sozialkapital genutzt, das bestimmte Immigrantenpopulationen in der Schweiz ihren Mitgliedern verfügbar machen. Eine Analyse der polizeilichen Anzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit der Täterschaft, gibt jedoch Grund zur Annahme, dass das für die kriminelle Kooperation im Drogenmarkt wichtige ethnische Sozialkapital in dem Masse schwindet, wie sich der Drogenkonsum innerhalb der jeweiligen ethnischen Gruppe ausbreitet. Die Folge davon ist, dass sich die dominierende Marktposition im Betäubungsmittelhandel immer wieder auf eine neue ethnische Gruppen verlagert. D. Folgerungen für die Praxis und die weitere Forschung Nach einem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Gutachten aus dem Jahr 2004 (Zobel und Dubois-Arber 2004), besteht in sieben Schweizer Städten ein Angebot an überwachten Konsumräumen für Opiatabhängige mit intravenösem Drogengebrauch. Von den insgesamt 13 Kontakt- und Anlaufstellen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, bieten überdies zehn separate Räume an, in denen Drogen inhaliert werden können. Die Einrichtung von Konsumräumen in der Schweiz erfolgte im Hinblick auf die drogenpolitische Zielsetzung der «Schadensverminderung». Als Ergebnis wurde eine Verminderung der Zahl drogenbedingter Todesfälle, der Prävalenz von Infektionskrankheiten und anderer Gesundheitsprobleme unter Drogenkonsumierenden, eine bessere Betreuung und soziale Unter-stützung, ein erleichterter Zugang zu therapeutischen Dienstleistungen sowie schließlich eine Entlastung des öffentlichen Raums durch eine Verkleinerung der sichtbaren Drogenszene erwartet (ibid.: 2f.). Gemäß besagtem Gutachten haben sich diese Erwartungen soweit überprüfbar wenigstens zum Teil erfüllt. Am deutlichsten scheint der Befund, wonach die Einrichtung von Konsumräumen zu einer Verringerung der Probleme mit der öffentlichen Ordnung und insbesondere zu einer «Rückbildung der Drogenszenen» beigetragen hat (ibid.: 20). Ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), der auf einer Gesamtevaluation der Erfahrungen mit dem Angebot überwachter Konsumräume für Opiatabhängige beruht (Hedrich 2004), kommt zu insgesamt sehr ähnlichen Ergebnissen. Mit Bezug auf die Wirkungen von Konsumräumen auf die öffentliche Ordnung und die Kriminalität wird in diesem Bericht konstatiert, dass deren Angebot unter bestimmten Bedingungen den Konsum im öffentlichen Raum reduzieren kann. Dazu gehört insbesondere, dass ausreichende Konsumkapazitäten bereitgestellt werden und die Drogenkonsumenten nicht durch örtliche Polizeiaktionen von der Nutzung der Einrichtungen abgehalten werden. Für ein Zunahme der Eigentumsdelikte in der Nachbarschaft von Konsumräumen gibt es dem Bericht zufolge keine Anhaltspunkte. Bei der für gewöhnlich höchst brisanten Wahl des Standorts für solche Einrichtungen gelte es sowohl den Bedürfnissen der Drogen-konsumenten als auch denjenigen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen (ibid.: 70). Aus der Perspektive der Drogenkonsumenten wird die Nutzung von Konsumräumen offenbar von der Distanz zwischen dem Ort, wo die Drogen beschafft werden können, und dem Standort der Konsumräume sowie von der Häufigkeit von Polizeikontrollen auf dem Weg dahin abhängig gemacht (ibid.: 65). Dies korrespondiert mit dem Befund dieser Untersuchung, dem zufolge die örtliche Nähe von Beschaffungs- und Konsumgelegenheit die Bereitschaft erhöht, trotz deutlich höheren Preisen pro Transaktion nur Drogenquantitäten zu erwerben, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind. Da die Untersuchungsergebnisse zudem nahe legen, dass dadurch der Konsum sich auf einem relativ niedrigeren Niveau einpendelt, empfiehlt es sich für die Entscheidungsträger der lokalen Drogenpolitik, der Tendenz zur Szenebildung und dem damit verbundenen Drogenkleinhandel in der Nähe von Konsumräumen (cf. ibid.: 67) nicht mit rigorosen polizeilichen Interventionen entgegenzuwirken. Vielmehr ist eine Strategie zu verfolgen, welche darauf abzielt, durch ein dezentrales Angebot von Konsumräumen mehrere überschaubare Handels-plätze für Drogen in unmittelbarer Nähe oder ggf. auf den Vorplätzen entsprechender Einrichtungen zu etablieren. Die polizeilichen Aktivitäten im Umfeld solcher Handelsplätze haben sich gemäß dieser Strategie darauf zu beschränken, die öffentliche Ordnung in der Nachbarschaft sicherzustellen, gegen den Konsum außerhalb der Einrichtungen vorzugehen, bei Gewalttätigkeiten einzuschreiten und, währenddem die Konsumräume geschlossen sind, Ansammlungen der Drogenszene aufzulösen. Durch gelegentliche Kontrollen hat sie außerdem dafür besorgt zu sein, dass keine größeren Drogenmengen die Hand wechseln und nicht konsumierende Kleinhändler von den polizeilich tolerierten Handelsplätzen ferngehalten werden. Allem Anschein nach orientierte sich die drogenpolitische Praxis im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der neunziger Jahren bis heute annäherungsweise an einer solchen Strategie mit dem Ergebnis, dass zumindest bis 1997 das mittlere individuelle Konsumniveau im Vergleich zu anderen Städten deutlich tiefer lag .268 Um die Nachhaltigkeit dieser Strategie zu überprüfen, sollte in naher Zukunft unter Einsatz desselben Erhebungs-instruments eine Folgeuntersuchung in Basel und allenfalls auch in Bern und Zürich ins Auge gefasst werden. Bei einem erneuten Anlauf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz sollten in Anbetracht der Ergebnisse dieser Untersuchung insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen, welche die Merkmale der «qualifizierten» Zuwiderhandlung bzw. der «schweren Fälle» von Betäubungsmitteldelinquenz umschreiben nochmals überdacht werden. Der vom Schtveizerischen Bundesrat dem Parlament seinerzeit vorgelegte Entwurf für ein neues BetmG enthält zwar beim erstgenannten Qualifikationsgrund, der sich auf die Gefährdung einer großen Zahl von Menschen bezieht, bereits eine Änderung, die in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich eine Abkehr von der streng rechnerischen Auslegung einer als «qualifiziert» geltenden Drogenmenge initiieren könnte. Im vorgeschlagenen Artikel 19 Ziff. 2 wird unter Buchstabe «a» nämlich der wörtliche Bezug auf eine «Menge» fallengelassen. Allerdings deutet der diesbezügliche Kommentar in der Botschaft des Bundesrates (2001) darauf hin, dass damit kein grundsätzlicher Wandel in der Rechtssprechung angestrebt wird, sondern dass nunmehr bloß «nicht allein die Menge als Kriterium für die stoffinhärente Gesundheitsgefährdung herangezogen» werden soll (ibid.: Ab-schnitt 2.2.8.2). Dem erklärten «Ziel der Qualifikation», das ausdrücklich darauf gerichtet ist, «die nichtabhängigen Händler/Händlerringe des Drogen-Schwarz-marktes verschärft zu treffen, welche ohne Rücksicht auf die Gesundheitsgefährdung ihrer Klientel ihren Profit machen [Hervorh. JCNJ» (ibid.) würde mit diesem Gesetzesvorschlag, der zudem wiederum im Wesentlichen unverändert die Qualifikationsgründe der «bandenmässigen» und «gewerbsmässigen» Tatbegehung enthält, kaum näher gekommen. Die Tatsache, dass aufgrund der ausgewerteten Strafakten mehrheitlich drogenabhängige Händler vom qualifizierten Straftatbestand erfasst werden und die Anschuldigung der «bandenmässige» Tatbegehung offenbar nicht selten gegen ebenfalls abhängigen «Dealerpärchen» gerichtet wird, sollte seitens des Schweizerischen Bundesgerichts zum Anlass genommen werden, die herrschende Praxis der Rechtssprechung zu hinterfragen, bzw. eine Neuauslegung dieser Straftat-bestände ins Auge zu fassen. Gerade mit Blick auf die «bandenmässige» Tatbegehung könnte man erwägen, von der engen Fokussierung auf ein arbeitsteiliges Vorgehen im Sinne der in dieser Untersuchung definierten kooperativen Interaktion wegzukommen und stattdessen den Tatbestand mehr auf länger währende Transaktionsbeziehungen zwischen Drogenhändlern anzuwenden. Auf diese Weise würden gerade solche Beziehungssysteme besser ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, auf die der Gesetzgeber mit dem Begriff der Händlerringe wohl auch explizit Bezug nimmt. Bevor derartige möglicherweise schwerwiegende Entscheide getroffen werden, wäre es wünschenswert, wenn in verschiedenen anderen Kantonen der Schweiz die Praxis der Strafgerichte im Bereich der Betättbungsmitteldelinquenz durch sorgfältige Aktenanalysen untersucht und einander gegenüber-gestellt würde. Damit würde der Gefahr begegnet, dass lokale Traditionen in der Praxis der Strafgerichte bei der Gesamtbeurteilung ein zu starkes Gewicht erlangen. Weiteren Forschungsbedarf impliziert schließlich auch die im Rahmen dieser Untersuchung behandelte These einer durch den zunehmenden Drogengebrauch gesteuerten ethnischen Sukzession im Drogenmarkt. Von Interesse sind insbesondere zusätzliche Studien, die allenfalls den Nachweis erbringen können, dass in andern europäischen Ländern ähnlich Prozesse abgelaufen bzw. noch im Gang sind. Länder wie die U.S.A., Kanada und Australien mit ihren seit Jahrzehnten zum Teil stark segreggierten ethnischen Minderheiten bieten zudem ein weites Spektrum an Möglichkeiten, dieser These anhand historischer Analysen nachzugehen.

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Das Westquartier von Eretria/Griechenland gehört zu den grössten Grabungsflächen, welche je von der Schweizerischen Archäologischen Schule erforscht wurde. Obwohl in diesem Bereich seit der ersten Ausgrabung 1964 tausende von Keramikscherben und unzählige Befunde ausgegraben worden sind, wurde niemals systematisch und basierend auf sämtlichen geometrischen Funden und Befunden der letzten fast 50 Grabungsjahre versucht, die früheisenzeitliche Siedlung zu erforschen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich erstmals mit der Rekonstruktion derselben. Dabei zeigt sich nicht nur, dass das Grabungsgebiet im Nordwesten der modernen Siedlung Eretria seit der Stilstufe Mittelgeometrisch II kontinuierlich besiedelt und kultisch genutzt wurde, sondern in unmittelbarer Nähe zu einer grösseren früheisenzeitlichen Nekropole situiert war. Wie die Stratigraphie des Grabungsgebietes deutlich zeigt, war die Siedlung gegen Ende des 8. Jahrhunderts v.Chr. einer verheerenden Überschwemmung ausgesetzt, welche die meisten dort angesiedelten Primärkontexte mindestens partiell zerstörte. Diese Katastrophe bedeutete aber nicht das Ende der Siedlungsaktivitäten. Vielmehr wurde der angefallene Schutt sorgfältig zusammengeräumt und wahrscheinlich rituell entsorgt, bevor neue Primärkontexte im alten Siedlungsraum entstanden.

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Der Aufsatz nähert sich dem Interpretationsproblem des ,Ring', eines seit Forschungsbeginn ausserordentlich konträr diskutierten Textes, aus wissenschaftsanalytischer Perspektive. Er führt die Zersplitterung und die Extremisierung der Deutungsansätze, die die breite Forschung zu Wittenwilers Werk kennzeichnet, auf einen vergleichsweise simplen Befund zurück: die ungeklärte Frage nach dem Verhältnis von Komik und Didaktik und der Ernsthaftigkeit des lehrhaften Angebots im ,Ring'. Die so auf grundlegendster Ebene offen gebliebene Erfassung des Textes führt in einen interpretatorischen Leerraum, in dem die widersprüchlichsten, oft wissenschaftsideologisch begründeten Positionen Platz finden. Ihre Analyse zeigt, dass sie sich in wiederkehrende Gruppierungen ordnen. Als Schlüsselglied sowohl der Befunddaten als auch der konträren Vernetzungen von Befund und Deutung wird die wechselnd rote und grüne Initialenlinie der Münchner Handschrift identifiziert. Als im Prolog eingeführte Markierung von Ernst auf der einen und Komik auf der anderen Seite ist sie nicht nur visueller Ausdruck des Deutungsproblems des ,Ring', sondern sie hat es wegen der scheinbaren Unstimmigkeit ihrer Zuweisungen auch wesentlich bedingt. Der Aufsatz zeigt ihren bisher übersehenen Aufschluss für das Verständnis des Werks. Nimmt man die Linie als graphisches Verfahren ernst, stellt sie sich als strukturelle Markierung zum Auffinden von Text im diskontinuierlichen Zugriff dar - nicht aber, wie man sie bisher ausnahmslos verstand, als semantische Kommentierung eines laufenden, kontinuierlich zu lesenden Textes. Die strukturierende Funktion des Farbwechsels ist auf zwei Ebenen nachzuweisen: Auf Makroebene trennen seine Zuweisungen vorwiegend narrative und vorwiegend wissensvermittelnde Grosspartien des ,Ring' durch eine jeweilige Grundfarbe. Auf Mikroebene wird diese Grundfarbe durch die jeweils andere Farbe durchbrochen, um formale Einschnitte wie etwa Sprecherwechsel, Ortswechsel, Handlungsneueinsätze, Beginn und Ende eines eingeschalteten Binnentextes oder einer Sentenz anzuzeigen. Dem Benutzer der autornahen Handschrift sollte so in einem ersten Schritt (makrostrukturell) ermöglicht werden, gezielt auf gewünschte Stellen des Textes zuzugreifen und ihn in einem zweiten Schritt (mikrostrukturell) schneller zu erfassen. Nicht in seiner Umsetzung, sehr wohl aber in seiner Funktion steht dieses ungewöhnliche Layout zeitgenössischen Techniken der Buchgliederung durchaus nahe. Auch im Profil der Zusammenstellung seiner Binnentexte rückt der ,Ring' damit in die Nähe der im Spätmittelalter beliebten Sammelhandschriften mit Ziel einer Wissenssumme, die hier narrativ verbundenen wird. Es scheint, als möchte der ,Ring' in einem ungewöhnlichen Experiment beides sein: Kompilation und Werkganzes, Wissenssammlung und Erzählwerk - Texte und Text. Als Ergebnis einer Neuuntersuchung des Münchner codex unicus des ,Ring' weist der Beitrag schliesslich darauf hin, dass auch zahlreiche Markierungszeichen am Spaltenrand formale und strukturelle Texteinschnitte anzeigen und somit die gleiche Funktion haben wie der Farbwechsel auf Mikroebene. Ein kausaler, produktionstechnischer Zusammenhang zwischen diesen Zeichen und der Verteilung des Farbwechsels ist nicht auszuschliessen, zumal beide Verfahren etwa im letzten Fünftel des Textes zunehmend zusammenfallen. Möglicherweise war nur die makrostrukturelle Funktion des Farbwechsel ursprünglich indendiert und mit der Erläuterung im Prolog bezeichnet, während seine mikrostrukturelle Funktion erst Resultat des Abschreibprozesses ist.

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Aquest projecte tracta sobre la relació entre germans quan un d’ells és discapacitat. Podríem dir que la relació que s’estableix entre ells és “especial”? Aquesta ha estat la pregunta que m’ha portat a estudiar els diferents factors que influeixen en una relació d’aquest tipus. Per tal de poder comprovar el que diuen els estudis fets fins al moment, he analitzat dos casos, tots dos amb contextos molt diferenciats, i n’he tret unes conclusions amb la finalitat de respondre a la pregunta inicial. Quan hi ha un fill amb discapacitat a la família, l’atenció que aquest requereix és tan gran que sovint els germans tenen la sensació de sentir-se inferiors, culpables, etc. A tots aquests sentiments cal prestar-hi certa atenció de manera que la situació no els sigui negativa. Els tallers de germans, organitzats per associacions i escoles especialitzades amb el tema, contribueixen a treballar amb tots aquests germans, els sentiments i les emocions i així enfortir el vincle entre germans.

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Das im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts entstandene Alexander-Epos Walters von Châtillon, schon im 13. Jahrhundert in den ,,status of a classic" (Colker) und überdies zum Schultext avanciert, gehört zu den am reichhaltigsten überlieferten Erzähltexten der lateinischen Literatur des Mittelalters. Der Beitrag kann ausser den in der Ausgabe Colkers (1987) nachgewiesenen 209 Textzeugen 15 weitere Handschriften und Fragmente belegen und zudem einen Neufund vorstellen: Im Archiv der Bürgergemeinde Frauenfeld, Schweiz, erhielt sich als einzelnes Doppelblatt ein glossiertes Fragment des Textes aus dem späten 13. oder frühen 14. Jahrhundert. Sein Layout verrät, dass es für die begleitende Kommentierung von vornherein angelegt war und vermutlich einem Schulbuch entstammt. Die erhaltenen Scholien scheinen dem ,,Standardkommentar" (Killermann) zur ,Alexandreis' nahezustehen, könnten aber auch Bezüge zum Kommentar des Geoffrey de Vitry aufweisen, der in einer mit seinem Namen auktorial verbundenen, aus Rheinau stammenden Handschrift erhalten ist. In vergleichsweise dichter räumlicher und zeitlicher Nähe zu diesem Textzeugen entstand die Handschrift, aus der das neue Frauenfelder Fragment stammt: Die Untersuchung der Akte, als deren Schutzumschlag das Doppelblatt aus der ,Alexandreis' diente, zeigt, dass sie sich seit dem frühen 15. Jahrhundert im jetzigen Kontext, den Beständen des heutigen Archivs der Frauenfelder Bürgergemeinde, befunden hat, das auf eine seit dem 13. Jahrhundert geführte Sammlung zurückgeht. Da zudem in Frauenfeld eine Lateinschule seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar und schon im 13. Jahrhundert zu vermuten ist, liegt es nahe, dass der Fundort des neuen Textzeugen auch der seiner Entstehung oder doch zumindest seiner Benutzung im Unterricht war. Das Fragment bietet einen trotz schlechter Abschrift (mit häufigen Korrekturen durch den Glossator) unverkennbar guten Text, in kritischer Hinsicht dabei nur geringen Gewinn. Seine textgeschichtliche Verortung kann angesichts der nach wie vor weitgehend unaufgearbeiteten Überlieferung der ,Alexandreis' nur in groben Zügen vorgenommen werden. - Mit einem durch einen kritischen Apparat erschlossenen diplomatischen Abdruck und zwei Abbildungen des neuen Fragments.

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It has not been well established whether the mechanisms participating in pH regulation in the anoxic-reoxygenated developing myocardium resemble those operating in the adult. We have specially examined the importance of Na+/H+ exchange (NHE) and HCO3-dependent transports in cardiac activity after changes in extracellular pH (pHo). Spontaneously contracting hearts isolated from 4-day-old chick embryos were submitted to single or repeated anoxia (1 min) followed by reoxygenation (10 min). The chronotropic, dromotropic and inotropic responses of the hearts were determined in standard HCO3- buffer at pHo 7.4 and at pHo 6.5 (hypercapnic acidosis). In distinct experiments, acidotic anoxia preceded reoxygenation at pHo 7.4. NHE was blocked with amiloride derivative HMA (1 micro mol/l) and HCO3-dependent transports were inactivated by replacement of HCO3 or blockade with stilbene derivative DIDS (100 micro mol/l). Anoxia caused transient tachycardia, depressed mechanical function and induced contracture. Reoxygenation temporarily provoked cardiac arrest, atrio-ventricular (AV) block, arrhythmias and depression of contractility. Addition of DIDS or substitution of HCO3 at pHo 7.4 had the same effects as acidosis per se, i.e. shortened contractile activity and increased incidence of arrhythmias during anoxia, prolonged cardioplegia and provoked arrhythmias at reoxygenation. Under anoxia at pHo 6.5/reoxygenation at pHo 7.4, cardioplegia, AV block and arrhythmias were all markedly prolonged. Interestingly, in the latter protocol, DIDS suppressed AV block and arrhythmias during reoxygenation, whereas HMA had no effect. Thus, intracellular pH regulation in the anoxic-reoxygenated embryonic heart appears to depend predominantly on HCO3 availability and transport. Furthermore, pharmacological inhibition of anion transport can protect against reoxygenation-induced dysfunction.