1000 resultados para Hessen-Kassel


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Im Zentrum der Dissertation steht die höfische Tierhaltung in der ehemaligen Residenzstadt Kassel. Die Auswertung der Archivquellen stellt ein kontinuierliches Bild des Aufkommens exotischer Tiere vom 15. bis ins 18. Jahrhundert dar. Der Fokus richtet sich auf die barocke Menagerie des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel (ca. 1680 - 1730), die mit ihrem systematisch aufgebauten und umfangreichen Tierbestand die Einrichtungen seiner Vorgänger weit übertraf. Die Sammlung lebender Raritäten aus allen Regionen der Welt diente der absolutistischen Selbstdarstellung und der Visualisierung des Herrschaftsstatus. Die Untersuchung der zeitgenössischen Reiseberichte zeigt, dass die Menagerietiere vom Betrachter ebenso als kuriose und/oder rare Sehenswürdigkeiten empfunden wurden wie die musealen Ausstellungsstücke einer Kunstkammer. Da sie als lebende Schauobjekte Staunen auslösten, müssen sie mit der „frühneuzeitlichen Neugierde“ (curiositas) in Verbindung gebracht werden und bildeten einen wesentlichen Bestandteil des imaginären Welttheaters „Macrocosmos in Microcosmo“. Gerade hier kann die Dissertation eine enge Verbindung zwischen Menagerie und Kunstkammer belegen, die in der Forschungsliteratur bisher kaum thematisiert wurde. Die Tiersammlung bildete einen räumlich separierten Teil der Sammlungen des kunstsinnigen und naturwissenschaftlich interessierten Fürsten, die ansonsten im Kunsthaus untergebracht waren. Der Menagerie kam die gleiche reichspolitisch repräsentative Bedeutung zu, welche auch die begehbare Sammlung inne hatte. Die von 1764 bis 1785 bestehende Menagerie seines Enkelsohnes, Friedrich II., folgte dagegen anderen Zielsetzungen. Sie ist in Zusammenhang mit pädagogischen und kulturellen Bemühungen seiner Regierung im Sinne des aufgeklärten Absolutismus zu sehen. Ein weiterer Teil der Untersuchung widmet sich dem Kasseler „Tierstück“ von Johann Melchior Roos („Die Menagerie des Landgrafen Carl“, 1722-1728, mhk). Die kunsthistorische Analyse ordnet das Gemälde in die Tradition der niederländischen Sammelbilder des 17. Jahrhunderts ein. Der Maler bedient sich traditioneller Paradiesdarstellungen, welche die Utopie von der friedlichen Koexistenz aller Lebewesen zum Thema haben. Ebenso steht das Kasseler „Tierstück“ als Sammelbild wertvoller gemalter Raritäten den naturhistorisch-enzyklopädischen Stillleben nahe, die bevorzugt Muscheln und Blumenbuketts zeigen. Die Präsentation des Gemäldes als Bestandteil der enzyklopädisch gedachten Naturaliensammlung im „Kunsthaus“ (Ottoneum) ordnet es von Beginn an der begehbaren höfischen Welt zu. Dabei wird die zeitgenössische Wahrnehmung des „Tierstücks“ als kurioses Kunstwerk herausgearbeitet, dem im Ensemble von Naturalia und Artificialia ein universalistisches Bildprogramm zukam. Die Authentizität der im Gemälde dargestellten Tiersammlung lässt sich nicht bestätigen. Der Maler hat mit seiner fiktiven Bildkompilation einen idealen Zustand erzeugt. Als typisches Sammlungsbild ist es eher als Metonymie der Sammlung wahrzunehmen, das seinen Verweiszusammenhang innerhalb der als Mikrokosmos organisierten Sammlung entfalten konnte.

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Wilhelm, L. z. H.

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Wilhelm, L. z. H.

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Friedrich, L. z. H.

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... Wir, Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld ... Cassell den 25ten Junii 1779

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Leipzig, Univ., Diss., 1914

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Marburg, Univ., Diss., 1913

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Boberach: Für den Verfassungsstreit wird darauf hingewiesen, daß unter Beteiligung der Landstände gültige Reformen durchgeführt wurden wie Ablösung bäuerlicher Lasten, Gewerbesteuerermäßigung, Koalitionsfreiheit, Öffentlich- und Mündlichkeit der Strafrechtspflege mit Schwurgerichten, Aufhebung der Polizeigerichtsbarkeit, Mitwirkung der Landstände bei Ernennung von Oberrichtern

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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der Märzforderungen in Kurfürstentum Hessen-Kassel: Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Öffentlichkeit der Justiz sowie baldige Einberufung der Ständeversammlung. "Geben Allerhöchstdieselben uns eine entsprechende Zusicherung, so werden Sie sehen, welcher Jubel Ihnen aus dem ganzen Lande entgegenschallen wird!" Verfaßt anläßlich des Aufrufs der Bundesversammlung zur Eintracht und Beachtung der Gesetze vom 1. März 1848

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Signatur des Originals: S 36/G01698

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