52 resultados para Gleichstellung
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Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopathie freigestellt sein
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1995 an der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing haben 189 Staaten eine visionäre Aktionsplattform als Leitlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet. Die Schweiz hat 1999 einen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet mit Massnahmen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Entscheidungspositionen, aber auch Armut, Gesundheit, Gewalt und Menschenrechten. In einem partizipativen Vorgehen mit Schlüsselpersonen im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann hat das IZFG diesen Aktionsplan bilanziert (1999 - 2014). Der Bericht beinhaltet Zahlen und Fakten in allen Themenbereichen, eine Bilanzierung des Umsetzungsstands auf nationaler und auf internationaler Ebene, Meilensteine und Best Practices sowie den Handlungsbedarf und Empfehlungen für künftiges Vorgehen im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann.
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Zur Realisierung der Gleichstellung von Frau und Mann sind institutionelle Mechanismen unabdingbar. Der Artikel zeigt die Entwicklung und den aktuellen Stand der öffentlichen Fachstellen zur Föderung der Gleichstellung in der Schweiz auf und geht – untermauert mit verschiedenen Beispielen aus der Praxis – auf die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure ein. Das kulturelle und politische Umfeld für die Förderung von Gleichstellung unterscheidet sich stark zwischen den Kantonen und Regionen. Dies wird am Beispiel von familienergänzender Kinderbetreuung und Ressourcen für die Gleichstellungsarbeit illustriert
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Welsch (Projektbearbeiter): Die schlesischen Rittergutsbesitzer sind bereit, auf ihre Privilegien (vor allem die Patrimonialgerichtsbarkeit) zu verzichten, bestehen aber auf ihren materiellen Rechten. Eine Abschaffung des Erbpacht- und Mühlenzinses sowie aller sonstigen Abgaben ist nur gegen vollständige Entschädigung denkbar.
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Welsch (Projektbearbeiter): Provisorische Änderung der Rekrutierungsvorschriften bis zum Erlaß eines neuen Gesetzes: Aufhebung der Befreiung des Adels von der Militärpflicht, Einberufung (vom zwanzigsten bis zum sechsundzwanzigsten Lebensjahr) durch Losverfahren. Nebst eingehenden Ausführungsbestimmungen zur Konskription der Wehrpflichtigen
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Henry Silberstein
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F. H.
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Abraham Geiger