121 resultados para Anerkennung
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Das internationale Zivilprozessrecht der Schweiz enthält angesichts der zunehmenden Mobilität und der Globalisierung vermehrte Bedeutung. Studenten und Praktiker haben ein zunehmendes Bedürfnis, sich kurz und prägnant über die komplexe Materie zu orientieren. Im Zentrum stehen Fragen der Zuständigkeit und der Vollstreckung. Dabei wird zwischen LugÜ und IPRG eine didaktisch orientierte Abgrenzung vorgenommen. Zusätzlich wird auf die internationale Rechtshilfe eingegangen. Besondere Beachtung wird den Rechtsmitteln mit ihren Besonderheiten im Bereich des internationalen Zivilprozessrechtes gewidmet. Eingehend behandelt werden weiter auch die Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz. Eine Übersicht der Rechtsquellen und ein Sachregister runden die Arbeit ab. Schematisch-zeichnerische Darstellungen helfen, den komplexen Stoff rasch zu erfassen.
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Die kapitalistische Geldwirtschaft ist nicht erst durch die jüngste Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise in die Kritik geraten (Streeck 2011). Herkömmliches Wirtschaften verstärkt im Kontext eines flexiblen Kapitalismus die bestehenden Ungleichheiten gerade auch in der Schweiz eher als diese abzumildern (Mäder 2012). Durch zunehmende Prekarisierungsphänomene werden Teile der Gesellschaft in unsichere Lagen gebracht, was nicht ohne Auswirkungen auf die Lebensformen im „kulturellen Kapitalismus" (Neckel 2005) bleibt. Als Reaktion auf diese Missstände tauchen in jüngerer Zeit vermehrt ‚experimentelle' oder alternative Lebensformen im Übergang von einer Wachstums- hin zu einer Postwachstumsgesellschaft auf. Zu dieser Suche nach alternativen, also guten und gerechten Lebensformen für möglichst alle Gesellschaftsmitglieder, muss auch die Diskussion und die Initiative bezüglich des bedingungslosen Grundeinkommens gezählt werden (vgl. Lessenich 2009). Diese im Beitrag kritisch zu prüfende Idee steht scheinbar in einem starken Kontrast zu einer auf Leistung und Erfolg basierenden meritokratisch organisierten Wettbewerbsgesellschaft. Nur Leistungswillige sollen für ihre Anstrengungen belohnt werden. Alle anderen gelten als (potenziell) faul, untätig und dürfen insofern auch auf keine Be-/Entlohnung hoffen. In der Wettbewerbsgesellschaft haben jedoch nicht alle die gleichen Start- und Verwirklichungschancen, vielmehr werden häufig die bestehenden Ungleichheiten legitimiert und desintegrative Effekte in verschiedenen sozialen Feldern sind die Folge (Wetzel 2013). Aus Unzufriedenheit mit diesem ungerechten und viele benachteiligenden Umstand und nicht zuletzt um diesem entgegen zu wirken, wird seit geraumer Zeit die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert (Wagner 2009). Der Vortrag beschäftigt sich aus einer diskurskritischen Sicht mit drei Themen: (1) Anerkennung, Arbeit und menschliche Würde (Gorz 1997; Wetzel 2010), (2) Widerstände (Economiesuisse 2012) sowie (3) Perspektiven und Alternativen: gute und gerechte Lebensformen (Jaeggi 2012).
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Eine vergleichende Analyse der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Westeuropa im Zeitraum von 1960 bis 2010 zeigt, dass katholisch geprägte Staaten diese Bereiche grundsätzlich nicht weniger stark liberalisiert haben als andere Länder. Allerdings drosselt der Katholizismus offensichtlich die Geschwindigkeit von Reformprozessen. Auf Basis einer detaillierten explorativen Analyse der Politikentwicklungen in Österreich, das sehr früh die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch lockerte, jedoch bei der Einführung registrierter homosexueller Partnerschaften lange zögerte, leiten wir induktiv theoretische Implikationen ab: Die katholische Kirche kann permissive Reformen so lange verhindern, wie institutionelle und kulturelle Gelegenheitsstrukturen nicht der säkular-liberalen Opposition behilflich sind, erfolgreiches Agenda-Setting zu betreiben und Mehrheiten für einen Politikwechsel zu gewinnen.
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Welsch (Projektbearbeiter): Reichsverfassungskampagne in Sachsen
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung des preußischen Gesetzentwurfes vom 7. Juli 1848 über die Einrichtung einer Bürgerwehr; Gesetzentwurf über die Einrichtung von Bürgerwehrgerichten