282 resultados para Unternehmen


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Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Forschung zur staatlichen Gründungsfinanzierung, speziell in Deutschland. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob eine öffentliche Gründungsfinanzierung aus wirtschaftspolitischer Sicht zu rechtfertigen ist. Konkret werden vier Forschungsfragen untersucht. Die erste Frage lautet, ob Unternehmensgründungen für eine Wirtschaft überhaupt Nutzen stiften. Die zweite Frage lautet, ob auf dem Markt der Finanzierung von Gründungsunternehmen Unvollkommenheiten bzw. Marktversagen feststellbar sind. Die dritte Frage lautet, ob staatliche Maßnahmen der Gründungsfinanzierung einzelwirtschaftlich effektiv sind, dass sich also geförderte Unternehmen als erfolgreicher erweisen als nicht geförderte. Die vierte Frage lautet, ob eine staatliche Gründungsfinanzierung die angestrebten wirtschaftspolitischen Ziele zu den niedrigstmöglichen Kosten erreicht, also effizient ist. Die Antworten sind durchweg negativ und zeigen, dass die bisherige Forschung keine ausreichende Rechtfertigung für eine staatliche Gründungsfinanzierung bieten kann.

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Für das wirtschaftliche Wachstum und die Innovationskraft einer Volkswirtschaft sind junge Unternehmen von herausragender Bedeutung. Ein wichtiges Ziel von Politik und Wirtschaft muss folglich die Sensibilisierung und Förderung potenzieller Gründer sein. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob eine universitäre Gründungsausbildung die Gründungsabsicht von Studierenden positiv beeinflussen kann. Aufbauend auf dem intentionsbasierten Modell von Krueger /Carsrud (1993) wurden im Rahmen einer Befragung an der TU Dortmund 111 Studierende der Wirtschaftswissenschaften zu ihren Gründungsabsichten befragt. Es zeigte sich, dass die Gründungsabsicht durch den Besuch von Veranstaltungen zum Gründungsmanagement deutlich gesteigert werden kann. Für die deutsche Wirtschafts- und Bildungspolitik ergibt sich aus den Ergebnissen die Handlungsempfehlung, die universitäre Gründungsausbildung auszubauen und intensiv zu fördern.

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Die neue Theorie der Unternehmung befasst sich unter anderem mit der zentralen Frage, wie sich vertikale Integrationsentscheidungen auf das Investitionsverhalten von Unternehmen und deren Gewinne auswirken. In der Formel 1 kann seit dem Jahr 2002 eine Tendenz zur Gründung oder Übernahme von Rennställen durch große Automobilkonzerne beobachtet werden, die bisher nur als Motorenlieferanten auftraten. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die vertikale Vorwärtsintegration von Automobilkonzernen den Teamerfolg in der Formel 1 steigert. Es wird insbesondere deutlich, dass vertikal integrierte Teams höhere Investitionen tätigen und dadurch die Qualität der Fahrer und die technische Qualität der Rennwagen verbessern. Diese Faktoren wirken signifikant auf den Rennerfolg. According to the (new) theory of the firm vertically integrated firms might under certain conditions outperform disintegrated firms. In particular, in a situation with high transaction specific investments and measurement problems concerning individual performance an underinvestment problem may arise. In this paper we show for Formula One motor racing that integrated firms solve arising underinvestment problems more efficiently than disintegrated firms and that the decision to integrate positively affect the firm’s performance.

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Die in ihrer Kürze und Prägnanz überzeugende Erstauflage des OR-Handkommentars wird mit dem Erscheinen der Zweitauflage aktualisiert, optimiert und vervollständigt.Die Zweitauflage berücksichtigt die seit 2001 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (insbesondere das neue GmbH-Recht) und erfährt mit der Kommentierung der Innominatkontrakte eine wertvolle Erweiterung. Das enge Zusammenspiel von Gesetzestext und Kommentierung erlaubt eine rasche und intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Die Verarbeitung aktueller Rechtsprechung durch die in der Advokatur, an Gerichten, Universitäten und in Unternehmen tätigen Autoren unterstreicht den Praxisbezug.Der Leserschaft wird eine kompakt kommentierte und damit leicht zugängliche Aufarbeitung des gesamten Obligationenrechts präsentiert.

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Die interne Kommunikation ist ein zentrales Element erfolgreicher Unternehmensführung. Sie generiert Wissen, welches für die Innovations- und Produktivitätskraft eines Unternehmens entscheidend ist. Je grösser und internationaler dieses jedoch ist, desto schwieriger wird die Vernetzung der Mitarbeiter und der Austausch von Wissen. Heutzutage bietet das Web 2.0 durch interaktive und kollaborative Elemente Wege für einen offenen und transparenten Informationsfluss. Weblogs, Soziale Netzwerke oder Wikis sind beliebte Werkzeuge der Verbreitung von Informationen und Förderung eines kommunikativen Austauschs, da sie durch einfache Bedienung nicht nur IT- Spezialisten vorbehalten sind. In diesem Beitrag wird anhand eines Fallbeispiels gezeigt, wie durch einen intern genutzten Weblog (kurz Blog) eine Alternative zum herkömmlichen Intranet geboten werden kann, um Unternehmen zu vernetzen und dadurch einen Wissensaustausch zu ermöglichen.

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Der Bundesrat wurde beauftragt, eine medienpolitische Gesamtschau vorzunehmen, um die staats- und demokratiepolitischen Aufgaben der Medien zu sichern. – Insgesamt sprach das BAKOM CHF 50 Mio. für die Förderung von Presseerzeugnissen. – Die geräteabhängige Gebühr für den Empfang von TV- und Radiosignalen soll abgeschafft werden; neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden. – Eine Studie der Publicom kam zum Schluss, dass die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz nach wie vor als durchzogen bezeichnet werden kann.

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Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Bauernverband, die Gewerkschaft Unia und die Dachorganisation Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH wählten neue Personen in ihre Präsidien. – Der Detailhandel und das Gastgewerbe suchten nach Möglichkeiten, um sich mit der Frankenstärke zu arrangieren. – Drei marktführende Unternehmen traten aus dem Telekommunikationsverband Asut aus. – Die Dachgewerkschaft Travail Suisse verlor durch den Austritt von Angestellte Schweiz 22 000 Mitglieder. – Die Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ der GSoA kam zustande.

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Für die an der SWX kotierten Unternehmen besteht seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht, Transaktionen in Bezug auf Beteiligungsrechte des Emittenten, welche Angehörige von dessen Management durchführen, der SWX anzuzeigen. In einem ersten Schritt wird die Bedeutung dieser spezifischen Offenlegungspflicht im Zusammenhang sonstiger Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie im weiteren Kontext von Corporate Governance erörtert; anschliessend werden Geltungsgrund und normative Reichweite der schweizerischen Regelung vor dem Hintergrund vergleichbarer Regelungen im europäischen Ausland und in den USA analysiert. Abschliessend wird kritisch hinterfragt, ob sich die Verpflichtung zur Offenlegung von Director's Dealings tatsächlich durch die Signal- oder Indikatorfunktion rechtfertigen lässt.

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Die Firma F. + H. Engel AG ist ein Bieler Familienunternehmen, das an fünf Standorten tätig ist und die Geschäftsbereiche Stahl, Haustechnik und Eisenwaren abdeckt. Seit über 15 Jahren setzt ENGEL für die Unterstützung ihrer Handelsprozesse die Standardsoftware OpaccOne ein. Dabei orientiert sich das Unternehmen an den durch die Software gegebenen Möglichkeiten, um eine möglichst sichere, stabile und langfristig tragfähige Lösung sicher zu stellen. Dank der Releasefähigkeit der gewählten Standard-Business-Software profitierte Engel ohne grössere Umstellungen von deren laufend erweiterten Fähigkeiten in Bezug auf Funktionalität, Technologie, Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten. Dadurch konnte sich ENGEL über die Jahre mit dieser Software stetig weiterentwickeln und auch neue Anforderungen abdecken. Problematisch erwies sich die durch die Einführung eines Webshops deutlich höhere Anforderung an Umfang und Qualität der Produktstammdaten für das umfangreiche Sortiment. Der Aufwand für deren Pflege konnte von ENGEL auf die Dauer nicht geleistet werden. Deshalb entschied man sich für eine zweigleisige Strategie, indem für einen Teil des Sortiments auf die Dienstleistungen eines externen Inhaltsanbieters zurückgegriffen wird

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Thomas Cottier, Experte für Handelsrecht, erklärt, warum die Pharmaindustrie beim Freihandelsabkommen mit Indien zu viel verlangt. Und warum die Schweiz bei internationalen Handelskonflikten mehr unternehmen müsste.

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Der vorliegende Beitrag untersucht die Anreizgestaltung in Unternehmen aus strategischer Perspektive. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit unterschiedliche Anreize divergierende Interessen zwischen Mitarbeitern und mit dem Unternehmen ausgleichen können. In einem ersten Teil betrachten wir zunächst individuelle Anreize und zeigen auf, dass ein Spannungsverhältnis zwischen optimaler Anreizgestaltung und optimaler Risikoallokation besteht. Darüber hinaus wird diskutiert, warum ungünstig gewählte Bemessungsgrundlagen die Wertschöpfung eines Mitarbeiters senken können. Zudem werden weitere Aspekte individueller Anreizsetzung aufgegriffen, wie beispielsweise die Entlohnung von Managern. Im zweiten Teil des Beitrags werden dann Anreize für Gruppen vonMitarbeitern diskutiert. Wichtige Vorteile der relativen Leistungsbeurteilung werden aufgezeigt, aber auch der wesentliche Nachteil, nämlich dass Mitarbeiter keinen Anreiz mehr haben, sich gegenseitig zu helfen. Als mögliche Lösung hierfür wird die Teamentlohnung diskutiert, die allerdings zu Trittbrettfahrerproblemen führen kann.

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Wie kann Gewalt im Schulunterricht thematisiert werden, zum Beispiel im Musik-, im Geschichts- oder im Fremdsprachenunterricht? Was lässt sich gegen Mobbing unter Schülerinnen und Schülern unternehmen? Wie können Lehrpersonen und Polizei bei Gewaltsituationen im Schulbereich besser zusammenarbeiten? Wie kann Gewalt in der Schule im Kontext jugendpsychologischer Ansätze besser verstanden werden? Die Beiträge in diesem Band bieten Antworten aus verschiedenen Perspektiven und einen Einblick in unmittelbare Handlungsmöglichkeiten bei Gewalt in der Schule.

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Als Grundtypen von Kreditderivaten gelten der Credit Default Swap (CDS), der Total Return Swap (TRS) sowie die Credit Spread Option (CSO). Diese drei Kreditderivate können Kreditrisiken auf andere Vertragsparteien übertragen. Sie unterscheiden sich untereinander in der Art der Anknüpfung an das zu übertragende Kreditrisiko. Das Kreditrisiko ist nun ein dem Vertragsrecht unbekannter Gegenstand, und seine Übertragung ein unbekannter Vorgang. Die vertragsrechtliche Erfassung des Kreditrisikos hat unter Rückbesinnung auf vertragsrechtliche Grundsätze zu erfolgen. Das Kreditrisiko als Gegenstand von Kreditderivaten definiert sich im vertragli-chen Rahmen einzig durch eine entsprechende Strukturierungen von Zahlungsströmen. Diese sind dann auch als die einzigen Leistungspflichten aufzufassen. Der Risikotransfer ist nur Vertragszweck, welcher im Rahmen der Auslegung beachtlich wird und nach der vorliegenden Ansicht auch bei der Qualifikation als Dauerschuldverhältnis hinzugezogen werden soll. Aufsichtsrechtlich erfasst werden Kreditderivate im Rahmen ihres Einsatzes durch bereits einer Aufsicht unterstellte Unternehmen oder durch die Anlagevehikel der kollektiven Kapitalanlage.

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Sicherheitsfragen spielen im Alltag vieler Juristinnen und Juristen eine zunehmend grosse Rolle. Diese praktische Bedeutung steht im Gegensatz zur lückenhaft betriebenen juristischen Aufarbeitung solcher Fragen im Spannungsfeld von Sicherheitsbedürfnis und rechtsstaatlichen Anforderungen. Mit der Zeitschrift Sicherheit & Recht besteht ein Diskussionsforum, welches wissenschaftlich fundierte Antworten auf konkrete Fragen der Praxis sucht. Die Zeitschrift richtet sich vor allem an Verwaltungsstellen in Bund, Kantonen und Gemeinden, an Gerichte aller Stufen, an Universitäten, an Fachhochschulen sowie an Unternehmen und Anwaltsfirmen, welche im Sicherheitsbereich tätig sind.