377 resultados para Staat


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Die staatlichen Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3'). Die Methoden der staatlichen Finanzbehörden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegenüber Juden zur Außerkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grundsätze - nämlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der große Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von jüdischen Emigranten und später von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausführender Arm einer umfassenden staatlichen Ausplünderung. Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bevölkerung erzielten ihren Vorteil, wie am Beispiel der "Verwertung" einer Wohnungseinrichtung gezeigt wird. Abschließend beschreibt der Beitrag neue Perspektiven auf das Forschungsfeld und führt aus, wie die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung exemplarisch die Möglichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbehörden in die nationalsozialistische Diktatur beleuchten kann.

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Der Aufsatz untersucht anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover, inwieweit die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung mit der von Juden übereinstimmte bzw. wo es Unterschiede gab. Seit Kriegsausbruch orientierte sich die NS-Politik gegenüber Sinti und Roma auf eine 'Endlösung der Zigeunerfrage'. An den Beispielen einer größeren Gruppe Sinti und des Fuhrunternehmers Friedrich wird gezeigt, wie auf der Basis des 'Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens' der Besitz der Betroffenen nach ihrer Verhaftung und Deportation vom Staat eingezogen wurde. Das auf politische Gegner zielende Gesetz von 1933 war 1941 erst auf Juden, dann auf Sinti und Roma ausgedehnt worden. Die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten übertrug den zuständigen Finanzämtern die eingezogenen Vermögen mit dem Auftrag, sie "wie Judensachen zu behandeln". Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsgrundlagen und Strukturen der Behandlung bei Sinti und Roma und Juden identisch waren, dass aber bei den Sinti das prinzipiell gleiche Verfahren der Finanzbürokratie summarischer und willkürlicher angewandt wurde, wodurch die legalistische Bemäntelung des Raubs zu einer sinnentleerten Formalie wurde. Sie sieht darin eine Konsequenz des traditionellen Antiziganismus der bürgerlichen Gesellschaft und der traditionell gegen die Bürgerrechte verstoßenden Zigeunerpolitik und Zigeunergesetzgebung in Deutschland.

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Natur- und Man-made-Katastrophen nehmen quantitativ an Bedeutung zu. Im vorliegenden Beitrag diskutieren wir Katastrophen aus der Perspektive der Zukunftsforschung und überprüfen das Vorliegen der Versicherungskriterien. Die Versicherbarkeit ist als problematisch einzustufen. Richtungsweisende privatwirtschaftliche Lösungsansätze sind nicht zu erkennen, sodass eine Substitution durch den Staat eruiert wird.

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Die aktuellen Entwicklungen der öffentlichen Aufgabenerfüllung und deren Finanzierung in zahlreichen Ländern werfen die Frage nach einer nachhalti-gen Staats- und Verwaltungsführung auf. Welche Aufgaben soll der Staat selbst erfüllen – und welche im staatlichen Verbund oder partnerschaftlich zusammen mit Privaten? Wie ist die Finanzierung unter Wahrung des Haus-haltgleichgewichts sicherzustellen? Nach welchen Modellen organisiert und führt der Staat seine Verwaltung? Und wie wird die Wirksamkeit und Effizi-enz der Aufgabenerfüllung im demokratischen Rechtsstaat überprüft? Die vorliegende Jubiläumsschrift zum 10-jährigen Bestehen des Kompetenz-zentrums für Public Management der Universität Bern vermittelt eine Über-sicht über das Schaffen des KPM, über dessen Umfeld sowie über aktuelle Forschungsprojekte und neue Forschungsfelder. Die Jubiläumsschrift ver-bindet Wissenschaft und Praxis der Public Governance aus einer nationalen und internationalen Perspektive. Und sie thematisiert den Mehrwert der verwaltungswissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung bei der Bewältigung der Herausforderungen der Public Governance im Berufsalltag.

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Weltweit ist eine Angleichung von Bildungsreformen zu beobachten, was im Begriff der globalen pädagogischen Reformbewegung zum Ausdruck kommt. Obwohl die Bedingungen, unter denen sich Nationalstaaten einer pädagogischen Weltkultur angleichen, in jüngster Zeit vermehrt untersucht wurden, ist über die politischen Mechanismen, die über die Rezeption globaler Modelle befinden, wenig bekannt. Anhand einer Fallstudie aus der Schweiz, deren System der direkten Demokratie besonders geeignet scheint, politische Transformationsprozesse zu untersuchen, wird die Auseinandersetzung um die Einführung der freien Schulwahl, wie sie durch verschiedene Volksinitiativen ausgelöst wurde, rekonstruiert. Die Studie zeigt, dass ein neoinstitutionalistischer Ansatz geeignet sein kann, die Rezeption globaler Reformmodelle zu erklären, sofern er um eine akteurtheoretische Perspektive ergänzt wird und die Besonderheiten des lokalen politischen Systems berücksichtigt werden. In methodischer Hinsicht ergibt sich, dass bei der Untersuchung globaler Angleichungsprozesse vier Referenzpunkte zu beachten sind, nämlich Staat, Markt, Öffentlichkeit und Wissenschaft

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How did Islam survive in the Soviet Union, and how did it develop since 1991? In four case studies and four longitudinal surveys, senior specialists from the area and two German junior scholars discuss the transformations of Islam in Tatarstan, Azerbaijan, Daghestan, Uzbekistan and Tajikistan. Several chapters analyze the Bolsheviks’ attack on Islam since the 1920s. Altay Göyüşov and Il’nur Minnullin demonstrate how the Soviets first attempted to draw some groups of Muslim scholars and intellectuals to their side, in Azerbaijan and Tatarstan, respectively. In the early 1930s collectivization and outright state terror made a complete end to the Islamic infrastructure, including mosques and pious foundations, Muslim village courts (as shown by Vladimir Bobrovnikov for Dagestan), Islamic educational institutions (as documented by Aširbek Muminov for Uzbekistan), as well as the Muslim press (analyzed by Dilyara Usmanova for Tatarstan); also Sufi brotherhoods became a main target of violent repression (Šamil‘ Šixaliev, for Dagestan). Repression was followed by the establishment of a modus vivendi between state and religion in the post-war period (Muminov, Bobrovnikov, Šixaliev), and by the instrumentalization of religion for patriotic purposes in the post-Soviet Caucasus and Central Asia (Christine Hunner-Kreisel, Manja Stephan, both based on fieldwork). By the early 2000s Islam was almost everywhere back under full state control; the leading role of the state for defining „good“ and „bad“ Islam is largely taken for granted. While similar forms of state pressure in all regions thus allow us to draw an overall picture of how Islamic traditions were repressed and reanimated, the „archival revolution“ of the early 1990s provides fascinating insights into the specific developments in the individual regions, and into the adaptation strategies of the Muslim scholars and intellectuals on the spot. Still, the Soviet heritage is still very palpable; also the attempts to leapfrog the Soviet period and to link up again with the individual local Islamic traditions from before 1917, and even the negation of the Soviet experience in the form of embracing Islamic trends from abroad, are often still couched in largely Soviet mental frameworks.

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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.

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Ein Grund der Krise der Migrationsforschung liegt daran, dass ihre vorherrschende Blickrichtung vom Staat aus auf Migration gerichtet ist. Während der Staat naturalisiert wird, erscheint Migration als die störende Bewegung. Exakt diese Kritik ist in der Losung „We didn’t cross the border, the border crossed us!“ des Immigrant Rights Movement aus den USA enthalten. Nur eine Umkehrung der Perspektive kann aus der Sackgasse führen, in welche Konzepte wie „Integration“ geführt haben, indem Fragen neu gestellt werden können: Was passiert, wenn Effekte von Staat und Staatlichkeit in die Bewegung der Migration eingeschrieben werden? Prototyp dieser Einschreibung ist die Grenze, die sich aber nicht auf deren geopolitische Manifestation beschränkt, sondern verschiedenste Grenzkontrollpraktiken (Datenbanken, Migrationsprogramme und -verträge zwischen Staaten, Rückübernahmeabkommen von abgewiesenen Asylsuchenden) umfasst, die oftmals deterritorialisiert und relokalisert sind. Ausgehend von der Kritik des Methodologischen Nationalismus skizziert der Beitrag, wie ein Ansatz der Migrationsforschung aussehen könnte, der von der Bewegung aus denkt, wie es etwa in der Idee der Autonomie der Migration angedacht ist. Am Beispiel des laufenden Projektes „How Does Border Occur?“, das unter anderem die sogenannt freiwilligen Rückkehrprogramme für tunesische Migrantinnen untersucht, stellt der Beitrag schliesslich zur Diskussion, wie ein solches Forschungsprogramm konkret aussehen könnte.

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Im Russischen Reich bildete sich ab den 1860er Jahren im Untergrund eine radikale Gegenelite heraus, welche die bisher geltenden Autoritäten, Konventionen und Werte in Frage stellte und durch etwas Besseres ersetzen wollte. In diesen Netzwerken fanden vor allem junge Menschen aus dem europäischen Teil des Russischen Reiches zusammen. Nationale Identitäten schienen sekundär. Russisch diente als Verständigungssprache. Entscheidend für die Aufnahme in diese Gegengesellschaft war einerseits die „persönliche Qualifikation“, andererseits eine gewisse schulische Bildung. Die verschiedensten radikalen Netzwerke können als Gesamtheit mit dem Begriff radikales Milieu gefasst werden. Dabei lehne ich mich an den Milieubegriff des Soziologen M. Rainer Lepsius an. Dieser definierte Milieus als „soziale Einheiten, die durch eine Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen […] gebildet werden.“ (Demokratie in Deutschland, 1993, 38). Die Strukturdimensionen des radikalen Milieus in Russland von den 1860er Jahren bis 1917 waren: a) Intellektuelle, meist „privilegierte“, städtische Mitglieder, b) Organisation in Zirkeln, c) eine Identität als Gegengesellschaft mit Gegenwerten, die eine Gegenrealität aufbaute sowie d) die Zugehörigkeit durch Kooptation. Obwohl sie den autokratischen Staat ablehnten, organisierten sich die Radikalen aber im imperialen Raum; ihre soziale Zusammensetzung spiegelte mit bestimmten Einschränkungen die ethnische und soziale Pluralität des Gesamtreiches wieder. In ihren autobiographischen Texten deuteten sich die Radikalen als „imperiale Gegenelite“. Dabei lässt sich auch ein Gefälle zwischen Zentrum und Peripherie feststellen: Die führenden Zirkel befanden sich meist in den grossen Städten des Reiches wie St. Petersburg, Moskau und Kiew oder im Exil und waren von dort aus gegenüber den Sympathisanten in den Provinzstädten oder gegenüber den Verbannten in Sibirien bei der Setzung interner Diskurse wegweisend.

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Fritz Baer

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von I. Ziegler. Hrsg. von der Grossloge X I.O.B.B. für den Tschechoslowakischen Staat