887 resultados para Politische Krise


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Contingency is the third term that inevitably accompanies crisis and critique. Traditionally, community has been conceived as one of the means to overcome contingency. Taking its cue from the recent work of Roberto Esposito on community and its strategies of immunization, and taking into account that globalization has led to new, contingent forms of community, the essay argues for a new poetics of community conceived as metonymic. The members of a community thus understood share nothing else but the sheer space of their coexistence. Such an approach, I argue, avoids the pitfalls of exclusion that any community conceived of as metaphoric – that is, as sharing a third element – necessarily implies.

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Boberach: Die Geschichte des Begriffs und seiner Anwendung (zuerst bei den Jesuiten) wird behandelt und darauf hingewiesen, daß Souveränität mit dem Mehrheitsprinzip unvereinbar ist

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Boberach: Das russische Protektorat über die Donaufürstentümer muß beseitigt werden, damit die für Österreich lebensnotwendige Freiheit der Donauschiffahrt gesichert wird. Das demokratische Deutschland soll seinen Einfluß bis zu den Donaumündungen ausdehnen

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Boberach: Auf historischer Grundlage soll ein neues Deutsches Reich organisch erwachsen

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Boberach: Mit dem Verein werden alle Preußenvereine und die Pfarrer als ihre reaktionären Anführer verspottet

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Unter den Überschriften "Wahrheit, Tugend, Recht!", "Streben nach Wahrheit" und "Aberglauben, Eigennutz, Kleinmut" wandten sich die Reden Weihnachten 1831, am 26. Februar und Ostern 1832 unter Berufung auf das Christentum gegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Privilegien der Aristokratie

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Boberach: Die auf Bürgerversammlungen in verschiedenen Orten gehaltenen Vorträge behandeln im konstitutionellen Sinn die künftige Revision der Verfassung, die soziale Frage und besonders die notwendige Förderung der Landwirtschaft zur Beseitigung der Armut auf dem Lande

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Boberach: Die Geheimbeschlüsse zur Unterdrückung freiheitlicher und nationaler Bewegungen sollen als wesentlicher Bestandteil des beseitigten Herrschaftssystems der Öffentlichkeit bekannt werden. - Wentzke: Inhalt: Die Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die geheimen Beschlüsse der Ministerkonferenz zu Karlsbad vom 20. September 1819. Die Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820. Die geheimen Frankfurter Beschlüsse vom Jahre 1832. Die geheimen Beschlüsse der Wiener Kabinettskonferenz vom 12. Juni 1834. Die geheime preußische Denkschrift vom Jahre 1822

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Boberach: Die im Oktober 1848 entwickelten und im Dezember ergänzten Vorschläge sehen ein Direktorium aus Preußen, Österreich und einem Vertreter der Mittelstaaten bei Mediatisierung der kleinsten Einzelstaaten vor. Neben der Nationalversammlung soll es ein Staatenhaus geben. Als Sitz der Reichsgewalt wird Gotha mit seiner Umgebung als Reichsland vorgeschlagen. - Wentzke: Verteidigung der Triasidee. - Denkschrift über die politischen Zustände Deutschlands (Oktober 1848). - Verfassungsvorschläge aus dem Dezember 1848: Direktorium von Preußen, Österreich und einem der Mittelstaaten; Staatenhaus, gewählt nach Maßgabe der Bevölkerung von Regierung und Ständen; Nationalversammlung. Mediatisierung der kleinsten Staaten. Gotha umd Umgebung als Sitz der Zentralgewalt Reichsland. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem preußischen Diplomaten Graf von Usedom

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Boberach: Die Predigten "Über die Zukunft Christi in der Menschheit" über Matth. 24, 1 - 35 und "Was hat ein Volk zu tun, welches aus dem alten Zustand einer schlechten Gegenwart in eine beß're Zukunft übergehen will" über 2. Mos. 19, 1 - 5 fordern die kirchliche und politische Wiedergeburt des deutschen Volkes auf den ewigen Fundamenten des Christentums, die fast alle Parteien anerkennen

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Welsch (Projektbearbeiter): Reformprogramm des Akademiegründers und späteren (März bis Oktober 1848) ungarischen Ministers Graf Széchenyi

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Boberach: Der Rechtfertigungsversuch des Ministers und Abgeordneten von Pillersdorf[f] wird zurückgewiesen. - Wentzke: Wirft Pillersdorf[f] geschickte Verhüllung der Wahrheit vor

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Boberach: Österreich konnte keinem deutschen Bundesstaat beitreten, dem es die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung und die Einheit der Gesamtmonarchie hätte opfern müssen. Nun streiten sich zwei Systeme, der Polizeistaat "im besseren Sinne" und der Rechtsstaat, Gewalt und Recht, in Österreich, dessen Erneuerung auf konstitutionellem Wege fortgesetzt werden soll, ohne die Fehler der Radikalen in Deutschland zu wiederholen. Windischgrätz wird ohne Namensnennung kritisiert. - Wentzke: Rechenschaftsbericht über seine [Pillersdorffs] Tätigkeit als Minister und als Abgeordneter zum österreichischen Reichstag. - Die größte Schwierigkeit des Kabinets [sic!] lag in der Gestaltung der Beziehungen zu Deutschland. Die Richtschnur bildete die Erklärung, daß Österreich einem Bundesstaat, der ihm die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung entziehe und die Aufgabe der Einheit seines Reiches fordere, nicht beitreten könne. Heute, da sich in Österreich zwei Systeme streiten, der Polizeistaat im besseren Sinne und der Rechtsstaat, werden die Sympathien für Österreich in Deutschland am sichersten wieder aufleben, wenn Österreich mit seiner eigenen Kräftigung auf der konstitutionellen Bahn fortschreitet