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Der neue Kommentar erläutert aktuell und fundiert alle Bestimmungen zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) und zum revidierten Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Er berücksichtigt dabei die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die wichtigste Literatur. Mit den kommentierten Bestimmungen zum IPRG und LugÜ enthält dieses Werk insgesamt knapp 60 für die Schweiz relevante Staatsverträge und macht es so zum unabdingbaren Begleiter bei internationalen Sachverhalten. Eine übersichtliche, nach Sachgebieten gegliederte Zusammenstellung und praktische Randregister ermöglichen das rasche Auffinden der gesuchten Gesetze und Konventionen. Das gesamte internationale Privat- und Verfahrensrecht in handlichem Format – ein Muss für alle, die im internationalen Kontext tätig sind. Stand der Gesetzgebung: 1. März 2015 Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates

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"Date obolum Belisario!Ich, der Endesunterschriebene Dr phil: Arthur Schopenhauer aus Danzig, der ich niemals verehlicht war u. auch in aufsteigender Linie keine Verwandte mehr habe, verordne, mittelst gegenwärtigen Testaments, wie es nach meinem dereinstigen Ableben mit meiner Nachlaßenschaft gehalten werden solle. Zu meinem Universal-Erben setze ich ein den in Berlin errichteten Fonds zur Unterstützung der in den Aufruhr- u. Empörungs-Kämpfen der Jahre 1848 & 1849 für Aufrechterhaltung u. Herstellung der gesetzlichen Ordnung in Deutschland invalide gewordenen Preußischen Soldaten, wie auch der Hinterbliebenen solcher, die in jenen Kämpfen gefallen sind. Herr Arthur Schopenhauer, Dr. phil. gewesener Privat Docent in der Universität Berlin, aus Danzig gebürtig, dahier auf Permission wohnhaft, hat den Inhalt dieses als seinen letzten Willen anerkannt, in Gegenwart der vorstehenden, zu dieser Testamentshandlung besonders erbetenen, vereint versammelten Herrn Zeugen, und meiner, des Notars, hierauf dieses sein Testament mit den Herrn zeugen eigenhändig unterschrieben und besiegelt. Dieses, sowie die eines Thuns, ohne störenden Zwischenakt, überhaupt durchaus nach gesetzlicher Vorschrift vollzogenen Testamentshandlung wird auf Ersuchen hiedurch beglaubigt. So geschehen zu Frankfurt a.M den sechs und zwanzigsten Juni achtzehn hundert zwey und fünfzig. Dr. Johann Valentin Boegner Notar der freien Stadt Frankfurt (L.S.) Nebst einer Beilage vom 4. Februar 1859 eröffnet und publicirt bei dem Stadtgericht II der freien Stadt Frankfurt den 21 September 1860 Dr. Leykauf Secr.";

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dargest., und nach deren vorzüglichsten Schriftstellern voriger Jahrhunderte bearb. von Isaac Simonson

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nach einer Privat-Mitteilung von Ideal

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von Joh. Christian Gotthard, der R.R. der W.W. Dr. der Privat- und Staatsökonomie auf der Königl. Universität zu Erfurt ordentl. Professor, der Königl. Special Bergwerks-Commission daselbst, so wie mehrerer gel. Gesellschaften Mitglied und Rudolf Eyserbeck, Herzoglich Gothaischem Hofgärtner

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Includes bibliographical references.

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Bibliography: p. [651]-711.

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At head of title: Académie des sciences, arts et belles-lettres de Dijon.