996 resultados para Droste zu Vischering, Clemens August, Freiherr, 1773-1845.
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – vgl. 1.27 Nr. 5 u. 60
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Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm Landgraf und Erbprinz zu Hessen, Fürst zu Hersfeld .... Thun hiermit kund ...
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Wilhelm der Neunte, Landgraf zu Hessen ... so geschehen Wilhelmshöhe den 20ten August 1800
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Selig Cassel
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von M. Steinschneider
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von Christian August Lebrecht Kästner
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veranst. von der Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler e.V. zu Frankfurt am Main
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ans Licht gegeben von M. David Friederich Megerlin
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – vgl. 1.52 Nr. 5
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von J. Horovitz
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Boberach: Preußen lehnt weiterhin den von der Nationalversammlung "durch diktatorische endgültige Anordnung" angestrebten Bundesstaat mit gesamtdeutschem Parlament und Zentralregierung ab, wird sich aber einem völkerrechtlichen Staatenbund als freiwilligem Zusammenschluß an die Spitze stellen, wenn Konzessionen an die Demokratie unterbleiben
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Boberach: Die Forderung, daß Offiziere ihre politische Meinung offenbaren sollen, wird zurückgewiesen
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!