226 resultados para Geografische namen.


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Militias and vigilantes that assume public authority by fighting crime reject the laws of the state, yet they have no other set of rules to regulate their activities. Many of them claim to be accountable to their ethnic or religious community on whose behalf they operate. But their communities have found no means to institutionalise control over them. Moreover, there are no institutions to settle conflicts between different militias and vigilantes. On a local level, rival groups have reached informal arrangements. However, these compromises are unstable, as they reflect fragile alliances and shifting balances of power. Leaders of militias and other 'self-determination groups' have suggested organising a conference of all ethnic nationalities in Nigeria in order to design a new constitution that would give militias and vigilantes a legal role and define their authority. But the groups compared in this article – Oodua People's Congress, Sharia Vigilantes, Bakassi Boys, MASSOB, and Niger Delta militias – pursue very divergent interests, and they are far from reaching a consensus on how to contain violence between them.

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Das vorliegende Heft beinhaltet drei Vorträge der Vorlesungsreihe ‹Das Mittelmeer – Mare nostrum?›, die das Berner Mittelalterzentrum im Frühjahrssemester 2012 durchführte. Dabei wurden aus der jeweiligen Perspektive der beteiligten Disziplinen unterschiedliche Aspekte angesprochen, die in Korrelation mit diversen Begriffen standen, durch die das Mittelmeer seit der Antike bezeichnet wurde: vom ‹Großen Grün› im alten Ägypten zum ‹Mare Nostrum› in der römischen Antike, vom ‹Grossen Meer› der Juden im Mittelalter bis zum provokanten Titel ‹Corrupting Sea› in der jüngeren Forschung. Seit Fernand Braudel wurde der Mittelmeerraum als eine Einheit in der Vielfalt beschrieben. Während der französische Gelehrte Historie noch als eine Geschichte ‹ohne Namen› verstand und die kulturellen Verflechtungen, Überlagerungen und Gegensätze der nördlichen und südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers aus der jeweiligen landschaftlichen und geopolitischen Situation abzuleiten vermochte, neigt die jüngere Forschung dazu, diese Entwicklungen unter sozialhistorischen und anthropologischen Gesichtspunkten zu erklären, die von Menschen und deren kulturellem Austausch handeln. Eine Kulturanthropologie des Mittelmeers verschreibt sich der Aufdeckung und Analyse von Verhaltenskulturen an den Rändern kultureller Zentren. Dabei wird ‹Rand› nicht als eindimensionale Grenzlinie, sondern als Summe topographisch beschreibbarer Kulturräume jenseits staatlicher Beschränkungen verstanden. Der Beitrag von Jean-Marie Martin (CNRS, ehemals Ecole française de Rome) befasst sich unter diesem Aspekt mit der Rolle Siziliens und seiner geographischen Lage zwischen Italien und Afrika im Zeitraum von der byzantinischen zur staufischen Herrschaft. Stephan Conermann (Universität Bonn) behandelt die Mamlukenherrschaft in Ägypten und Syrien und setzt dabei Maßstäbe für eine globalgeschichtliche Betrachtungsweise. Beschlossen wird die Reihe der Beiträge von Arnold Esch (ehemals Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom), der mit der ihm eigenen Kunst historischer Vergegenwärtigung eine verbindende Betrachtung der Kommunikations- und Handelswege im Mittelmeerraum des 15. Jahrhunderts leistet.

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Zweifelsohne war und ist das Prinzip der Chancengleichheit eine Maxime für die Bildungspolitik und Gestaltung von Bildungssystemen (vgl. Müller 1998; Friedeburg 1992; Baumert 1991: 333). Diese Prämisse wird nicht zuletzt durch Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, inhaltlich vorgegeben. So lag ein Hauptteil der Zielsetzungen von Bildungsreformen seit den 1960er Jahren darin, die Rahmenbedingungen für den Bildungszugang in der Weise zu setzen, dass weder das strukturelle Angebot an Bildungsgelegenheiten noch sozialstrukturelle Eigenschaften von Schulkindern und ihres Elternhauses systematische Einflüsse auf den Bildungsweg und den Erwerb von Bildungszertifikaten haben (Friedeburg 1992). Mit dem Ausbau des Schul- und Hochschulwesens und den institutionellen Reformen seit den 1960er Jahren ist das Ziel auch größtenteils erreicht worden, dass neben institutionellen Barrieren auch ökonomische und geografische Barrieren beim Bildungszugang weitgehend an Bedeutung verloren haben (vgl. Müller 1998; Krais 1996). Bildungsdisparitäten nach sozialstrukturellen Merkmalen haben sich ebenfalls weitgehend abgeschwächt (Müller und Haun 1994). Insbesondere konnten Mädchen ihre Bildungsdefizite gegenüber den Jungen mehr als ausgleichen (Rodax und Rodax 1996; Rodax 1995), sodass nunmehr von einer Bildungsungleichheit zuungunsten von Jungen auszugehen ist (Diefenbach und Klein 2002; Becker und Nietfeld 1999; Becker 1998). Einige der beabsichtigten wie unbeabsichtigten Folgen dieser Reformbemühungen können am Wandel der Bildungsbeteiligung, insbesondere beim Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium, abgelesen werden (Köhler 1992).

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Es kommt - leider - immer wieder vor, dass der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft im Namen (und auf Kosten) der Gesellschaft einen Prozess führt, der nicht wirklich in deren Interesse liegt. Bei einem Verfahren im Eigeninteresse oder im Drittinteresse, beispielsweise für die Mehrheit der Aktionäre, muss der Verwaltungsrat indes damit rechnen, in der Folge für die gesamten Kosten des verlorenen Prozesses (Gerichtsgebühren, Parteikosten etc.) zur Verantwortung gezogen zu werden. Diese Rechtslage bestätigt nunmehr ein jüngeres Bundesgerichtsurteil - Verwaltungsratsmitglieder sollten sich in Zukunft in Acht nehmen!

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Tübingen, Univ., Universitätsprogramm, 1881

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INTRODUCTION Even though arthroplasty of the ankle joint is considered to be an established procedure, only about 1,300 endoprostheses are implanted in Germany annually. Arthrodeses of the ankle joint are performed almost three times more often. This may be due to the availability of the procedure - more than twice as many providers perform arthrodesis - as well as the postulated high frequency of revision procedures of arthroplasties in the literature. In those publications, however, there is often no clear differentiation between revision surgery with exchange of components, subsequent interventions due to complications and subsequent surgery not associated with complications. The German Orthopaedic Foot and Ankle Association's (D. A. F.) registry for total ankle replacement collects data pertaining to perioperative complications as well as cause, nature and extent of the subsequent interventions, and postoperative patient satisfaction. MATERIAL AND METHODS The D. A. F.'s total ankle replacement register is a nation-wide, voluntary registry. After giving written informed consent, the patients can be added to the database by participating providers. Data are collected during hospital stay for surgical treatment, during routine follow-up inspections and in the context of revision surgery. The information can be submitted in paper-based or online formats. The survey instruments are available as minimum data sets or scientific questionnaires which include patient-reported outcome measures (PROMs). The pseudonymous clinical data are collected and evaluated at the Institute for Evaluative Research in Medicine, University of Bern/Switzerland (IEFM). The patient-related data remain on the register's module server in North Rhine-Westphalia, Germany. The registry's methodology as well as the results of the revisions and patient satisfaction for 115 patients with a two year follow-up period are presented. Statistical analyses are performed with SAS™ (Version 9.4, SAS Institute, Inc., Cary, NC, USA). RESULTS About 2½ years after the register was launched there are 621 datasets on primary implantations, 1,427 on follow-ups and 121 records on re-operation available. 49 % of the patients received their implants due to post-traumatic osteoarthritis, 27 % because of a primary osteoarthritis and 15 % of patients suffered from a rheumatic disease. More than 90 % of the primary interventions proceeded without complications. Subsequent interventions were recorded for 84 patients, which corresponds to a rate of 13.5 % with respect to the primary implantations. It should be noted that these secondary procedures also include two-stage procedures not due to a complication. "True revisions" are interventions with exchange of components due to mechanical complications and/or infection and were present in 7.6 % of patients. 415 of the patients commented on their satisfaction with the operative result during the last follow-up: 89.9 % of patients evaluate their outcome as excellent or good, 9.4 % as moderate and only 0.7 % (3 patients) as poor. In these three cases a component loosening or symptomatic USG osteoarthritis was present. Two-year follow-up data using the American Orthopedic Foot and Ankle Society Ankle and Hindfoot Scale (AOFAS-AHS) are already available for 115 patients. The median AOFAS-AHS score increased from 33 points preoperatively to more than 80 points three to six months postoperatively. This increase remained nearly constant over the entire two-year follow-up period. CONCLUSION Covering less than 10 % of the approximately 240 providers in Germany and approximately 12 % of the annually implanted total ankle-replacements, the D. A. F.-register is still far from being seen as a national registry. Nevertheless, geographical coverage and inclusion of "high-" (more than 100 total ankle replacements a year) and "low-volume surgeons" (less than 5 total ankle replacements a year) make the register representative for Germany. The registry data show that the number of subsequent interventions and in particular the "true revision" procedures are markedly lower than the 20 % often postulated in the literature. In addition, a high level of patient satisfaction over the short and medium term is recorded. From the perspective of the authors, these results indicate that total ankle arthroplasty - given a correct indication and appropriate selection of patients - is not inferior to an ankle arthrodesis concerning patients' satisfaction and function. First valid survival rates can be expected about 10 years after the register's start.

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Lange war man im Westen davon überzeugt gewesen, dass zwischen Religion, Gesellschaft und Staat in der Epoche der europäischen Aufklärung ein Einverständnis gefunden worden ist. Diese Sicherheit ist in den vergangenen Jahrzehnten ins Wanken geraten. Im Namen ‘des’ Islam werden Terroranschläge verübt und Kriege geführt. Von vielen Menschen wird ‘der’ Islam als eine Religion wahrgenommen, die nicht zwischen Religion und Zivilgesellschaft unterscheidet und den Friedenszustand gefährdet. Doch gibt es überhaupt ‘den’ Islam oder ‘den’ Koran? Der Islam wird oft in einer problematischen Vereinfachung auf den Koran und den Propheten Muḥammad reduziert. Daraus wird dann der Kurzschluss gezogen, der Islam lasse sich aus diesem Ursprung heraus definieren. Gegen dieses ahistorische Ursprungsdenken und die damit einhergehenden Stereotypen zu ‘dem’ Islam und ‘dem’ Koran bring Reinhard Schulze die Geschichte in Anschlag. Er verfolgt in seiner gelehrten und analytisch präzisen Studie die Geschichte der Entstehung der Schrift Koran über deren sprachliche Verfasstheit (das Arabische) und Intertexte; betrachtet die Offenbarung an Muḥammad aus historischer Perspektive und reflektiert – nicht zuletzt – über die Voraussetzungen und unhinterfragten Prämissen des wissenschaftlichen Diskurses über den Islam – so etwa im Orientalismus des 19. Jahrhunderts, in der Rede von der Religion als anthropologischer Konstante oder neurobiologischer ‘Programmierung’.

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Euro-Climhist soll für die Zeit nach 1500 in Form von regionalen Modulen aufgebaut werden (in der Regel nach den heutigen Staatsgrenzen), die von Forschungsgruppen unter Verwendung der Euro-Climhist-Methodik in eigener Regie und Verantwortung publiziert werden, ähnlich wie dies bei Aufsätzen in Sammelbänden der Fall ist. Die Euro-Climhist-Verantwortlichen treten dabei als „Herausgebende“ in Erscheinung, indem sie bei der Aufnahme und Verarbeitung der Daten die nötige Hilfestellung leisten. Damit soll die für überregionale Forschung nötige Vereinheitlichung erreicht und zugleich gewährleistet werden, dass Fachleute für die einzelnen Regionen ihre Forschungsergebnisse unter ihrem Namen publizieren können, ohne aber die langjährige Entwicklungsarbeit für eine webbasierte Datenbank erneut in Angriff nehmen zu müssen. Das Modul Schweiz (Release 2) ist das erste dieser regionalen Module. Für die Zeit bis 1500 machen regionale Module wenig Sinn, weil die Informationsdichte in den meisten europäischen Staaten zu gering ist. Für diese Periode ist ein Modul „Mittelalter“ vorgesehen, das ganz Europa umfasst. Es wird im Winter 2015 in Angriff genommen.

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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können

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Boberach: Im Namen der Märzgefallenen werden Gagern, Radowitz, Vincke und die Erbkaiserlichen gewarnt, Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser zu machen, da er unter russischem Einfluß stehe. - Wentzke: Erinnert gegenüber den Plänen von Gagern, Radowitz und Vincke an die Berliner Märztage und an die Haltung Friedrich Wilhelms IV., der unter russischem Einfluß steht, gegen sein Volk. Mahnt Gagern zur Umkehr

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Boberach: Der Kongreß der (mit den Namen der Delegierten aufgeführten 89) Volks- und Vaterlandsvereine aus Sachsen, beiden Hessen, Braunschweig, Hamburg, Bremen und Oldenburg will die nationale Partei in einem Allgemeinen Deutschen Vaterlandsverein organisieren, der für die Märzerrungenschaften und die in der Deutschen Nationalversammlung repräsentierte Volkssouveränität eintritt

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Boberach: Von den bei der Eröffnung im Mai 1848 ca. 550 anwesenden Abgeordneten werden neben der Frankfurter Adresse (z.T. mit Namen des Vermieters) in der Regel Heimatort und Beruf angegeben

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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."