546 resultados para Doktor-Senckenbergische StiftungDoktor-Senckenbergische Stiftung


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This paper seeks to explain how the selective securitization of infectious disease arose, and to analyze the policy successes from this move. It is argued that despite some success, such as the revised International Health Regulations (IHR) in 2005, there remain serious deficiencies in the political outputs from the securitization of infectious disease.

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Das Augustinerchorherrenstift Bernried ist eine Gründung des 12. Jahrhunderts und beheimatete bis zur Säkularisation 1803 einen Augustinerchorherrenkonvent. Die Stiftung des Grafenpaares Otto und Adelheid von Valley gehörte zu den neuen geistlichen Niederlassungen, die im Zuge der Reformbewegung der Regularkanoniker fundiert wurden. Für die Region um Bernried am Starnberger See wirkte das Stift als gestalterische Kraft über sechs Jahrhunderte hinweg. Großen Aufschwung nahm das Stift erneut im 18. Jahrhundert, als herausragende Pröpste gerade die musikalische Entwicklung des Konventes förderten: einige Pröpste wirkten als Komponisten; von den Musikalien haben sich zahlreiche Handschriften und Instrumente erhalten. Nach dem bewährten Schema der Germania Sacra skizziert die Autorin Walburga Scherbaum kenntnisreich die Geschichte, die Verfassung, das geistige und religiöse Leben, die Besitzgeschichte und vor allem das Personal des Stiftes von seiner Gründung bis zur Aufhebung. Mit diesem Werk werden die Bemühungen der Germania Sacra um die geistlichen Institutionen im Alten Reich um eine weitere geistliche Niederlassung im bayerischen Raum neben Raitenhaslach (Germania Sacra N. F. 11), Dietramszell (Germania Sacra N. F. 24), Benediktbeuern (Germania Sacra N. F. 28) und Wessobrunn (Germania Sacra N. F. 39) bereichert.

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Pigeons and other animals soon learn to wait (pause) after food delivery on periodic-food schedules before resuming the food-rewarded response. Under most conditions the steady-state duration of the average waiting time, t, is a linear function of the typical interfood interval. We describe three experiments designed to explore the limits of this process. In all experiments, t was associated with one key color and the subsequent food delay, T, with another. In the first experiment, we compared the relation between t (waiting time) and T (food delay) under two conditions: when T was held constant, and when T was an inverse function of t. The pigeons could maximize the rate of food delivery under the first condition by setting t to a consistently short value; optimal behavior under the second condition required a linear relation with unit slope between t and T. Despite this difference in optimal policy, the pigeons in both cases showed the same linear relation, with slope less than one, between t and T. This result was confirmed in a second parametric experiment that added a third condition, in which T + t was held constant. Linear waiting appears to be an obligatory rule for pigeons. In a third experiment we arranged for a multiplicative relation between t and T (positive feedback), and produced either very short or very long waiting times as predicted by a quasi-dynamic model in which waiting time is strongly determined by the just-preceding food delay.

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The authors present here a list of 32 mosses belonging to 15 families: Brachytheciaceae, Cryphaeaceae, Entodontaceae, Hedwigiaceae, Hypnaceae, Leptodontaceae, Meteoriaceae, Neckeraceae, Pilotrichaceae, Polytrichaceae, Pterobryaceae, Racopilaceae, Rigodiaceae, Stereophyllaceae, and Trachypodaceae, all collected in the mountainous forests of the Yungas of the NW of the Argentina (Jujuy, Salta, Catamarca and Tucumán provinces), and also in the rainforests from the NE of the country (Misiones province). Eight species: Atrichum polycarpum, Chrysohypnum elegantulum, Pilosium chlorophyllum, Pilotrichella flexilis, Porotrichodendron lindigii, Pseudotrachypus martinicensis, Steerecleus scariosus, and Thamnobryum fasciculatum are new records for the bryologic flora from Argentina. Braunia imberbis and Squamidium brasiliense are two new records for the bryophytic flora of the Catamarca province; Porotrichodendron superbum is new for the Salta province, while Forsstroemia coronata is the first record for the Catamarca and Jujuy provinces. Aerolindigia capillacea, Braunia reflexifolia, Chryso-hypnum diminutivum, Meteorium deppei and Meteoridium remotifolium are five new citations for the Jujuy province, and Schoenobryum concavifolium is new for the bryophytic flora of the Misiones province. Many studied species occur more frequently in the Yungas than in the NE rainforests; others show separated distribution but live in both areas, the Yungas and Paranaense area, and others are more or less restricted to the Paranaense rainforest of the NE of Argentina. The taxonomy of species is updated, and comments are included on bibliographical precedents, ecology and chorology of each taxon.

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The paper presents the description of one new order (Asplenietalia septentrionalo-cuneifolii) and two new alliances (Arenarion bertolonii and Physoplexido comosae- Saxifragion petraeae). In addition, the syntaxon Asplenietalia lanceolato-obovati is here formally raised to the order level and the name Hypno-Polypodietalia vulgaris is validated.

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The paper presents a dynamic study of the Spanish labour market which tries to determine if it matches the characteristics of transitional labour markets from a fl exicurity approach. Employment trajectories of Spanish workers during the years 2007-2010 are studied using the Continuous Sample of Working Lives. This period covers the end of the expansion of the Spanish economy and the beginning of the current employment crisis. From the combination of the chosen topic, the approach, and the database used, this is a novel perspective in our country. The article shows evidence of the evolution of the employment and unemployment spells, the Spanish labour market turnover degree, and the diffi culties of some groups for carrying out transition between employment and unemployment. The results obtained show a labour market in which a) transitions have come to a halt, and b) there is high job insecurity.

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This study investigates the potential of the prohibition of indirect race discrimination to be used for law reform, and to uncover discriminatory practices. It reflects on the history and contents of the concept, and focuses in particular on its application in the Republic of South Africa

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Der folgende Beitrag fasst die jüngsten Ergebnisse einer Studierendenbefragung zusammen, die im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojekts „ZEITLast: Lehrzeit und Lernzeit: Studierbarkeit der BA-/BSc- und MA-/MSc- Studiengänge als Adaption von Lehrorganisation und Zeitmanagement unter Berücksichtigung von Fächerkultur und Neuen Technologien“ im Wintersemester 2010/2011 in den beiden Studiengängen „Informationsmanagement und Informationstechnologie“ und „Polyvalenter 2-Fächer-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption“ an der Stiftung Universität Hildesheim durchgeführt wurde. Dieser Befragung ging in beiden Studiengängen eine Zeitbudgeterhebung voraus. Zentrale Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt und im Weiteren exemplarisch in den wissenschaftlichen Diskurs eingebunden. Deutlich wird, dass das Gefühl von Belastung nicht auf die reine Zeitinvestition in das Studium zurückzuführen ist, sondern auch in engem Zusammenhang mit der vorherrschenden Lehrorganisation an der Hochschule und den eigenen studentischen Kompetenzen zu sehen ist.

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Von der Idee zum Mythos. Die Rezeption des Bauhaus in beiden Teilen Deutschlands in Zeiten des Neuanfangs (1945 und 1989) Das Bauhaus wird 1919 durch Zusammenlegung der Großherzoglich Sächsischen Kunstgewerbeschule und der Hochschule für Bildende Kunst von Walter Gropius gegründet. Dabei geht es in seinem programmatischen Ansatz weit über seine institutionellen Vorgänger hinaus. Das Bauhaus-Konzept zielt nicht auf die Erschaffung einer zeitgemäßen Formsprache, sondern auf die Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit den Mitteln der Kunst. Diese Haltung ist eine Reaktion auf die Bewusstseinskrise, die durch den Ersten Weltkrieg ausgelöst worden war: Der zunehmenden Entfremdung von Kunst und Leben soll entgegengewirkt und dabei die versprengten Einzelkünste unter dem Primat der Architektur wieder zusammengeführt werden: Weil sich dieser sozial-moralische Impetus, der gemeinhin mit dem Schlagwort ‚Bauhaus-Idee’ umschrieben wird, äußerst vielschichtig darstellt, lässt er sich in die verschiedensten Kulturkonzepte einpassen. Die Arbeit legt die Bauhaus-Rezeption in Deutschland zu zwei verschiedenen Zeiten vergleichend dar. Im ersten Schritt wird die Ost- mit der Westrezeption verglichen. Dieser synchrone Vergleich wird zu zwei epochalen Umbruchsituationen durchgeführt; zum einen von 1945 bis Mitte der 50er Jahre, zum anderen von 1989 bis Mitte der 90er Jahre. Auf dieser Grundlage wird geprüft, wie sich die östliche als auch die westliche Wahrnehmung des Bauhaus von 1945-1955 gegenüber der Bauhausrezeption nach 1989 abhebt (diachroner Vergleich). Die Jahre 1945-1955 beschreiben die Entwicklung des Auseinanderbrechens der deutschen Nation in zwei autonome deutsche Staaten. Mit dem Jahr 1989 wird die Entwicklung umgekehrt: Deutschland wächst zu einer Kulturnation zusammen. Durch die Periodisierung (1945/1989) wird geklärt, wie das wiedervereinigte Deutschland auf kultureller Ebene mit der Vergangenheit des Kalten Krieges umgeht. Weil sich an der Bauhaus-Pädagogik am ehesten die reale Umsetzung der ‚Bauhaus-Idee’ ablesen lässt, analysiert meine Arbeit die pädagogischen Konzeptionen an deutschen Kunstschulen. Dabei wird in den Institutionsgeschichten der politisch-gesellschaftliche Rahmen stets mitgedacht, der Restituierungsversuche ermöglicht oder scheitern lässt. Im Zentrum meiner Arbeit steht nicht die Analyse der Sache ‚Bauhaus, sondern dessen Missdeutung und Umdeutung in politisch divergenten Zeiten. Für die Zeit 1945-1955 beschreibe ich auf westdeutscher Seite die Hochschule für Gestaltung in Ulm und die Werkakademie bzw. Werkkunstschule in Kassel. Im Osten konzentriert sich der Blick auf die historischen Bauhaus-Stätten: Weimar und Dessau. Nach der Wende vermischen sich die bis dahin getrennten Rezeptionsstränge von Ost und West. In der wiedervereinigten Bundesrepublik existieren neben dem Bauhaus-Archiv nunmehr zwei zusätzliche Institutionen: die Bauhaus-Universität in Weimar und die Stiftung Bauhaus Dessau. Wie wird in dieser historischen Situation das Bauhaus-Erbe aufgeteilt und verwaltet?

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Bei der Stromversorgung handelte es sich bis zu seiner Liberalisierung 1998 um einen Wirtschaftszweig, der von Gebietsmonopolen auf allen Versorgungsstufen geprägt war. Diese Monopole gründeten im Wesentlichen auf dem natürlichen Monopol des Stromnetzes sowie auf der Bedeutung der Stromversorgung. Auch nach der Liberalisierung ist der Markt noch immer durch die etablierten ehemaligen Gebietsversorger geprägt, die nach wie vor über die Netze verfügen und zudem untereinander und mit der Politik gut vernetzt sind. Damit über das weiterhin bestehende natürliche Monopol bei den Stromnetzen keine wettbewerbswidrigen Interessen verfolgt werden können, bedarf die Transformation der Elektrizitätsversorgung in einen vorwiegend vom Wettbewerb geprägten Markt einiger Anpassungen. Einige Interessenskonflikte können bereits gelöst werden, indem die Marktstruktur an die neuen Bedingungen angepasst wird. Zum einen bedarf es einer Netzzugangsregelung, die dem Netzbetreiber möglichst geringe Missbrauchsmöglichkeiten offen lässt. Damit der Netzbetreiber überdies keine Interessen aus Aktivitäten in wettbewerbsgeprägten Märkten zulasten der Netznutzer verfolgt, ist zumindest der Betrieb des Netzes auf eigentumsrechtlich unabhängige Netzbetreiber zu übertragen. Diese Entflechtungsform sollte scheinbar bequemeren Lösungen, die sich leichter umsetzen lassen, vorgezogen werden. Auf lange Sicht werden die damit verbundenen höheren Regulierungskosten die Markttransformationskosten weit übersteigen. Das Problem des natürlichen Monopols beim Netz bedarf trotz allem einer dauernden Regulierung. Hier empfiehlt sich eine weitreichende ex-ante-Regulierung, in die auch Kriterien einfließen sollten, die den Netzbetreiber zu einem stabilen und sicheren Betrieb des Netzes veranlassen. Infolgedessen dürfte der Bedarf an einer ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsinstitution entsprechend gering ausfallen. Die Regulierungsinstitution sollte hierbei nicht auf einige wenige Regulierungsinstrumente festgelegt werden. Die Gefahr der Anmaßung von Wissen, der Regulierungsinstitutionen wegen ihrer im Vergleich zu den Marktteilnehmern größeren Marktferne ausgesetzt sind, lässt sich durch die Akteursbeteiligung in der Regulierungsinstitution verringern: Die Akteure könnten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens die Ausgestaltung der Netznutzungsregeln weitestgehend selbst bestimmen, die Aushandelungsmodalitäten hierfür müssen allerdings präzise festgelegt und die getroffenen Regelungen für alle Marktteilnehmer verbindlich sein. Diese Mischform zwischen staatlicher Rahmensetzung und Selbstregulierung nutzt die Regelungspotentiale des Staates und die Selbstorganisationsmöglichkeiten der relevanten Akteure gleichermaßen. Durch die Besetzung der Regulierungsinstitution mit Vertretern der relevanten Akteure wird zudem ein großes Maß an spezifischem Branchenwissen in sie hineingetragen, insbesondere da die vertikal integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach der eigentumsrechtlichen Entflechtung zumindest noch anfangs über einen großen Teil der Informationen über den Netzbetrieb verfügen. Damit wäre das Informationsproblem, das staatlichen Regulierungsstellen anhaftet, geringer. Durch die Interessenlage der Mitglieder der Regulierungsinstitution dürfte sie auf den Netzbetreiber den starken Effizienzdruck ausüben. Der Netzbetreiber sollte hingegen ein Unternehmen im vollständigen öffentlichen Eigentum sein. Damit kann eine Unterwanderung durch Anteilserwerb verhindert und das Netz leichter im Sinne gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betrieben werden. Dies wäre überdies wegen der Legitimationsprobleme, die mit einer weitgehend unabhängigen, mit umfangreichen und nicht präzise abgegrenzten Eingriffbefugnissen versehenen Regulierungsinstitution einhergehen, vorteilhaft, wenn nicht gar geboten. Damit sind große Teile der Grundrechtsprobleme, die mit der Regulierungsinstitution, ihrer Zusammensetzung und ihren Kompetenzen zusammenhängen, irrelevant.

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