998 resultados para Staatliche Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt AugustenbergStaatliche Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg
Resumo:
Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.
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Ziel vorliegender Arbeit ist, das Disziplinarrecht und dessen tendenzielle Abschaffung aufzu-arbeiten. Dazu wird im ersten Teil der Arbeit geprüft, ob die Grundlagen des Disziplinarrechts - die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit, das besondere Rechtsverhältnis sowie die Treuepflicht - nach wie vor bedeutsam sind. Weiter wird das Disziplinarwesen als rechtliches Institut begründet und die Restbestimmungen des Disziplinarrechts werden veranschaulicht. Gegenstand der Aufzeichnung des Ist-Zustandes ist weiter, den Inhalt des Disziplinarrechts aufzuzeigen und dieses von der Administrativuntersuchung, dem Strafverfahren, dem perso-nalrechtlichen Verfahren und der Umsetzung ethischer Standards abzugrenzen, um festzu-stellen, ob eines dieser Verfahren in der modernen Verwaltung dazu geeignet ist, die Funkti-on des Disziplinarverfahrens zu übernehmen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die gewonnenen Erkenntnis verarbeitet, indem der Rege-lungsbedarf aufgezeigt und ein gesetzlicher Lösungsvorschlag präsentiert wird. Obwohl seit dem Abschluss der Dissertation wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung vollzogen wurden, bleibt die Analyse in den Grundzügen relevant und die darauf gestützte Diskussion grundsätzlicher Fragen als Diskussionsgrundlage der disziplinarrechtlichen Ver-antwortlichkeit wesentlich. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, interdisziplinäre Lö-sungen zu entwickeln, welche langfristig institutionelle Ordnung sicherzustellen und das Ver-trauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen aufrecht zu erhalten vermögen.
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Über Gewalt und Liebe: Transnationale Adoption in Österreich Julia Rehsmann Eine Adoption bedeutet meist den Bruch mit der leiblichen Familie – zu verstehen als ein „Akt der Gewalt“ – und die Inkorporation in ein neues Familiennetzwerk – ein „Akt der Liebe“. Kinder zu bekommen wird in unserer Gesellschaft als wichtiger Teil des Lebens gesehen und trotz Fortschritten in der Reproduktionsmedizin bleibt die Zahl international adoptierter Kinder global gesehen auf einem gleich hohen Niveau. Im Rahmen einer Adoption werden vorherrschende Konzepte von Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Frage gestellt, da die Beziehung zwischen Eltern und Kind nicht auf biogenetischer, sondern auf sozialer, emotionaler und rechtlicher Verbundenheit basiert. Wenn Adoptionen zwischen verschiedenen Ländern zustande kommen und das Kind meist anders aussieht als die Adoptiveltern, tauchen unweigerlich Fragen zu Identität, Zu- gehörigkeit, race und Kultur auf. Antworten zu Fragen wie „Wer bin ich?“ und „Woher komme ich?“ sind im Falle von Adoption und insbesondere von transnationaler Adoption komplizierter und schwieriger zu finden als im Falle der klaren biogenetischen Eltern-Kind-Beziehung. Welche Bedeutung hat diese Migration junger Kinder vor allem aus armen Nationen in die wohlhabenderen Länder der Vereinigten Staaten und Europas? Welche Bedeutung haben die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Reisen von Adoptierten und ihren Familien in ihre jeweiligen Geburtsländer? Die Adoptionsfamilie widerspricht in gewisser Hinsicht dem Bild der Familie als Teil des privaten Lebens, da sie während des Adoptionsprozesses von Bereichen des öffentlichen Lebens (Institutionen, Agenturen, Gesetzen) beeinflusst und bestimmt wird. Transnationale Adoptionen stellen nicht nur Individuen, sondern auch staatliche Institutionen vor große Herausforderungen und verlangen nach neuen Strategien im Umgang mit neuen Familienstrukturen. Im Rahmen des Vortrags soll ein Überblick über das Phänomen in Österreich gegeben werden und in Bezug zu anderen sozialanthro-pologischen Arbeiten zum Thema gesetzt werden, wobei in der empirischen Forschung der Fokus auf Familien mit Kindern aus Äthiopien lag.
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Das Schweizer Kreuz hat als Zeichen ausserordentliche Qualitäten und ein enormes Potenzial. Seine Verwendung geht weit über den unmittelbaren Bereich von Staat und Nation hinaus. Die Publikation der Hochschule der Künste Bern HKB erschliesst dieses Phänomen mit illustrierten Beiträgen von Fachleuten aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen. Für Nation, Staat, Politik und im Sport steht es als Symbol, im Kontext Wirtschaft ist es Teil von Logos, im Zusammenhang von Lifestyle und Zeitgeist tritt es als modisches Ornament auf. Das Schweizer Kreuz macht TrägerInnen und AbsenderInnen identifizierbar: Abstimmungsunterlagen als staatliche Dokumente, die Sportlerin als Mitglied des Nationalteams, den Inhaber eines Pas-ses oder einer Identitätskarte als Schweizer Bürger; Post oder SBB als schweizerische Dienstleister; die Besitzerin einer Tasche als Vertreterin einer Lifestyle-Gruppe oder Nachzüglerin eines sinkenden Trends; das Mineralwasser als natürliches, gesundes Produkt; eine Alu-Trinkflasche als flottes Qualitätsprodukt. Interdisziplinärer Zugang «Weiss auf Rot. Das Schweizer Kreuz zwischen nationaler Identität und Corporate Identity» ist eine Textsammlung, die entsprechend der Vielfältigkeit des Themas auch eine Vielfalt von Annäherungen an den Gegenstand bietet. Die 13 wissenschaftlichen Texte werden ergänzt durch fünf Interviews mit VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Sportwissenschaft und Gestaltung, die in ihrem berufli-chen Alltag einen praktischen Bezug zum Schweizer Kreuz haben.
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Die Bedrohungssituation für Menschenrechte hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Stellte früher meist ein zu mächtiger Staat die Hauptgefahr für Menschenrechte dar, resultieren Probleme heute oft aus dessen Schwäche, z. B. in Bürgerkriegen. Dies hat zwei Auswirkungen: Zum einen erlebt das humanitäre Völkerrecht eine Renaissance, zum anderen sind es zunehmend nichtstaatliche Gebilde, welche für Rechtsverletzungen verantwortlich sind. Dogmatisch wirft diese Konstellation verschiedenste Probleme auf: Menschenrechtliche Verpflichtungen mit unterschiedlichem Geltungsgrad überlappen sich mit solchen des humanitären Völkerrechts, staatliche Verpflichtungen verlangen vermehrt auch aktives Handeln, und in Folge der unterschiedlichen beteiligten Akteure lassen sich Lösungen oft nur unter Berücksichtigung der Regeln der Staatenverantwortlichkeit finden. Ziel des Autors ist es, aus diesem Gewirr anwendbarer Normen ein integrales Modell des Geltungsgrades, d. h. der Verpflichtungen aus Menschenrechten, zu entwickeln.
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Boberach: Die staatliche Wirtschaftspolitik soll u.a. durch Senkung der Steuern, Förderung des Exports und Verbesserung des beruflichen Bildungswesens, aber nicht durch Subventionen einen Ausgleich schaffen zwischen den Forderungen der Arbeiter nach einem ausreichenden Lohn und der Besitzer von Kapital und Boden nach angemessener Rendite
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Boberach: Das hessen-darmstädtische Schuledikt von 1832 muß revidiert oder durch ein neues Volksschulgesetz ersetzt werden. Die Bedeutung der Volksschule in einem konstitutionellen Staat macht eine bessere Ausbildung an den Lehrerseminaren, die Übernahme der Schulen in staatliche Verwaltung, ihre Trennung von der Kirche (Aufhebung der Konfessionsschule, Beschränkung der Geistlichen auf den konfessionellen Religionsunterricht) und bessere Besoldung der Lehrer nötig
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Boberach: Die soziale Frage soll durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Eigentumsbildung bei den Arbeitern, Beeinflussung der Lebensmittelpreise durch staatliche Maßnahmen, Reform der Klassensteuer gelöst werden. Die Volksvertretung soll aus einem indirekten Klassenwahlrecht hervorgehen. Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Volksbewaffnung müssen in Grenzen bleiben. Die Kosten für den Volksschulunterricht sollen von den Eltern aufgebracht, aber differenziert und verringert werden, die Geistlichkeit Einfluß auf die Schule behalten. - Welsch (Projektbearbeiter): "... [eine] Arbeit, die sehr gründliches, zum Teil statistisches Material vorlegt." [Aus einem Antiquariatskatalog]
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Waehrend zu Public Governance eine breite wissenschaftliche Debatte existiert und die Analyse staatlicher Aufgabeerfuellung davon profitiert, so steht die praxisnahe Umsetzung weniger im Zentrum der wissenschaftlichen Betrachtungen. Open Government hingegen entwickelt sich als relevante Praktikerbewegung ohne in die wissenschaftliche Diskussion eingeflossen zu sein. Dieser Artikel verbindet die beiden bislang unabhaengig voneinander existierenden Ansaetze und zeigt den Mehrwert von Open Government zur Umsetzung von Public Governance auf.
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen eine Eingabe der Prediger der Diözese Halberstadt vom 11. August 1848 betreffs der Beibehaltung der kirchlichen Aufsicht über die Schule. Notwendig ist die völlige Trennung von Kirche und Staat, Schulen sollen staatliche Anstalten sein
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Welsch (Projektbearbeiter): Verurteilung des Gerichtspraktikanten und Schützenkorps-Hauptmanns Pova zu vierjähriger Festungshaft wegen bewaffneten Widerstandes gegen das Militär
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Welsch (Projektbearbeiter): Verurteilung des Schlossergesellen David zu fünfjähriger Zwangsarbeit wegen Teilnahme am Aufruhr