190 resultados para Interessen


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Das Auftreten einer gefährlichen Epidemie weckt unterschiedliche Erwartungen an den Staat: Gesunde fordern effiziente Krankheitsbekämpfung und Ansteckungsprävention; für Kranke und Infizierte steht dagegen der Schutz vor Diskriminierung sowie vor einschneidenden Eingriffen in die Persönlichkeitssphäre im Vordergrund. Im Spannungsfeld dieser teilweise gegenläufigen Interessen steht, wie heute das Beispiel AIDS zeigt, die Diskussion über den Einsatz von seuchenrechtlichen Zwangsmassnahmen und deren Vereinbarung mit dem Grundrecht der Persönlichen Freiheit. Die vorliegenden Leitlinien zur verfassungsmässigen Handhabung dieses heiklen Instruments richten sich in erster Linie an Gesundheitsbehörden, richterliche Instanzen und Ärzte.

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vom Hrsg. [Benny] Wolf

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Die Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 verankert Art. 121a in der Schweizer Bundesverfassung. Auch ein Jahr nach der Abstimmung bleibt unklar, wie und ob die Initiative umgesetzt werden soll und kann. Wir finden, es braucht eine systematische Analyse aller Umsetzungsvorschläge anhand eines möglichst klaren Bewertungsrasters. Das Diskussionspapier untersucht die Machbarkeit der generellen Zielsetzung der Initiative, indem verschiedene Umsetzungsvorschläge bewertet werden. Diese werden in einem zweidimensionalen Bewertungsraster eingeordnet wodurch Gestaltungsspielräume und Zielkonflikte lokalisiert werden können (siehe Resultate auf Seite 20). Die Autoren ziehen folgende Schlussfolgerung für den Umsetzungsprozess: Die Masseneinwanderungsinitiative enthält in ihrem Kern einen Zielkonflikt. Die Einführung staatlicher Steuerungsinstrumente bei gleichzeitiger Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen ist nicht möglich. Deshalb braucht es eine politische Entscheidung, welches Ziel höher gewichtet werden soll: wirtschaftliche Prosperität oder "eigenständig gesteuerte Migration". Anstatt den Glauben an die Quadratur des Kreises weiterhin aufrecht zu erhalten, wäre es aus Respekt gegenüber der direkten Demokratie und der Berechenbarkeit der zukünftigen Migrations-und Europapolitik zielführender, eine Entscheidung über die Gewichtung dieser einander entgegenstehenden politischen Ziele möglichst rasch anzugehen.

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Die Berechtigung der Untersuchungshaft liegt einzig in der Sicherstellung eines ordnungsgemäss verlaufenden Strafverfahrens, d.h. in der Verhinderung einer Flucht oder von Verdunkelungsaktivitäten. Umso bedeutsamer erscheint vor diesem Hintergrund das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass über den Freiheitsentzug an sich hinausgehende Restriktionen im Bereich der Haftmodalitäten nur rechtmässig sind, wenn sie sich im Einzelfall als notwendig erweisen, um den genannten öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Massstab prüft der Beitrag die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in der Schweiz.

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Boberach: Über eine Reichsverfassung und den Sitz der Zentralgewalt soll in Wien verhandelt werden. Dort kann die Verbindung Österreichs mit Deutschland am ehesten realisiert werden. Die Staatsform des Bundesstaates muß die Republik sein, die über die demokratische Monarchie und die monarchische Demokratie als Übergangsformen geschaffen werden kann. Eine Zentralgewalt in Wien kann günstig auf die West- und Südslawen wirken. Preußen kann in seine Provinzen zerfallen. - Wentzke: "Der Sitz der zentralen Gewalten des Staatensystems, in welches sich Deutschland im weiteren Verlaufe seiner Revolution umwandeln wird, muß Wien sein", der "Ort des Verkehrs und der Wechselwirkung zwischen den vier großen Völkermassen unseres Weltteils, der romanischen, germanischen, slavischen und tartarischen". Der preußische Staat kann in seine Provinzen zerfallen, ohne daß deutsche Interessen darunter leiden; das Zerfallen des österreichischen Staates ist nur wünschenswert bei Bildung eines mitteleuropäischen Staatenbundes. Soll Wien nicht unter russischen Einfluß kommen, so muß es der Mittelpunkt dieses demokratischen Bundes werden

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Der historische und kantonsvergleichende Beitrag zur dualen versus vollzeitschulischen Berufsausbildung verbindet historische, berufsbildende und soziologische Perspektiven, um unterschiedlich verlaufende Institutionalisierungsprozesse nach Branche und Region bei der Entwicklung des Schweizer Berufsbildungssystems nachzuzeichnen. Im Zentrum steht die Frage, wie sich die zentralen, jedoch kontrastreichen, Organisationsmodelle der Berufsbildung – dual oder vollzeitschulisch – etablieren und kantonal durchsetzen konnten. Anhand von exemplarischen Fallstudien der Kantone Luzern und Genf werden rechtfertigungstheoretisch die zentralen Ordnungsprinzipien der Koordination und Legitimation sozialen Handelns, welches in Arbeits- und Bildungsorganisationen der Berufsbildung auf Dauer gestellt wird, verglichen. Gezeigt wird, dass die Organisation der Berufsbildung in den zwei Kantonen durch unterschiedliche Rechtfertigungsbezüge und Kompromisse befördert wurde. Mit dem dualen Berufsbildungsmodell zeichnete sich im historischen Rückblick dabei gleichzeitig eine auch überkantonal gangbare und durchsetzbare Kompromisslösung ab, um die unterschiedlichen bildungspolitischen Interessen und Bestrebungen der Kantone (Berufsbildung als Mittel der Integration und des sozialen Ausgleichs versus Berufsbildung als Mittel der Gewerbeförderung) in einem stark von Verbänden geprägten und gestalteten Modell der beruflichen Bildung zu integrieren und nachhaltig zu stabilisieren.

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Boberach: Auf je 100 der 3488 Ärzte und 1966 Wundärzte soll ein Delegierter für einen Kongreß gewählt werden, damit die verschleppte Reform vor allem des militärischen Sanitätswesens gefördert und die Interessen der Wundärzte angemessen berücksichtigt werden