880 resultados para Heroin users


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OBJECTIVES: To estimate the prevalence of youth who use cannabis but have never been tobacco smokers and to assess the characteristics that differentiate them from those using both substances or neither substance. DESIGN: School survey. SETTING: Postmandatory schools. PARTICIPANTS: A total of 5263 students (2439 females) aged 16 to 20 years divided into cannabis-only smokers (n = 455), cannabis and tobacco smokers (n = 1703), and abstainers (n = 3105). OUTCOME MEASURES: Regular tobacco and cannabis use; and personal, family, academic, and substance use characteristics. RESULTS: Compared with those using both substances, cannabis-only youth were younger (adjusted odds ratio [AOR], 0.82) and more likely to be male (AOR, 2.19), to play sports (AOR, 1.64), to live with both parents (AOR, 1.33), to be students (AOR, 2.56), and to have good grades (AOR, 1.57) and less likely to have been drunk (AOR, 0.55), to have started using cannabis before the age of 15 years (AOR, 0.71), to have used cannabis more than once or twice in the previous month (AOR, 0.64), and to perceive their pubertal timing as early (AOR, 0.59). Compared with abstainers, they were more likely to be male (AOR, 2.10), to have a good relationship with friends (AOR, 1.62), to be sensation seeking (AOR, 1.32), and to practice sports (AOR, 1.37) and less likely to have a good relationship with their parents (AOR, 0.59). They were more likely to attend high school (AOR, 1.43), to skip class (AOR, 2.28), and to have been drunk (AOR, 2.54) or to have used illicit drugs (AOR, 2.28). CONCLUSIONS: Cannabis-only adolescents show better functioning than those who also use tobacco. Compared with abstainers, they are more socially driven and do not seem to have psychosocial problems at a higher rate.

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Many studies based on either an experimental or an epidemiological approach, have shown that the ability to drive is impaired when the driver is under the influence of cannabis. Baseline performances of heavy users remain impaired even after several weeks of abstinence. Symptoms of cannabis abuse and dependence are generally considered incompatible with safe driving. Recently, it has been shown that traffic safety can be increased by reporting the long-term unfit drivers to the driver licensing authorities and referring the cases for further medical assessment. Evaluation of the frequency of cannabis use is a prerequisite for a reliable medical assessment of the fitness to drive. In a previous paper we advocated the use of two thresholds based on 11-nor-9-carboxy-Δ9-tetrahydrocannabinol (THCCOOH) concentration in whole blood to help to distinguish occasional cannabis users (≤3μg/L) from heavy regular smokers (≥40μg/L). These criteria were established on the basis of results obtained in a controlled cannabis smoking study with placebo, carried out with two groups of young male volunteers; the first group was characterized by a heavy use (≥10 joints/month) while the second group was made up of occasional users smoking at most 1 joint/week. However, to date, these cutoffs have not been adequately assessed under real conditions. Their validity can now be evaluated and confirmed with 146 traffic offenders' real cases in which the whole blood cannabinoid concentrations and the frequency of cannabis use are known. The two thresholds were not challenged by the presence of ethanol (40% of cases) and of other therapeutic and illegal drugs (24%). Thus, we propose the following procedure that can be very useful in the Swiss context but also in other countries with similar traffic policies: if the whole blood THCCOOH concentration is higher than 40μg/L, traffic offenders must be directed first and foremost toward medical assessment of their fitness to drive. This evaluation is not recommended if the THCCOOH concentration is lower than 3μg/L and if the self-rated frequency of cannabis use is less than 1 time/week. A THCCOOH level between these two thresholds cannot be reliably interpreted. In such a case, further medical assessment and follow-up of the fitness to drive are also suggested, but with lower priority.

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Rekapitulation der Thesen und Ergebnisse In den nachfolgenden Abschnitten werden zur besseren Übersicht nochmals die zentralen Gesichtspunkte der Untersuchung und der wichtigsten Resultate zusammengefasst Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse noch unter dem Blickwinkel ihrer praktischen Konsequenzen für die Umsetzung einzelner drogenpolitischer Zielsetzungen ausgewertet und die Problembereiche identifiziert, welche zusätzliche Forschungsanstrengungen erforderlich machen A Theoriebildung und Forschungsansatz Die Untersuchung verwendet einen multimodalen methodischen Ansatz (direkte Befragung Strafaktenanalyse und Auswertung amtlicher Statistiken) zur Analyse typischer Anpassungsmechanismen und konkreter Handlungsstrategien als Reaktion auf den behördliche Repression des lokalen Drogenmarktgeschehens Sie fokussiert auf den Kreis regelmäßiger Heroin und/oder Kokainkonsumenten die sich zeitweilig an bekannten Treffpunkten der sogenannten <> dreier Schweizer Städte (Basel Bern und Zürich) aufhalten sowie auf den Kreis von Personen welcher sich um die lokale Distribution dieser Drogen kümmert (cf l Kapitel) Im Rahmen der theoretischen Vorüberlegungen im 2 Kapitel wurde zunächst die Frage nach dem Bedeutungsgehalt des Begriffs <> thematisiert Aus analytischen Gründen wird eine Perspektive bevorzugt die den <> als soziale Konstruktion auffasst Märkte entstehen demnach als Ergebnis individueller Tauschhandlungen sofern diese dazu führen dass sich übereinstimmende Vorstellungen und Erwartungen über die Modalitäten beim Austausch bestimmter Güter oder Leistungen ausbilden Diese Sichtweise impliziert eine kategoriale Unterteilung des Spektrums ökonomischer Tauschhandlungen welche zwischen sporadischer Handelstätigkeit personalen Netzwerke bilateraler Handelsbeziehungen und etablierten Märkten differenziert Auf der Grundlage dieser terminologischen Klärungen wurde mit Blick auf Tauschhandlungen in der Sphäre der Illegalität den Voraussetzungen für das Entstehen von Märkten nachgegangen. Für die Herausbildung illegaler Markte bieten sich in Anbetracht der fehlenden rechtlichen Garantien zum Schutz der <> bzw. zur Abschreckung opportunistischer Verhaltensstrategien nur zwei mögliche Wege an: Zum einen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage von Schutzvertragen mit <> Drittpersonen und zum anderen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage sozialer Kontrolle. Bei illegalen Märkten, die durch bilaterale Schutzvereinbarungen zustande kommen, werden die Tauschverträge zwischen den Akteuren auf dem Markt mittels Durchsetzungsgarantien abgesichert, die von einer Drittperson angeboten werden. Auf diese Weise wird das Fehlen rechtlicher Mittel zur Sicherung von Ansprüchen bei illegalen Transaktionen wettgemacht. Illegale Märkte, die durch solche Schutzvereinbarungen entstehen, weisen eine Reihe von Schwachstellen auf, die ihre Reichweite und Beständigkeit reduzieren: Das Erfordernis glaubwürdiger Schutzgarantien macht solche Märkte instabil, sowie konkurrierende Anbieter von Schutzgarantien auftreten. Außerdem können solche Märkte infolge der territorialen Gebundenheit der Schutzgarantien nur eine lokal begrenzte Ausdehnung annehmen. Die Herausbildung illegaler Märkte auf der konstitutiven Grundlage sozialer Kontrolle ist demgegenüber an andere Voraussetzungen geknüpft. Ihr Entstehen bedingt, dass innerhalb eines abgrenzbaren Personenkreises kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Dies bedeutet, dass unter diesen Personen ein generalisiertes Vertrauen in die Geltung spezifischer Verhaltensstandards und Normen verbreitet ist. Aufgrund der verringerten Transaktionskosten ermöglicht die Existenz eines solchen generalisierten Vertrauens eine Ausweitung der Austauschbeziehungen innerhalb des betreffenden Kollektivs. Weiters wird mit Bezug auf sogenannte middleman oder trading minorities argumentiert, dass die Verfügbarkeit über entsprechendes Sozialkapital bei bestimmten ethnischen Gruppen eher als gegeben erachtet werden darf als bei anderen. Daran schließt eine Untersuchung der Faktoren und Hintergründe an, welche anhand ausgewählter Beispiele die unterschiedliche Bedeutung ethnischen Sozialkapitals bei der Entwicklung illegaler Märkte aufzeigt. Bei den theoretischen Erwägungen im zweiten Kapitel geht es auch um die Frage, welche Strukturen sozialer Organisation unter illegalen Bedingungen entstehen können und unter welchen Voraussetzungen sich organisierte Akteure auf illegalen Märkten zu formieren vermögen. Ausgehend von einer analytischen Unterscheidung zwischen kooperativen und reziprokativen sozialen Interaktionen wird argumentiert, dass sich eine kriminelle Organisation zwangsläufig nur auf der Grundlage kooperativer Beziehungen konstituieren kann. Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Organisation nicht durch formal-rechtlich garantierte Ansprüche und Verpflichtungen regeln lassen, schließt reziprokative «Quid-pro-quo - Orientierungen>> als konstitutive Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb derartiger Organisationen aus. Kriminelle Organisationen, die eine Große Zahl von Personen umfassen, müssen demzufolge als hierarchische Netzwerke bilateraler Kooperationsbeziehungen strukturiert sein. Solche hierarchische Kooperationsbeziehungen entsprechen dem hauptsächlich von britischen Sozialanthropologen in verschiedenen Kulturregionen erforschten Phänomen der Patronage-Systeme. Je nach kultureller Ausgestaltung und sozialer Akzeptanz von Patronage-Systemen innerhalb einer ethnischen Gruppe, ist somit auch im Bereich krimineller Aktivitäten ggf. mit der Formierung personenstarker Organisationen zu rechnen. Die theoretischen Analysen mündeten in eine Diskussion, in welcher die als Reaktion auf repressive Marktinterventionen ausgelösten Anpassungen als Prozesse der Adaptation, Substitution, Innovation und Selektion klassifiziert und exemplarisch erörtert wurden. Anschließend wurden in Anknüpfung an die vorangehenden theoretischen Überlegungen und im Hinblick auf die Untersuchung lokaler Drogenmärkte sechs forschungsleitende Hypothesen («Arbeitshypothesen») herausgearbeitet. B. Repressionsniveaus und Marktverhalten Die empirische Datenanalyse wurde im dritten Kapitel aufgenommen. Darin wird anhand der 1997 in den Drogenszenen der Städte Basel, Bern und Zürich erhobenen Befragungsdaten sowie unter Beizug amtlicher Statistiken der Strafverfolgungsbehörden der Nachweis erbracht, dass die Heroin und Kokain konsumierenden Personen in den drei städtischen Drogenmärkten zum Zeitpunkt der Datenerhebung deutlich unterschiedlichen polizeilichen und strafrechtlichen Interventionsrisiken ausgesetzt gewesen sind. Gemäß den berichteten Repressionserfahrungen intervenierten die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Bern in der lokalen Drogenszene am repressivsten. Die Berner Drogenkonsumenten wurden am häufigsten kontrolliert, wegen Drogenvergehen von der Polizei angezeigt und auch gerichtlich verurteilt. Für Basel weisen die berichteten Angaben das niedrigste Repressionsniveau aus. Insgesamt wird aufgrund der erfragten Repressionserfahrung auch deutlich, dass Personen, die sich in irgendeiner Form am lokalen Drogenhandel beteiligen, einem relativ größeren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Vergleichbare Anzeige- und Strafurteilsstatistiken liegen nur für das jeweils, ganze Kantonsgebiet vor. Dementsprechend weniger deutlich sind die zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich ausgewiesenen Repressionsunterschiede. Jedoch deuten auch diese Angaben darauf hin, dass in der Untersuchungsperiode Drogenkonsumenten im Kanton Bern im Vergleich den höchsten und im Kanton Basel-Stadt den niedrigsten Strafverfolgungsdruck zu gewärtigen hatten. Im vierten Kapitel wird anhand der Befragungsdaten das Konsum- und Marktverhalten der Drogenkonsumenten in den drei Städten einem Vergleich unterzogen und in den Zusammenhang mit den im dritten Kapitel aufgewiesenen Differenzen bei den lokalen Repressionsaktivitäten gestellt. Besondere Beachtung findet dabei der Umstand, dass die in Basel befragten Drogenkonsumenten gegenüber den in Zürich und insbesondere Bern befragten Personen im Durchschnitt markant weniger Große Quantitäten Heroin und Kokain konsumieren und wohl gerade deshalb auch deutlich besser sozial integriert sind. Diesbezüglich signifikante Differenzen finden sich gleichfalls zwischen den Befragungsergebnissen in den Städten Bern und Zürich. Während sich aber im Falle der Zürcher Daten die Unterschiede gegenüber Bern größtenteils dadurch erklären lassen, dass sich in Zürich mehr Personen in einem Methadonsubstitutionsprogramm befinden und auch die lokal angebotenen Drogen eine relativ bessere Qualität aufweisen, versagen diese Erklärungsansätze im Falle der Basler Situation. Stattdessen wird argumentiert, dass das in Basel vergleichsweise niedrige Konsumniveau wesentlich durch die verschiedenen Anpassungsstrategien bedingt ist, welche die Drogenmarkteilnehmer angesichts unterschiedlicher Repressionssituationen verfolgen: Weil in Basel seitens der Polizei normalerweise nicht eingeschritten wird, wenn sich vor den insgesamt drei Kontakt und Anlaufstellen für Drogenabhängige Ansammlungen bilden, findet vor deren Türen kaum behelligt von der Polizei ein reger Drogenhandel statt, wobei aber pro Transaktion jeweils nur sehr kleine Heroin- und Kokainmengen die Hand wechseln. Da in Basel somit die Beschaffung von Drogenkleinstmengen kaum mit Behinderungen verbunden ist und der «Stoff» ohne Konfiskationsrisiko unmittelbar nach seinem Erwerb am selben Ort konsumiert werden kann, besteht seitens der nicht am Drogenhandel Beteiligten die Bereitschaft, für die Konsumbefriedigung relativ höhere Preise zu bezahlen als in Bern oder Zürich. Die bei den Basler Kontakt- und Anlaufstellen operierenden «Ameisenhändler», die fast durchwegs selbst Drogenkonsumenten sind, werden für ihre starke Exponiertheit bei den Verkaufsaktivitäten mit einer relativ höheren Handelsmarge entschädigt. Da Drogen-Drogenkonsumenten sich ihren Stoff mehrheitlich auf dem «Drogenbasar» auf den Vorplätzen der Kontakt- und Anlaufstellen besorgen, werden die konsumierenden Drogenhändler in Basel kaum durch Direktverkäufe von money dealer an Nur-Konsumenten konkurrenziert. Anders verhält es sich in Bern und Zürich: Weil die dortigen Drogenkonsumenten mit höheren Transaktionskosten und Konfiskationsrisiken konfrontiert sind, neigen diese eher zu Direktkäufen bei money dealer. Dieser Um-stand, aber auch der relativ höhere Aufwand pro einzelne Transaktion erhöht den Anreiz, pro Drogengeschäft größere Mengen zu erwerben. Aufgrund des kompulsiven Drogengebrauchs führen größere Beschaffungsmengen in der Tendenz jedoch zu einem Mehrkonsum. Dadurch lassen sich die aufgrund der Befragungen ermittelten Konsumdifferenzen zwischen Basel einerseits und Bern und Zürich andererseits zumindest partiell erklären. Diese Interpretation wird u. a. auch gestützt durch die Ergebnisse einer multiplen Regressionsanalyse auf den Heroin- und Kokainkonsum. Diese zeigt auf, dass der Erhebungsort und infolge dessen die in den untersuchten städtischen Drogenszenen vorgegebenen spezifischen Marktbedingungen einen signifikanten Einfluss auf das individuelle Niveau des Heroin- und Kokainkonsums haben. Deren Ergebnisse bestätigen zudem teilweise die auf Seite 58 formulierte 5. Arbeitshypothese und zwar insofern, als nämlich die Teilnahme an einem Methadonabgabeprogramm zu einer Reduktion des Heroin-, nicht aber des Kokaingebrauchs beiträgt. Die der Arbeitshypothese ebenfalls zugrunde liegende Annahme, dass der Konsum von Heroin teilweise auch durch die Einnahme anderer Arzneimittel substituiert wird, konnte zumindest mit Bezug auf den Gebrauch von Rohypnol nicht erhärtet werden. C. Transaktionsbeziehungen und Kooperation im illegalen Drogenmarkt Im fünften Kapitel wurden schließlich die theoretischen Folgerungen aus dem zweiten Kapitel wieder aufgenommen und anhand des verfügbaren Datenmaterials einer Überprüfung unterzogen. Im Zentrum standen dabei die Merkmale der Transaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Kategorien von Teilnehmern im illegalen Drogenmarkt und die darin anzutreffenden Formen der Kooperation. Die im zweiten Kapitel formulierten Arbeitshypothesen wurden spezifiziert und soweit es die Datenlage zuliess, anhand der verfügbaren Befragungsergebnisse validiert. Diese Aus-wertungen wurden ergänzt durch eine quantitative und qualitative Analyse von rund hundert Falldossiers aus dem Basler Strafgericht, die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das BetmG enthielten. Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse wurden schließlich als weitere Informationsquelle wiederum die vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Betäubungsmittelstatistiken hinzu-gezogen. Die zentralen Befunde dieser Gesamtbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Strafverfolgungsdruck führt im Hinblick auf die reziprokativ orientierten Transaktionsbeziehungen im illegalen Drogenmarkt nicht auf allen Ebenen zu personalisierten Beziehungen zwischen nachfragenden und anbietenden Marktteil-nehmern im Sinne einer «Klientelisierung» der Transaktionsbeziehungen (Geertz 1992). Insbesondere an der Schnittstelle des Drogendistributionssystems, wo selbst nicht abhängige Drogenhändler drogenabhängigen Geschäftspartnern gegenüber-stehen, wird seitens dieser zumeist ausländischen money dealer keine Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen angestrebt. Demgegenüber weisen die Befragungsergebnisse zum Stellenwert sogenannter «Stammdealern», im Sinne von Hauptbezugsquellen für Drogen, darauf hin, dass unter den im Betäubungsmittelhandel aktiven Drogenkonsumierenden eine Tendenz zur Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen besteht. Aufgrund der untersuchten Gerichtsakten wird außerdem nahegelegt, dass Transaktionen, die über dem strafrechtlich als qualifiziert geltenden Mengenbereich von rund 50 Gassengramm Heroin oder Kokain liegen, gleichfalls eher unter persönlich miteinander vertrauten Geschäftspartnern abgewickelt werden. Trotz nachweislich erhöhter Bereitschaft, Vereinbarungen ggf. durch Einsatz physischer Gewalt durchzusetzen, und trotz der infolge kompulsiven Drogen-gebrauchs mutmaßlich erhöhten Neigung, opportunistisch zu Handeln, darf davon ausgegangen werden, dass in den lokalen Drogenszenen für die Selbstregulation des Drogenmarktes ausreichend kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Durch soziale Kontrolle und damit einher gehende Reputationseffekte wird anscheinend verhindert, dass in lokalen Drogenmärkten opportunistische Handlungsstrategien überhand nehmen. Bei der Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt kommt Sexualpartnerschaften - zumindest nach Maßgabe der Bewertung der Strafprozess-akten - eine relativ große Bedeutung zu. Der qualifizierte Tatbestand des «bandenmässigen» Vorgehens beim Betäubungsmittelhandel wird vergleichsweise häufig gegen Angeklagte geltend gemacht, die miteinander eine entsprechende Verbindung eingegangen sind. Formen krimineller Kooperation, die sich auf anderer Grundlage herausbilden, werden vom geltenden Strafrecht offensichtlich nur unzureichend er-fasst. Für die Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt wird schließlich das kollektive Sozialkapital genutzt, das bestimmte Immigrantenpopulationen in der Schweiz ihren Mitgliedern verfügbar machen. Eine Analyse der polizeilichen Anzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit der Täterschaft, gibt jedoch Grund zur Annahme, dass das für die kriminelle Kooperation im Drogenmarkt wichtige ethnische Sozialkapital in dem Masse schwindet, wie sich der Drogenkonsum innerhalb der jeweiligen ethnischen Gruppe ausbreitet. Die Folge davon ist, dass sich die dominierende Marktposition im Betäubungsmittelhandel immer wieder auf eine neue ethnische Gruppen verlagert. D. Folgerungen für die Praxis und die weitere Forschung Nach einem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Gutachten aus dem Jahr 2004 (Zobel und Dubois-Arber 2004), besteht in sieben Schweizer Städten ein Angebot an überwachten Konsumräumen für Opiatabhängige mit intravenösem Drogengebrauch. Von den insgesamt 13 Kontakt- und Anlaufstellen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, bieten überdies zehn separate Räume an, in denen Drogen inhaliert werden können. Die Einrichtung von Konsumräumen in der Schweiz erfolgte im Hinblick auf die drogenpolitische Zielsetzung der «Schadensverminderung». Als Ergebnis wurde eine Verminderung der Zahl drogenbedingter Todesfälle, der Prävalenz von Infektionskrankheiten und anderer Gesundheitsprobleme unter Drogenkonsumierenden, eine bessere Betreuung und soziale Unter-stützung, ein erleichterter Zugang zu therapeutischen Dienstleistungen sowie schließlich eine Entlastung des öffentlichen Raums durch eine Verkleinerung der sichtbaren Drogenszene erwartet (ibid.: 2f.). Gemäß besagtem Gutachten haben sich diese Erwartungen soweit überprüfbar wenigstens zum Teil erfüllt. Am deutlichsten scheint der Befund, wonach die Einrichtung von Konsumräumen zu einer Verringerung der Probleme mit der öffentlichen Ordnung und insbesondere zu einer «Rückbildung der Drogenszenen» beigetragen hat (ibid.: 20). Ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), der auf einer Gesamtevaluation der Erfahrungen mit dem Angebot überwachter Konsumräume für Opiatabhängige beruht (Hedrich 2004), kommt zu insgesamt sehr ähnlichen Ergebnissen. Mit Bezug auf die Wirkungen von Konsumräumen auf die öffentliche Ordnung und die Kriminalität wird in diesem Bericht konstatiert, dass deren Angebot unter bestimmten Bedingungen den Konsum im öffentlichen Raum reduzieren kann. Dazu gehört insbesondere, dass ausreichende Konsumkapazitäten bereitgestellt werden und die Drogenkonsumenten nicht durch örtliche Polizeiaktionen von der Nutzung der Einrichtungen abgehalten werden. Für ein Zunahme der Eigentumsdelikte in der Nachbarschaft von Konsumräumen gibt es dem Bericht zufolge keine Anhaltspunkte. Bei der für gewöhnlich höchst brisanten Wahl des Standorts für solche Einrichtungen gelte es sowohl den Bedürfnissen der Drogen-konsumenten als auch denjenigen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen (ibid.: 70). Aus der Perspektive der Drogenkonsumenten wird die Nutzung von Konsumräumen offenbar von der Distanz zwischen dem Ort, wo die Drogen beschafft werden können, und dem Standort der Konsumräume sowie von der Häufigkeit von Polizeikontrollen auf dem Weg dahin abhängig gemacht (ibid.: 65). Dies korrespondiert mit dem Befund dieser Untersuchung, dem zufolge die örtliche Nähe von Beschaffungs- und Konsumgelegenheit die Bereitschaft erhöht, trotz deutlich höheren Preisen pro Transaktion nur Drogenquantitäten zu erwerben, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind. Da die Untersuchungsergebnisse zudem nahe legen, dass dadurch der Konsum sich auf einem relativ niedrigeren Niveau einpendelt, empfiehlt es sich für die Entscheidungsträger der lokalen Drogenpolitik, der Tendenz zur Szenebildung und dem damit verbundenen Drogenkleinhandel in der Nähe von Konsumräumen (cf. ibid.: 67) nicht mit rigorosen polizeilichen Interventionen entgegenzuwirken. Vielmehr ist eine Strategie zu verfolgen, welche darauf abzielt, durch ein dezentrales Angebot von Konsumräumen mehrere überschaubare Handels-plätze für Drogen in unmittelbarer Nähe oder ggf. auf den Vorplätzen entsprechender Einrichtungen zu etablieren. Die polizeilichen Aktivitäten im Umfeld solcher Handelsplätze haben sich gemäß dieser Strategie darauf zu beschränken, die öffentliche Ordnung in der Nachbarschaft sicherzustellen, gegen den Konsum außerhalb der Einrichtungen vorzugehen, bei Gewalttätigkeiten einzuschreiten und, währenddem die Konsumräume geschlossen sind, Ansammlungen der Drogenszene aufzulösen. Durch gelegentliche Kontrollen hat sie außerdem dafür besorgt zu sein, dass keine größeren Drogenmengen die Hand wechseln und nicht konsumierende Kleinhändler von den polizeilich tolerierten Handelsplätzen ferngehalten werden. Allem Anschein nach orientierte sich die drogenpolitische Praxis im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der neunziger Jahren bis heute annäherungsweise an einer solchen Strategie mit dem Ergebnis, dass zumindest bis 1997 das mittlere individuelle Konsumniveau im Vergleich zu anderen Städten deutlich tiefer lag .268 Um die Nachhaltigkeit dieser Strategie zu überprüfen, sollte in naher Zukunft unter Einsatz desselben Erhebungs-instruments eine Folgeuntersuchung in Basel und allenfalls auch in Bern und Zürich ins Auge gefasst werden. Bei einem erneuten Anlauf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz sollten in Anbetracht der Ergebnisse dieser Untersuchung insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen, welche die Merkmale der «qualifizierten» Zuwiderhandlung bzw. der «schweren Fälle» von Betäubungsmitteldelinquenz umschreiben nochmals überdacht werden. Der vom Schtveizerischen Bundesrat dem Parlament seinerzeit vorgelegte Entwurf für ein neues BetmG enthält zwar beim erstgenannten Qualifikationsgrund, der sich auf die Gefährdung einer großen Zahl von Menschen bezieht, bereits eine Änderung, die in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich eine Abkehr von der streng rechnerischen Auslegung einer als «qualifiziert» geltenden Drogenmenge initiieren könnte. Im vorgeschlagenen Artikel 19 Ziff. 2 wird unter Buchstabe «a» nämlich der wörtliche Bezug auf eine «Menge» fallengelassen. Allerdings deutet der diesbezügliche Kommentar in der Botschaft des Bundesrates (2001) darauf hin, dass damit kein grundsätzlicher Wandel in der Rechtssprechung angestrebt wird, sondern dass nunmehr bloß «nicht allein die Menge als Kriterium für die stoffinhärente Gesundheitsgefährdung herangezogen» werden soll (ibid.: Ab-schnitt 2.2.8.2). Dem erklärten «Ziel der Qualifikation», das ausdrücklich darauf gerichtet ist, «die nichtabhängigen Händler/Händlerringe des Drogen-Schwarz-marktes verschärft zu treffen, welche ohne Rücksicht auf die Gesundheitsgefährdung ihrer Klientel ihren Profit machen [Hervorh. JCNJ» (ibid.) würde mit diesem Gesetzesvorschlag, der zudem wiederum im Wesentlichen unverändert die Qualifikationsgründe der «bandenmässigen» und «gewerbsmässigen» Tatbegehung enthält, kaum näher gekommen. Die Tatsache, dass aufgrund der ausgewerteten Strafakten mehrheitlich drogenabhängige Händler vom qualifizierten Straftatbestand erfasst werden und die Anschuldigung der «bandenmässige» Tatbegehung offenbar nicht selten gegen ebenfalls abhängigen «Dealerpärchen» gerichtet wird, sollte seitens des Schweizerischen Bundesgerichts zum Anlass genommen werden, die herrschende Praxis der Rechtssprechung zu hinterfragen, bzw. eine Neuauslegung dieser Straftat-bestände ins Auge zu fassen. Gerade mit Blick auf die «bandenmässige» Tatbegehung könnte man erwägen, von der engen Fokussierung auf ein arbeitsteiliges Vorgehen im Sinne der in dieser Untersuchung definierten kooperativen Interaktion wegzukommen und stattdessen den Tatbestand mehr auf länger währende Transaktionsbeziehungen zwischen Drogenhändlern anzuwenden. Auf diese Weise würden gerade solche Beziehungssysteme besser ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, auf die der Gesetzgeber mit dem Begriff der Händlerringe wohl auch explizit Bezug nimmt. Bevor derartige möglicherweise schwerwiegende Entscheide getroffen werden, wäre es wünschenswert, wenn in verschiedenen anderen Kantonen der Schweiz die Praxis der Strafgerichte im Bereich der Betättbungsmitteldelinquenz durch sorgfältige Aktenanalysen untersucht und einander gegenüber-gestellt würde. Damit würde der Gefahr begegnet, dass lokale Traditionen in der Praxis der Strafgerichte bei der Gesamtbeurteilung ein zu starkes Gewicht erlangen. Weiteren Forschungsbedarf impliziert schließlich auch die im Rahmen dieser Untersuchung behandelte These einer durch den zunehmenden Drogengebrauch gesteuerten ethnischen Sukzession im Drogenmarkt. Von Interesse sind insbesondere zusätzliche Studien, die allenfalls den Nachweis erbringen können, dass in andern europäischen Ländern ähnlich Prozesse abgelaufen bzw. noch im Gang sind. Länder wie die U.S.A., Kanada und Australien mit ihren seit Jahrzehnten zum Teil stark segreggierten ethnischen Minderheiten bieten zudem ein weites Spektrum an Möglichkeiten, dieser These anhand historischer Analysen nachzugehen.

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Background: The objective of this study was to determine if mental health and substance use diagnoses were equally detected in frequent users (FUs) compared to infrequent users (IUs) of emergency departments (EDs). Methods: In a sample of 399 adult patients (>= 18 years old) admitted to a teaching hospital ED, we compared the mental health and substance use disorders diagnoses established clinically and consigned in the medical files by the ED physicians to data obtained in face-to-face research interviews using the Primary Care Evaluation of Mental Disorders (PRIME-MD) and the Alcohol, Smoking and Involvement Screening Test (ASSIST). Between November 2009 and June 2010, 226 FUs (>4 visits within a year) who attended the ED were included, and 173 IUs (<= 4 visits within a year) were randomly selected from a pool of identified patients to comprise the comparison group. Results: For mental health disorders identified by the PRIME-MD, FUs were more likely than IUs to have an anxiety (34 vs. 16%, Chi2(1) = 16.74, p <0.001), depressive (47 vs. 25%, Chi2(1) = 19.11, p <0.001) or posttraumatic stress (PTSD) disorder (11 vs. 5%, Chi2(1) = 4.87, p = 0.027). Only 3/76 FUs (4%) with an anxiety disorder, 16/104 FUs (15%) with a depressive disorder and none of the 24 FUs with PTSD were detected by the ED medical staff. None of the 27 IUs with an anxiety disorder, 6/43 IUs (14%) with a depressive disorder and none of the 8 IUs with PTSD were detected. For substance use disorders identified by the ASSIST, FUs were more at risk than IUs for alcohol (24 vs. 7%, Chi2(1) = 21.12, p <0.001) and drug abuse/dependence (36 vs. 25%, Chi2(1) = 5.52, p = 0.019). Of the FUs, 14/54 (26%) using alcohol and 8/81 (10%) using drugs were detected by the ED physicians. Of the IUs, 5/12 (41%) using alcohol and none of the 43 using drugs were detected. Overall, there was no significant difference in the rate of detection of mental health and substance use disorders between FUs and IUs (Fisher's Exact Test: anxiety, p = 0.567; depression, p = 1.000; PTSD, p = 1.000; alcohol, p = 0.517; and drugs, p = 0.053). Conclusions: While the prevalence of mental health and substance use disorders was higher among FUs, the rates of detection were not significantly different for FUs vs. IUs. However, it may be that drug disorders among FUs were more likely to be detected.

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OBJECTIVE: The aim of the study was to validate a French adaptation of the 5th version of the Addiction Severity Index (ASI) instrument in a Swiss sample of illicit drug users. PARTICIPANTS AND SETTING: The participants in the study were 54 French-speaking dependent patients, most of them with opiates as the drug of first choice. Procedure: Analyses of internal consistency (convergent and discriminant validity) and reliability, including measures of test-retest and inter-observer correlations, were conducted. RESULTS: Besides good applicability of the test, the results on composite scores (CSs) indicate comparable results to those obtained in a sample of American opiate-dependent patients. Across the seven dimensions of the ASI, Cronbach's alpha ranged from 0.42 to 0.76, test-retest correlations coefficients ranged from 0.48 to 0.98, while for CSs, inter-observer correlations ranged from 0.76 to 0.99. CONCLUSIONS: Despite several limitations, the French version of the ASI presents acceptable criteria of applicability, validity and reliability in a sample of drug-dependent patients.

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It was observed in the city of Salvador, State of Bahia, the highest seroprevalence of human T cell lymphotropic virus type 1 (HTLV-I) infection in Brazil as demonstrated by national wide blood bank surveys. In this paper, we report results of an investigation of drug use and sexual behavior associated with HTLV-I infection among male and female injecting drug users (IDUs) in Salvador. A cross sectional study was conducted in the Historical District of Salvador from 1994-1996 (Projeto Brasil-Salvador) and 216 asymptomatic IDUs were selected using the snowball contact technique. Blood samples were collected for serological assays. Sera were screened for human immunodeficiency virus (HIV-1/2) and HTLV-I/II antibodies by ELISA and confirmed by Western blot. The overall prevalence of HTLV-I/II was 35.2% (76/216). The seroprevalence of HTLV-I, HTLV-II and HIV-1 was for males 22%, 11.3% and 44.1% and for females 46.2%, 10.3% and 74.4% respectively. HTLV-I was identified in 72.4% of HTLV positive IDUs. Variables which were significantly associated with HTLV-I infection among males included needle sharing practices, duration of injecting drug use, HIV-1 seropositivity and syphilis. Among women, duration of injecting drug use and syphilis were strongly associated with HTLV-I infection. Multivariate analysis did not change the direction of these associations. Sexual intercourse might play a more important role in HTLV-I infection among women than in men.

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Background: Simultaneous polydrug use (SPU) may represent a greater incremental risk factor for human health than concurrent polydrug use (CPU). However, few studies have examined these patterns of use in relation to health issues, particularly with regard to the number of drugs used. Methods: In the present study, we have analyzed data from a representative sample of 5734 young Swiss males from the Cohort Study on Substance Use Risk Factors. Exposure to drugs (i.e., alcohol, tobacco, cannabis, and 15 other illicit drugs), as well as mental, social and physical factors, were studied through regression analysis. Results: We found that individuals engaging in CPU and SPU followed the known stages of drug use, involving initial experiences with licit drugs (e.g., alcohol and tobacco), followed by use of cannabis and then other illicit drugs. In this regard, two classes of illicit drugs were identified, including first uppers, hallucinogens and sniffed drugs; and then "harder" drugs (ketamine, heroin, and crystal meth), which were only consumed by polydrug users who were already taking numerous drugs. Moreover, we observed an association between the number of drugs used simultaneously and social issues (i.e., social consequences and aggressiveness). In fact, the more often the participants simultaneously used substances, the more likely they were to experience social problems. In contrast, we did not find any relationship between SPU and depression, anxiety, health consequences, or health. Conclusions: We identified some associations with SPU that were independent of CPU. Moreover, we found that the number of concurrently used drugs can be a strong factor associated with mental and physical health, although their simultaneous use may not significantly contribute to this association. Finally, the negative effects related to the use of one substance might be counteracted by the use of an additional substance.

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L'article publié de le cadre de cette thèse est intitulé "Effectiveness of interventions targeting frequent users of emergency departments: A systematic review." Il a été publié par les "Annals of Emergency Medicine (AEM)" en juillet 2011. Le titre en français pourrait être: "Efficacité des interventions ciblant les utilisateurs fréquents des services d'urgence: Une revue systématique." Le titre du journal américain pourrait être: "Annales de Médecine d'Urgence". Il s'agit du journal du "Collège Américain des Médecins d'Urgence", en anglais "American College of Emergency Physicians (ACEP)". L'article a été soumis à l'AEM en raison de l'intérêt que ses rédacteurs en chef portent pour le sujet des utilisateurs fréquents des services d'urgence, démontré depuis plus de dix ans par la publication de nombreux articles dans ce domaine. Le facteur d'impact de l'AEM est de surcroît le plus important des journaux d'urgence, assurant ainsi une large diffusion des articles publiés. Lors de sa publication, l'article a été accompagné d'un éditorial signé par le Docteur Maria C. Raven, médecin au Centre Hospitalier de Bellevue à New York, Etats-Unis.¦Contexte et enjeux¦La Direction Générale du Centre Hospitalier Vaudois (CHUV) finance, dans le cadre du plan stratégique 2009-2013, un axe "populations vulnérables". Cet axe est porté en grande partie par des projets développés au sein de la Policinlique Médicale Universitaire et l'Unité des Populations Vulnérables qui prend en charge, enseigne la prise en charge et s'interroge sur la prise en charge des personnes les plus vulnérables. C'est dans ce contexte que nous avons été amenés à réfléchir à l'existence éventuelle de marqueurs de vulnérabilité; l'utilisation fréquente des services d'urgence par certains individus constitue à n'en pas douter l'un de ces marqueurs. Il existe une importante littérature décrivant en détail ces utilisateurs fréquents des services d'urgence, raison pour laquelle nous avons décidé de faire un pas supplémentaire et de nous interroger sur l'efficacité des interventions (quelle qu'elles soient) ciblant cette population particulière. Nous avons ainsi entrepris une revue systématique de la littérature scientifique médicale et sociale pour approfondir cette question, et c'est précisément le résultat de cette recherche qui constitue ce travail de thèse.¦Conclusions et perspectives¦Les utilisateurs fréquents des services d'urgence sont des individus particulièrement vulnérables, et ce aussi bien aux Etats-Unis, qu'en Europe ou en Australie: ils présentent par exemple une mortalité supérieure aux autres utilisateurs des urgences; ils sont également plus à risque de présenter une consommation abusive d'alcool ou de drogues, une maladie mentale, ou une maladie chronique. Ils sont plus souvent sans abri, sans assurance et d'un statut socio-économique bas.¦De nombreuses interventions on été développées pour prendre en charge les utilisateurs fréquents des urgences. Le but de ces interventions est d'une part de réduire la consommation des services d'urgence et d'autre part d'améliorer la santé au sens large de ces patients vulnérables. C'est en ces termes (réduction de la fréquence d'utilisation des services d'urgence et amélioration de la santé) que l'efficacité d'une intervention est mesurée.¦Parmi l'ensemble des interventions étudiées, l'une semble particulièrement efficace pour réduire le nombre de visites aux urgences et améliorer un certain nombre de marqueurs sociaux (accès à un logement ou à une assurance-maladie). Cette intervention est appelée "case management" (ou "gestion de cas", difficile tentative de traduction de ce concept en français), et consiste en une approche multidisciplinaire (médecins, infirmiers, assistants sociaux) fournissant un service individualisé, dans le cadre de l'hôpital et souvent également dans la communauté. L'approche consiste à évaluer les besoins précis du patient, à l'accompagner dans son parcours de soin, à l'orienter si nécessaire et à mettre en place autour de lui un réseau communiquant de manière adaptée.¦Le "case management" ayant montré son efficacité dans la prise en charge des utilisateurs fréquents des services d'urgence, y-compris en termes de coûts, notre conclusion va dans le sens d'encourager les hôpitaux à évaluer l'importance de ce phénomène dans leur propre pratique et à mettre en place des équipes de prise en charge de ces patients, dans le double but de soutenir des patients particulièrement vulnérables et de réduire la consommation des services d'urgence. Suite à la réflexion suscitée par ce travail de thèse, une telle équipe a été mise en place en 2010, dans un cadre de recherche-action, au niveau du CHUV. Ce projet est dirigé par le Dr Patrick Bodenmann, responsable de l'Unité Populations Vulnérables de la Policlinique Médicale Universitaire de Lausanne. Le Dr Bodenmann est également le directeur de cette thèse et le dernier auteur de la revue systématique.

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Summary of the findings for 2005/06 from the four collaborating centres in Northen Ireland

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Survey of Injecting Drug Users: Summary of the findings for 2004/05 from the four collaborating centres in Northern Ireland

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Shooting Up: Infections among injecting drug users in the United Kingdom - Northern Ireland Summary

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Summary of the findings for 2003/04 in Northern Ireland