75 resultados para Römisches Kaiserporträt, Herrscherbildnis


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Thema der Untersuchung sind kleinformatige rundplastische Kaiserporträts des 1. und 2. Jh. n. Chr., deren Existenz zunächst lange angezweifelt wurde. Da weder ein quantitativer Wert für "kleinformatig" noch eine antike Definition für das Phänomen existieren, kann der Begriff willkürlich definiert werden. Römische Herrscherporträts folgen strengen typologischen Richtlinien, deren Begründung in der Produktionsweise der Kopistenwerkstätten liegt. Auch Verkleinerungen römischer Kaiserporträts zeigen die für einen Bildnistypus bestimmenden Merkmale. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch – und auch zeitgenössische Textquellen sprechen dafür -, daß daneben weitere Bildnisse existierten, hergestellt vielleicht aus billigeren, vergänglichen oder schnell reproduzierbaren Materialien, die sich dieser Identifikationsmethode entziehen. Der Vergleich des Bestandes zeigt große Diskrepanzen hinsichtlich der Überlieferung und auch der Qualität. Oft kommt durch stilistische Mittel und durch Modifikationen in Physiognomie und Habitus ein sentimentales Element hinzu, das bei großformatigen Repliken nicht beobachtbar ist, und das in manchen Fällen sogar der inhaltlichen Aussage des ursprünglichen Bildniskonzepts konträr entgegensteht. Das weist möglicherweise auf eine persönlichere und emotionale Bindung des Betrachters zum Objekt und über dieses zum Dargestellten hin. Daß diese emotionale Ebene der Rezeption existierte, wird auch aus Schriftquellen deutlich. Die primäre Funktion des Kaiserporträts, nämlich Herrscherrepräsentation, wird bei einigen der kleinformatigen Bildnisse durch diese persönliche Ebene überlagert.

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Ignacy Koschembahr-Lyskowski formulierte gegen Ende des 19. Jh. eine interessante und äusserst aktuelle These über die Rolle des Römischen Rechts in der modernen Privatrechtswissenschaft. Seiner Ansicht nach sollte das klassische Römische Recht heutzutage als Vergleichsfaktor herangezogen werden, um die Fortbildung des Privatrechts mit der jahrhundertelangen Erfahrung römischer Juristen zu bereichern. Somit wird die historische Rechtsvergleichung gegenüber der dogmengeschichtlichen Betrachtung bevorzugt. Das Recht sollte dabei unter Berücksichtigung seiner sozialen Funktion bewertet werden; der historische Vergleich wird bei der Wahl von geeigneten Rechtsmitteln helfen können. Derselbe Gedanke wurde 2008 von Koschembahr-Lyskowskis Nachfolger in Fribourg, P. Pichonnaz, thematisiert (Römisches Recht als tertium comparationis).

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Bernhard Beer

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Mode of access: Internet.

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Thesis (doctoral)--Universitat Leipzig.

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Die Arbeit mit dem Titel "Ἐμπόρια- Eine wirtschafts- und kulturhistorische Studie zu den Handelsbeziehungen zwischen dem Imperium Romanum und Indien (1. - 3. Jh. n. Chr.)" ist in die antike Wirtschaftsgeschichte einzuordnen, beinhaltet aber auch kulturhistorische Aspekte. Der Fokus der untersuchten Austauschbeziehungen liegt auf der maritimen Route zwischen den Häfen des Roten Meeres und der Westküste Indiens. Vom ägyptischen Alexandria aus, wo die Waren aus dem gesamten Imperium Romanum verhandelt wurden, verschifften die Kaufleute ihre Exportprodukte über den Nil in das mittelägyptische Koptos. Von dort aus transportierten Lasttiere (Esel und Kamele) die Waren auf verschiedenen Routen an die Häfen des Roten Meeres (Myos Hormos und Berenike). Mit dem Monsun im Juli stachen die Schiffe in See und fuhren über offenes Gewässer zu den Handelsplätzen Indiens. Die Bedeutendsten von ihnen befanden sich an der Indusmündung, an der Mündung des Narmada und an der Malabarküste. Alternativ befuhren die Kaufleute die Route entlang der arabischen Küste, nach Indien. Wie die Europäer der neuzeitlichen europäischen Expansion, waren die Römer vor allem an Rohstoffen interessiert: Verschiedene Gewürze Asiens, Perlen und Edelsteine, sowie Baumwoll- und Seidenstoffe. Im Gegenzug brachten die Kaufleute aus dem Westen Rohstoffe und Fertigwaren auf den Subkontinent, vor allem: Glaswaren, bunte Kleidung und Stoffe, Metalle, Edelsteine, Pigmente und römische Münzen. In dieser Arbeit wird das Zahlenmaterial zum römischen Indienhandel, in Form Quantitativer Studien, nach Vorbild R. Duncan-Jones (The Economy of the Roman Empire. Quantitative Studies, Cambridge 1974), gesammelt und ausgewertet. Dieses Zahlenmaterial ermöglicht eine Einschätzung der ökonomischen Größenordnung des antiken Indienhandels. Im Anschluss daran werden die Handelswaren aus Indien, unter dem Aspekt des römischen Luxusdiskurses, untersucht. Dazu wurden die überlieferten Senatssitzungen, die sich mit dem Thema luxuria beschäftigen, thematisiert. Abschließend werden die indischen Handelsplätze anhand des Port of Trade Modells, wie es Karl Polanyi entwickelte, ausgewertet. Die dazu verwendeten Merkmale orientieren sich an Astrid Möllers Untersuchung zum ägyptischen Handelsplatz Naukratis.