18 resultados para Strindberg, August, 1849-1912.

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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Boberach: Die vorgesehene Einführung einer progressiven Einkommensteuer wird u.a. unter Berufung auf Benjamin Franklin abgelehnt

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Boberach: Preußen lehnt weiterhin den von der Nationalversammlung "durch diktatorische endgültige Anordnung" angestrebten Bundesstaat mit gesamtdeutschem Parlament und Zentralregierung ab, wird sich aber einem völkerrechtlichen Staatenbund als freiwilligem Zusammenschluß an die Spitze stellen, wenn Konzessionen an die Demokratie unterbleiben

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Boberach: Zu wählen sind Kandidaten, die bei der Verfassungsrevision die in der oktroyierten Verfassung enthaltenen Grundsätze des Entwurfs der Verfassungskommission bewahren und vor allem die Beseitigung des allgemeinen gleichen Wahlrechts verhindern

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Boberach: Die Änderungsvorschläge zu den Plänen des Kultusministeriums wie diese selbst verstoßen wegen ihrer Bemühungen um Modernisierung des Lehrplans gegen das Ideal des Gymnasiums, in dem die Beschäftigung mit der klassischen Antike weiterhin im Mittelpunkt stehen muß

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bearb. von Carl August Wagner

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Signatur des Originals: S 36/F04154

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von August Freiherr von Gall, Lic.theol., Dr.phil., Professor am Gymn. und Privatdozent a.d. Univ. in Gießen

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Max Levi

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Signatur des Originals: S 36/F07182

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Signatur des Originals: S 36/F07186

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Signatur des Originals: S 36/F11831

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Signatur des Originals: S 36/F12176

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!

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Boberach: Die Angeklagten haben innerhalb des damals gesetzlichen Systems für die Verfassung gehandelt, weil die Frankfurter Reichsverfassung mit ihren Grundrechten des deutschen Volkes in Sachsen galt. Die sächsische Gerichtsbarkeit übte politische Siegerjustiz

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Welsch (Projektbearbeiter): Antrag des Abgeordneten Simon auf eine Erklärung der Deutschen Nationalversammlung, daß die preußische oktroyierte Verfassung die Rechte der preußischen Bevölkerung verletze. Hintergrund: Auflösung der preußischen Nationalversammlung und Oktroyierung einer Verfassung am 5. Dez. 1848