482 resultados para Stephani, Heinrich, 1761-1850.

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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Boberach: Nach den Angaben, die General v. Prittwitz am 19. März [1848] über die geringe Stärke der zur Verfügung stehenden Truppen gemacht hat, war der Beschluß unvermeidlich, sie zurückzuziehen

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Boberach: Gegen Lindes Behauptung der ununterbrochenen Existenz des Deutschen Bundes ist die Gültigkeit der Beschlüsse der Bundesplenarversammlung vom August 1850 zu bestreiten. Österreich hat durch das Interim anerkannt, daß keine Bundesversammlung besteht. - Wentzke: Eine staats- und bundesrechtliche Deduktion, veranlaßt durch den Aufsatz v. Lindes im "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes", [1. Heft: Betrachtungen über die wichtigsten Fragen der Gegenwart auf dem Gebiete des öffentlichen deutschen Bundesrechts; Gießen 1850] der die Fortexistenz des 1848 aufgehobenen Bundestags zu beweisen sucht. Rechtliche Ungültigkeit der im August von der sogen. Bundesplenarversammlung gefaßten Beschlüsse. Die Vorboten der Theorie von der Unsterblichkeit der Bundesversammlung in den Noten der hannoverschen Regierung im Sommer 1849. Nicht auf den Verträgen von 1815 beruht die Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, sondern auf dem Recht der deutschen Nation. Nur der einstimmige Beschluß aller Bundesglieder kann ein neues Recht und neue organische Anstalten schaffen. Österreich hat durch das Interim die Nichtexistenz der Bundesversammlung anerkannt. Für freie Konferenzen und gegen den Eintritt der österreichischen Gesamtmonarchie mit eigener Gesetzgebung. Die jetzt in Frankfurt tagende Versammlung ist nur das Organ eines Sonderbundes, der bloß seine eigenen Mitglieder verpflichten kann

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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily

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Boberach: Die Frankfurter Reichsverfassung führte nicht zur Einheit, sondern zur Spaltung Deutschlands, aber das Dreikönigsbündnis kann das richtige Maß möglicher Einheit schaffen. - Wentzke: Zustimmende Würdigung der Haltung der badischen Regierung in der deutschen Frage. Für die Beurteilung des Vertrags vom 26. Mai 1849 ist wichtig, daß er das alte Bundesrecht durchaus anerkennt: Reform statt Revolution. Gegen jede Trennung von Österreich. Die Union, eine Wiederholung des Fürstenbundes Friedrichs des Großen, gibt wenigstens dem Geiste der Nation eine gemeinschaftliche Grundlage weiteren Ausbaus

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Boberach: Behandelt werden u.a. die Grundrechte, der Kampf um Schleswig-Holstein und der Prozeß gegen Kinkel

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von J. Glück

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von Harry Bresslau

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von Paulus Cassel

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von einem deutschen Israeliten [d.i. Arnold Kalischer]

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von M. Joe͏̈l

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von S. Meyer