5 resultados para Revolutions
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Boberach: Die "Revolutions-Gedanken" behandeln den Feudal- oder echten Gewaltstaat, seinen Sturz durch die Verteilung des königlichen Eigentums an Einzelne, die Vorteile dieses Eigentümerstaates durch Geld und Käuflichkeit des Eigentums, seinen eigenen Sturz durch die Geldsauger, falsche Bemühungen dagegen, den "Steigerungsstaat" als Stufe zum Vernunftsstaat, in dem den "Geldsaugern" und Produzenten im Interesse der arbeitenden Klasse die Möglichkeit genommen ist, ihre Macht zu mißbrauchen
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Boberach: Die zweite französische Republik wird untergehen, weil das Volk "die rote Republik" erkämpfen wird
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Welsch (Projektbearbeiter): Würdigung der dem Gedenken der Berliner Märzgefallenen gewidmeten Revolutions-Feier und Reflexionen über die Ereignisse des 18. und 19. März 1848: "Die Revolution bedarf zu ihrer Entwickelung der Gunst unserer Fürsten nicht. Sie ist die allmächtige Nothwendigkeit der Geschichte und es ist ... des Volkes ... Sache, den Willen und Befehl der Weltgeschichte und des Weltgerichts zu erfüllen ..." Die Revolutions-Feier bedeutet den Sieg über "Anarchie und Reaction"
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hrsg. vom Generalsekretariat zum Studium und zur Bekämpfung des Bolschewismus
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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt