380 resultados para Oyono, Ferdinand
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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von G. Wolf
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von W. Becker
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von J. F. A. de Le Roi
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von A. Tänzer
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Boberach: Auf der Grundlage des stenographischen Protokolls des Verfahrens wird die Unhaltbarkeit der Anklage wegen Majestätsbeleidigung und die Notwendigkeit des Freispruchs vom Vorwurf des Umsturzes durch die Geschworenen nachgewiesen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Zensur; Einberufung der ständischen Abgeordneten
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Welsch (Projektbearbeiter): Alle bestehenden Gesetze und Verfügungen bleiben in Kraft, sofern sie nicht auf legalem Wege ausdrücklich widerrufen werden
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Welsch (Projektbearbeiter): Amnestie für die aus politischen Gründen Inhaftierten und Verurteilten aus den Königreichen Galizien und Lodomerien sowie Lombardei-Venetien
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Welsch (Projektbearbeiter): Überschwengliche Lobeshymne auf den Kaiser nach seiner Rückkehr in die Residenzstadt Wien
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Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Robote und sonstigen "unterthänigen Leistungen" in Galizien und Lodomerien gegen angemessenes Entgelt (mit dem 15. Mai 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Verkündung der von Innenminister Pillersdorff nach dem belgischen Vorbild von 1830 ausgearbeiteten ('oktroyierten') österreichischen Verfassung: Teilung der Legislative zwischen Souverän und Reichstag (letzterer besteht aus dem ernannten Senat und der gewählten Kammer), Unverletzlichkeit von Nationalität und Sprache, Glaubens-, Gewissens- und persönliche Freiheit, Pressefreiheit, Petitionsrecht und Gleichheit vor dem Gesetz. Dies bedeutet faktisch einen Kompromiß zwischen ständischen und konstitutionellen Prinzipien, wobei die Regelung zahlreicher Gesetze (Pressegesetz, Vereinsgesetz, Gesetz über die Glaubensfreiheit, über die Schwurgerichte, die Wahlen zum Reichstag, die Nationalgarde, die Reform der Provinzialverfassungen, über die Grundentlastung sowie die Schaffung von Munizipaleinrichtungen) späteren Verhandlungen mit dem Reichstag vorbehalten bleibt [Walter/Österr. Verf. u. Verw.gesch. 1972, 149 ff.]