102 resultados para Monarchie

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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[Verf.[[Elektronische Ressource]] : Josef Rohrer]

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Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern

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Boberach: Eine soziale Bundesrepublik soll als wahrer Freistaat allen Menschen Freiheit gewähren und auf der Souveränität des Volkes gegründet sein. Ihr können auch [noch bestehende] Monarchien angehören, die [jedoch] grundsätzlich alle, auch wie sie in Frankreich und England bestehen, abzulehnen sind, weil dort der Adel und die Geldaristokratie die Politik bestimmen. Preußen und Österreich sollen sich in ihre Provinzen auflösen. - Wentzke: Tritt ein für eine Bundesrepublik mit Parlament und Präsident, in der die Einzelstaaten teils Republiken, teils Monarchien bleiben. Der Zerfall Österreichs und Preußens in ihre Provinzen und die Verschmelzung der kleineren Staaten wird den Übergang erleichtern. Gegen die Anhänger der konstitutionellen Monarchie als die einzigen zu beachtenden Gegner. Hinweis auf den Kampf der Chartisten gegen die gepriesene englische Staatsordnung

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Boberach: Die auf der Autorität des Fürsten beruhende Monarchie ist nur als Übergang zur Republik zu billigen. Die Anerkennung der Volkssouveränität war einziger Gewinn der Revolution. Das Volk soll in einer monarchischen Demokratie in seinem höchsten Gericht über den Fürsten urteilen dürfen. - Wentzke: Der einzige Gewinn der Revolution ist bisher "die Anerkennung des Gedankens der Volkssouveränität". Verlangt als Übergang vom monarchischen Autoritätsstaat zum reinen Rechtsstaat, zur Republik, eine monarchische Demokratie mit persönlicher Verantwortlichkeit des Fürsten vor dem höchsten Gericht des Volkes

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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung

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Boberach: Zur Begründung der republikanischen Staatsform sollen Auszüge aus Schriften Paines, u.a. "Über den Ursprung und Zweck des Staates im allgemeinen", über "Monarchie und Erbfolge", "Gesellschaft und Zivilisation", seine Dankadresse an das französische Volk von 1793 und "Aphorismen" u.a. über "Kirche und Staat", "Titel", "Sklaverei", "Papiergeld", Wahlrecht und eine kurze Biographie Paines beitragen

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Wentzke: [Heft 3:] Für konstitutionelle Monarchie mit den freiesten republikanischen Einrichtungen als Übergangsstufe zur Republik. Zunächst müssen die Einzelstaaten mit dieser Staatsform beginnen. Gefährlich für die deutsche Einheit [sind] besonders die Gesamtstaaten Preußen und Österreich: fällt bei ihnen aber das fürstliche Interesse weg, so gehen die Provinzen von selbst in Deutschland auf. Jedenfalls müssen als Vorbedingung eines vernünftigen Föderativstaats etwa zwanzig gleichartige Stammesstaaten geschaffen werden

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Boberach: Wie in Frankreich die Republik, muß in Deutschland die Monarchie sich für die unteren Klassen einsetzen und die Freiheit aller verwirklichen. Die Herrschaft der Bürokratie soll beseitigt werden. Das Bürgertum soll seine politische Macht nutzen, mit Krone und Adel gemeinsam die soziale Frage zu lösen. - Wentzke: Aufgezeichnet nach mündlichen Erörterungen Rohmers. Gegen die Bureaukratie und das Klassenregiment des dritten Standes. Nach dem Sieg des nicht regierungsfähigen vierten Standes muß in Deutschland das Bürgertum in den vollen Genuß der konstitutionellen Rechte treten, ohne doch der Krone ihre Selbständigkeit, dem Adel seine Standschaft zu nehmen. Diese drei Stände müssen dann für den vierten Stand sorgen, und nur die Monarchie kann hierin die Leitung übernehmen. "Nur derjenige Staat wird in Deutschland zur Hegemonie gelangen, der jenes Gleichgewicht verwirklicht, nur der Fürst die Kaiserkrone tragen, der jene Aufgabe der Monarchie ergreift."

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Welsch (Projektbearbeiter): Handzettel zur Wahl zur Deutschen Nationalversammlung

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Welsch (Projektbearbeiter): Appell von 50 Urwählern des Berliner 82. Bezirks, nur solche Wahlmänner zu wählen, die zur konstitutionellen Monarchie und zur Verfassung vom 5. Dezember 1848 stehen. Letztere ist aufgrund der Möglichkeit der Revision nicht unbedingt oktroyiert zu nennen.

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 77 Urwählern des 75. Berliner Bezirks zur Anerkennung der oktroyierten Verfassung und der konstitutionellen Monarchie

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf, die schwierige finanzielle Lage des Staates durch Spenden vornehmlich von Silber zu lindern