14 resultados para Grundsätze des Städtebaus

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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von Ant. Theod. Harmann

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von J. Lewkowitz

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von Franz Jerusalem

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Welsch (Projektbearbeiter): Grundsätze des Gesetzesentwurfes sind (nach dem Vorbild der badischen Gemeindeordnung) die selbständige Wahl der Behörden durch die Gemeindebürger sowie die Befreiung jener Behörden von der Bevormundung durch höhere Instanzen. Die Exekutiv- sind von den Legislativbehörden völlig getrennt; stimmberechtigt sind alle volljährigen (männlichen) Bürger, die sich seit mindestens einem halben Jahr in der Gemeinde aufhalten

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Boberach: Zu wählen sind Kandidaten, die bei der Verfassungsrevision die in der oktroyierten Verfassung enthaltenen Grundsätze des Entwurfs der Verfassungskommission bewahren und vor allem die Beseitigung des allgemeinen gleichen Wahlrechts verhindern

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Welsch (Projektbearbeiter): Entwurf einer für ganz Deutschland gültigen zünftigen Gewerbeordnung mit dem Ziel, das Handwerk vor der industriellen Massenproduktion des In- und Auslandes zu schützen. Wahrscheinlich vom Allgemeinen Handwerker- und Gewerbekongreß der Frankfurter Nationalversammlung als Petition unterbreitet (15. August 1848)

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von einer jungen Israelitin

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist nur als Despotie wie in Rußland oder als Republik möglich. Eine Föderativrepublik soll aus 23 Bezirken bestehen mit Österreich und Illyrien und den preußischen Provinzen ohne Posen. Der Zentralausschuß der deutschen Republikaner gibt Grundsätze zur Organisation republikanischer Behörden und des Aufstandes, der der Nationalversammlung den Weg bahnen soll

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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wiener Central-Wahl-Comité unterstützt nur solche Kandidaten zum konstituierenden Reichstag, die - festen Charakters sind und freisinnige Grundsätze vertreten, - ausreichende politische Bildung aufweisen, - Verfechter des allgemeinen Wahlrechts sowie des Grundsatzes sind, daß die Existenz der österreichischen Monarchie von einem engen Anschluß an das "deutsche Mutterland" abhängig ist, - sich für die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Österreich aussprechen

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Welsch (Projektbearbeiter): Das Wiener Central-Wahl-Comité unterstützt nur solche Kandidaten zum konstituierenden Reichstag, die - festen Charakters sind und freisinnige Grundsätze vertreten, - ausreichende politische Bildung aufweisen, - Verfechter des allgemeinen Wahlrechts sowie des Grundsatzes sind, daß die Existenz der österreichischen Monarchie von einem engen Anschluß an das "deutsche Mutterland" abhängig ist, - sich für die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Österreich aussprechen