20 resultados para Gießen

em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main


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Boberach: Es soll nicht Deutschland preußisch, sondern Preußen deutsch werden, und Österreich soll Deutschland erhalten bleiben. Unter dem Reichsoberhaupt ist eine Reichsverwaltung für 23 Reichskreise zu schaffen mit Reichsoberschultheißen und für jede Gemeinde einem Reichsschultheiß, deren Zuständigkeit sich auf die Reichsaufgaben beschränkt

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Gießen, Univ., Diss., 1768

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Gießen, Univ., Diss., 1747

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Gießen, Univ., Diss. 1739

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Gießen, Univ., Diss., 1751

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Boberach: Gegen Lindes Behauptung der ununterbrochenen Existenz des Deutschen Bundes ist die Gültigkeit der Beschlüsse der Bundesplenarversammlung vom August 1850 zu bestreiten. Österreich hat durch das Interim anerkannt, daß keine Bundesversammlung besteht. - Wentzke: Eine staats- und bundesrechtliche Deduktion, veranlaßt durch den Aufsatz v. Lindes im "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes", [1. Heft: Betrachtungen über die wichtigsten Fragen der Gegenwart auf dem Gebiete des öffentlichen deutschen Bundesrechts; Gießen 1850] der die Fortexistenz des 1848 aufgehobenen Bundestags zu beweisen sucht. Rechtliche Ungültigkeit der im August von der sogen. Bundesplenarversammlung gefaßten Beschlüsse. Die Vorboten der Theorie von der Unsterblichkeit der Bundesversammlung in den Noten der hannoverschen Regierung im Sommer 1849. Nicht auf den Verträgen von 1815 beruht die Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, sondern auf dem Recht der deutschen Nation. Nur der einstimmige Beschluß aller Bundesglieder kann ein neues Recht und neue organische Anstalten schaffen. Österreich hat durch das Interim die Nichtexistenz der Bundesversammlung anerkannt. Für freie Konferenzen und gegen den Eintritt der österreichischen Gesamtmonarchie mit eigener Gesetzgebung. Die jetzt in Frankfurt tagende Versammlung ist nur das Organ eines Sonderbundes, der bloß seine eigenen Mitglieder verpflichten kann

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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm Vogts für den Wahlkreis Gießen: Einheit Deutschlands, allgemeines Staatsbürgerrecht, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Assoziationsrecht, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Petitionsrecht, Gleichheit vor dem Gesetz, Sicherheit der Person und des Eigentums, Volksbewaffnung und einheitliches deutsches Heer, Abschaffung der Zollschranken, einheitliche Währung, einheitliches Maß- und Gewichtssystem, einheitliche Legislative und Jurisdiktion

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Gießen, Univ., Diss., 1894 u.d.T.: Land und Volk zwischen Zambesi und Limpopo