30 resultados para Gewalt
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
Resumo:
Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
Resumo:
Boberach: Zur Rechtfertigung der Proteste gegen die Regierung im November 1848 werden deren Rechtsbrüche und ungesetzliche Maßnahmen der Lokalbehörden dargestellt. - Welsch (Projektbearbeiter): Verfaßt von dem Publizisten und Politiker Lassalle, dem späteren (1863) Gründer des 'Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins', "Durch einen Act der Willkühr ... wurde es dem Angeklagten nicht gestattet, die vorstehende Rede vor dem ... Publikum ... zu halten ... [worauf] der Angeklagte erklärte: Er halte es [für] unter seiner Würde, ... seine Rede zu halten, er verzichte auf's Wort. Dennoch erfolgte die Freisprechung durch die Geschwornen." [Aus der Vorlage]
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Gründungsmanifest der 'Neuen Preußischen Zeitung', nach der Eisernen Kreuz-Vignette im Titelkopf auch 'Kreuzzeitung' genannt, des Organs der evangelischen Hochkonservativen, die sich zum Ziel setzen, "den entfesselten Geistern der Empörung mit Kraft und Nachdruck entgegen zu treten"
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der dem Präsidenten der Preußischen Nationalversammlung von Unruh in der Nacht vom 9. auf den 10. November zugegangenen Schreiben. Hintergrund: Staatsstreich in Preußen am 8. November 1848 (Verlegung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg, eine Anordnung, der sich die Mehrheit der Abgeordneten widersetzt)
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Warnung an diejenigen, die die Revolution des März 1848 für eine Revolte, die Märzgefallenen für Verbrecher und ihre feierliche Beisetzung im Friedrichshain für eine Komödie halten: "Hoffet nicht, die Revolution, die wir, rüstige Arbeiter in der Werkstatt der Geschichte, gemacht haben, in die Rumpelkammer zu werfen!"
Resumo:
Gotthold Salomon
Resumo:
Grigorij Landau
Resumo:
von Paul Johann Anselm Feuerbach
Resumo:
Bibliograph. Nachweis: Paas, Political broadsheet, P-973
Resumo:
Boberach: Arbeitslose sollen auf unbenützten Ländereien und Domänen angesiedelt werden. Aus dem Mißstand der Schlafstellenwirtschaft kann sonst Gewalt entstehen. Wie die Pressefreiheit, wurde auch die Gewerbefreiheit zu früh eingeführt. Am wichtigsten ist der Schutz der Familie
Resumo:
Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können
Resumo:
Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."
Resumo:
Boberach: Anträge und Auszüge aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfzigerausschusses sollen ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt dokumentieren. - Wentzke: Veröffentlichung von Anträgen und Auszügen aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfziger-Ausschusses über ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt
Resumo:
Boberach: Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte lehrt, daß ein Oberhaus der Könige und Fürsten neben dem Volksparlament stehen muß. Auch der Kaiser vertritt das Volk. Der König von Preußen soll Kaiser werden. - Wentzke: Rückblick auf die deutsche Geschichte. Neben dem deutschen Volksparlament muß ein Oberhaus von Königen und Fürsten stehen. Endlich ein Kaiser als Vertreter des Volkes gegenüber dem Ausland und als vollziehende Gewalt, und zwar - der König von Preußen