22 resultados para Commission for Relief in Belgium.
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Naum Aronson
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Benno Elkan
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung von Solidaritätsadressen an und durch die Preußische Nationalversammlung anläßlich der von Friedrich Wilhelm IV. angeordneten Verlegung des Parlaments nach Brandenburg (9. November 1848)
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durch Eugen Fuchs
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Unser, Der Burgerlichen Deputirten [[Elektronische Ressource]]
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Boberach: Die "reichsständischen Befugnisse" der Nationalversammlung werden aus den Rechten des Vereinigten Landtags von 1847 abgeleitet. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck der Rede des Abgeordneten Kirchmann, dem Berichterstatter der Kommission
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Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind