21 resultados para Clayton-Bulwer Treaty (1850 April 19)
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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von Wilhelm Knöpfmacher
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von Saul Isaac Kaempf, Prediger d. isr. Tempelgemeinde in Prag [[Elektronische Ressource]]
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B. Segalowitsch
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von J. Jacob Unger
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von Dr. Alfred Hettner
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Welsch (Projektbearbeiter): Darstellung der Schlacht bei Schleswig: Sieg der von preußischen und anderen Bundestruppen unterstützten schleswig-holsteinischen Armee über die Dänen (23. April 1848)
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Boberach: Er [Ficquelmont] rechtfertigt seine Tätigkeit als Leiter der österreichischen Außenpolitik und (ab 19. April) zugleich als Vorsitzender des Ministerrates und die Reaktionen auf italienische Frage, revolutionäre Ereignisse in Wien, deutsche Einheit. - Wentzke: Dat.[iert] Teplitz, November 1849. - Fühlt die moralische Verpflichtung zur Erörterung seiner führenden politischen Tätigkeit: Charakterisierung der Wiener Bewegung als einer deutschen, wogegen die Paulskirche durch die §§ 2 und 3 entweder Krieg zur Einverleibung Deutsch-Österreichs oder schmachvolle Erniedrigung in Aussicht stellte. Die Reaktion war in Österreich das Gefühl für das gemeinsame österreichische Vaterland, dessen erhaltende und fördernde Kräfte man anfangs nicht kannte
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Boberach: Die Ereignisse werden für die einzelnen Tage vom 6. März bis 2. April ausführlich dokumentiert
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Boberach: Der Verlauf der ungarischen Erhebung [vom April bis Oktober 1849] wird dargestellt, ihre Berechtigung dokumentiert; es folgen die Lebensläufe der Verurteilten
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme von 248 Quedlinburger Urwählern: Grundsätzliche Annahme der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage für die am 26. Februar 1849 zusammentretenden Volkskammern, doch Forderung von Nachbesserungen, u.a.: völlige allgemeine Rechtsgleichheit; zivile Jurisdiktion für Militärangehörige in Friedenszeiten; Ablehnung des absoluten legislativen Vetos der Krone; Ablehnung von Beschränkungen des aktiven Wahlrechts; Erlaß von Diäten- und Reisekostenregelungen; Ablehnung der provisorischen Gesetzgebungsbefugnis für das Staatsministerium in der sitzungsfreien Zeit der Kammern; Ablehnung der Befugnis des Staatsministeriums, bei Ausrufung des Kriegs- und Ausnahmerechts wesentliche Grundrechte außer Kraft zu setzen