75 resultados para Brandenburg
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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nach gedr. u. ungedr. Quellen dargest. u. mit urkundl. Beil. hrsg. von A. Ackermann
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[Anton Balthasar König]
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Boberach: Die Rechtfertigungsschrift Zieglers: "Vierzehn Tage als Abgeordneter : eine Äußerung an meine Wähler" (1848 Dezember) wird ironisch zurückgewiesen
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Boberach: Die Berliner Bürgerwehr wird in die Tradition der Bürgeraufgebote von 1440 und 1626, der 1515 und 1705 erlassenen Vorschriften für die Bewaffnung und der erst 1825 aufgehobenen Bürgerwehr gestellt
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Boberach: Anträge und Thesen von Gerber, Krech, Seyffert, Bergmann, Mützell, Holäufer, Hamann, Graser: Die Schule soll Staatsanstalt unter Beteiligung der Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke, der Religionsunterricht auf die Elementarklassen beschränkt sein. Der Direktor muß die Beschlüsse des Lehrerkollegiums ausführen. Die Lehrer sollen höhere Pensionen erhalten. Die Schulamtskandidaten sollen zuerst ein halbes Jahr lang hospitieren. Die Lehrerseminare sollen hinsichtlich der praktischen Ausbildung reformiert, an der Universität ein Lehrstuhl für Pädagogik errichtet werden. Außerdem sollen Lehr- und Stundenpläne der Gymnasien und die Gründung eines Provinzialvereins behandelt werden
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Boberach: Die von der Krone in Anspruch genommenen Rechte und das Vereinbarungsprinzip werden bestritten. Die Nationalversammlung hätte zu ihrem Schutz gegen Volksaufläufe die Berliner Bürgerwehr heranziehen müssen. Die Beratungen waren von der Opposition außerhalb des Parlaments nicht beeinflußt
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Boberach: Weil Völker nicht selten an ihren politischen Ideen zugrundegehen, war auch Preußen durch die Politik der Linken bedroht und das Ministerium hat die dem Staat gebührenden Regierungsfunktionen mit Recht in Anspruch genommen
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Welsch (Projektbearbeiter): Bericht über die Sitzung der Preußischen Nationalversammlung vom 1. Dezember 1848 im Dom zu Brandenburg aus konservativ-monarchistischer Sicht
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Welsch (Projektbearbeiter): Die preußischen Volksvertreter sprechen dem Ministerium Brandenburg das Recht ab, die Nationalversammlung zu verlegen, zu vertagen oder aufzulösen. Aufruf der Bevölkerung zur Verteidigung der errungenen Freiheiten, aber Warnung vor ungesetzlichen Handlungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Bericht über die Sitzung der Preußischen Nationalversammlung vom 28. November 1848 (nach ihrer Verlegung in den Brandenburger Dom)
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Welsch (Projektbearbeiter): Durch die Verordnung vom 30. Mai 1849 wurde das Wahlgesetz vom 6. Dezember 1848 aufgehoben und ein Dreiklassenwahlrecht eingeführt, was einen eindeutigen Verfassungsbruch darstellt. Aufruf zur Wahlenthaltung, da eine Teilnahme an diesen Wahlen ebenfalls Verfassungsbruch wäre
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Welsch (Projektbearbeiter): Bericht über die Sitzung der Preußischen Nationalversammlung vom 28. November 1848 (nach ihrer Verlegung in den Brandenburger Dom)
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der dem Präsidenten der Preußischen Nationalversammlung von Unruh in der Nacht vom 9. auf den 10. November zugegangenen Schreiben. Hintergrund: Staatsstreich in Preußen am 8. November 1848 (Verlegung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg, eine Anordnung, der sich die Mehrheit der Abgeordneten widersetzt)
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Welsch (Projektbearbeiter): Scharfe Zurückweisung der angeordneten Verlegung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg: "Wir wollen weder [den Ministerpräsidenten] Brandenburg in die National-Versammlung noch die National-Versammlung in [dem Ort] Brandenburg." Forderung nach einer "wahrhaftige[n] Constitution" sowie einem "volksthümliche[n] Ministerium", Absage an die republikanische Staatsform