85 resultados para Böhmen
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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von Wilh. Friedr. Hufnagel
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hrsg. von Gottlieb Bondy. Zur Hrsg. vorb. u. erg. von Franz Dworsky
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von M. H. Friedländer
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von M. H. Friedländer
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nach amtl. gedr. u. ungedr. Quellen bearb. von A. Stein
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Titelblatt fehlt
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von Johann Franz v. Herrmann
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von M. H. Friedländer
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von Samuel Krauss
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Boberach: Die Forderung des Wiener Sicherheitsausschusses, Windischgrätz abzusetzen, wird zurückgewiesen, die Verurteilung von Prager Aufständischen durch die Provisorische Untersuchungskommission gerechtfertigt. Den Ultraradikalen in Wien wird vorgeworfen, daß sie nicht merken, als Mittel zum Zweck mißbraucht zu werden, damit das Deutschtum im Slawentum aufgehen kann, [sowie] Polen, Tschechen und Italiener die Monarchie ruinieren können. Wer eine deutsche Flotte will, darf von Österreich nicht verlangen, Venedig und Italien aufzugeben
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Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Robote und sonstigen "unterthänigen Leistungen" in Galizien und Lodomerien gegen angemessenes Entgelt (mit dem 15. Mai 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Verkündung der von Innenminister Pillersdorff nach dem belgischen Vorbild von 1830 ausgearbeiteten ('oktroyierten') österreichischen Verfassung: Teilung der Legislative zwischen Souverän und Reichstag (letzterer besteht aus dem ernannten Senat und der gewählten Kammer), Unverletzlichkeit von Nationalität und Sprache, Glaubens-, Gewissens- und persönliche Freiheit, Pressefreiheit, Petitionsrecht und Gleichheit vor dem Gesetz. Dies bedeutet faktisch einen Kompromiß zwischen ständischen und konstitutionellen Prinzipien, wobei die Regelung zahlreicher Gesetze (Pressegesetz, Vereinsgesetz, Gesetz über die Glaubensfreiheit, über die Schwurgerichte, die Wahlen zum Reichstag, die Nationalgarde, die Reform der Provinzialverfassungen, über die Grundentlastung sowie die Schaffung von Munizipaleinrichtungen) späteren Verhandlungen mit dem Reichstag vorbehalten bleibt [Walter/Österr. Verf. u. Verw.gesch. 1972, 149 ff.]
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Welsch (Projektbearbeiter): Provisorische Wahlordnung für den österreichischen Reichstag, dessen Eröffnung auf den 26. Juni 1848 terminiert wird: die Mitglieder des Senats (nicht mehr als 200) setzen sich zu einem Viertel aus vom Kaiser ernannten Personen, zu drei Vierteln aus gewählten Großgrundbesitzern zusammen; die Mitglieder der Abgeordnetenkammer (383, einer pro 50.000 Einwohner) werden - über Wahlmänner - vom Volke gewählt. Die zum österreichischen Staatsgebiet zählenden Königreiche Ungarn (samt Siebenbürgen und Kroatien u. Slawonien) sowie Lombardei-Venetien werden nicht aufgeführt