64 resultados para Aço ASTM A515 Gr 60
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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verf. von [Nathan] Epstein
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von Moritz Steckelmacher
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von Alfred Glaser
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unter Mitwirkung von L. Höxter hrsg. von A. Garbatti u. Jos. Feuerring
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Noten für einstg. Gesang ohne Begleitung
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[Carl Oestreich]
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Vorbesitzer: Abraham Merzbacher
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Vorbesitzer: Bartholomaeusstift Frankfurt am Main;
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Dr. G. Dieck
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Welsch (Projektbearbeiter): Handschriftliches Formular, verschickt als Begleitschreiben zu den (gedruckten) Gutachten und Beschlüssen zweier Versammlungen der Abgeordneten Hessischer Gewerbetreibender die Frage der Gewerbefreiheit betreffend. Laut (ebenfalls) handschriftlicher Eintragung adressiert an den Frankfurter Gewerbverein; Unterschriften unleserlich: 'H. Fink' (?) sowie 'Secretär H. Löser'(?)
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Welsch (Projektbearbeiter): "Der Verfasser appelliert an Bürger und Soldaten, Freundschaft miteinander zu schließen. Besonders die Soldaten erinnert er daran, daß sie auch Bürgersöhne sind, und daß sie ihre Gleichstellung mit den adligen Offizieren nur den Berliner Bürgern zu verdanken haben und deshalb nicht gegen sie kämpfen dürfen." [Führer, B.: Das Berlinische im Tagesschrifttum von 1848/49, S. 302]
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Welsch (Projektbearbeiter): Die bevorstehenden Wahlen sollen Ruhe, Ordnung und Gesetzmäßigkeit zeitigen; das Gleichgewicht zwischen Volk und Regierung nicht durch Übergriffe gestört werden. Daher sollen nur solche Wahlmänner gewählt werden, die für eine konstitutionelle Monarchie und die oktroyierte Verfassung eintreten.
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von fünf Urwählern des sechzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.