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em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
Resumo:
1 Brief von Max Horkheimer an die Commerzbank Stuttgart, 1947; 2 Briefe von Max Horkheimer an die United States Lines, 1946-1947; 4 Brief und Beilage von Max Horkheimer an das American Consulate General Stuttgart, 1940-1941, 1946; 1 Brief von Max Horkheimer an das Hebrew Sheltering and Immigrant Aid, 1946; 1 Brief von Max Horkheimer an Lilly Straus, 1945; 2 Briefe von Max Horkheimer an Herbert S. Eskin, 1945; 3 Briefe von Max Horkheimer an State of New York, 1939-1941; 5 Briefe von Max Horkheimer an das American Friends Service Committee, 1940-1941; 2 Briefe von Max Horkheimer an Elisabeth Kunz, 1941;
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unter Mitwirkung von L. Höxter hrsg. von A. Garbatti u. Jos. Feuerring
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Noten für einstg. Gesang ohne Begleitung
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Vorbesitzer: Abraham Merzbacher
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Vorbesitzer: Bartholomaeusstift Frankfurt am Main;
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Welsch (Projektbearbeiter): "Der Verfasser appelliert an Bürger und Soldaten, Freundschaft miteinander zu schließen. Besonders die Soldaten erinnert er daran, daß sie auch Bürgersöhne sind, und daß sie ihre Gleichstellung mit den adligen Offizieren nur den Berliner Bürgern zu verdanken haben und deshalb nicht gegen sie kämpfen dürfen." [Führer, B.: Das Berlinische im Tagesschrifttum von 1848/49, S. 302]
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Welsch (Projektbearbeiter): Die bevorstehenden Wahlen sollen Ruhe, Ordnung und Gesetzmäßigkeit zeitigen; das Gleichgewicht zwischen Volk und Regierung nicht durch Übergriffe gestört werden. Daher sollen nur solche Wahlmänner gewählt werden, die für eine konstitutionelle Monarchie und die oktroyierte Verfassung eintreten.
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von fünf Urwählern des sechzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.
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Montesquieu
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Max Eschelbacher
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Josef Lin
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Josef Meisl
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Karl Schwarz
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Selma Stern