182 resultados para Europäisches Parlament, Statut der EP - Abgeordneten
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1.52 Nr. 7
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – vgl. 1.52 Nr. 2
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – vgl. 1.27 Nr. 68
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Boberach: Die Abgeordneten sollen die soziale Frage dadurch lösen, daß sie die Familiengründung durch Verteilung von Land, Förderung verheirateter Handwerksgesellen, progressive Besteuerung der Unverheirateten und Unterstützung der Auswanderung beeinflussen
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Boberach: Die künftige Erste Kammer soll dadurch gebildet werden, daß 75 Mitglieder der Zweiten Kammer vom König berufen, 150 Mitglieder von der Zweiten Kammer aus ihrer Mitte gewählt werden
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Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern
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Boberach: Zu unterscheiden sind sieben Parteien, von denen fünf in Parteilokalen organisiert sind. Nur die Wilden unter den Abgeordneten haben so wenig politische Bildung, daß sie nicht wissen, wo sie hingehören, und von Werbern der Fraktionen umlagert werden
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Boberach: Der Entwurf der Siebzehner wird abgelehnt. Deutschland soll keinen Erbkaiser, sondern eine Regentschaft als Spitze haben. Ein kleinerer Fürst als Diktator ist der preußischen Vorherrschaft vorzuziehen. Es genügt eine Reform des Deutschen Bundes mit einem Parlament als Gegengewicht gegen die Fürsten. Das Präsidium soll alle drei Jahre zwischen Österreich, Preußen und Bayern abwechseln, ein Bundesgericht in Nürnberg errichtet werden
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Boberach: Preußen lehnt weiterhin den von der Nationalversammlung "durch diktatorische endgültige Anordnung" angestrebten Bundesstaat mit gesamtdeutschem Parlament und Zentralregierung ab, wird sich aber einem völkerrechtlichen Staatenbund als freiwilligem Zusammenschluß an die Spitze stellen, wenn Konzessionen an die Demokratie unterbleiben
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Boberach: Geregelt werden für beide Kammern die Einberufung, Wahlprüfung, Bestellung der Organe, Bildung von Abteilungen und Ausschüssen, Gang der Beratungen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Beurlaubung, Ausscheiden und Neuwahl von Abgeordneten
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Boberach: Es muß verhindert werden, daß die Beschlüsse über das Budgetrecht so ausgelegt werden können, daß bei einem neuen Konflikt zwischen Krone und Parlament eine Steuerverweigerung möglich wird
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen
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Boberach: Der (neben Geheimrat Jonas) im viertgrößten Berliner Wahlbezirk gewählte Abgeordnete wird sich, obwohl selber Anhänger der Republik, der Mehrheitsentscheidung für die konstitutionelle Monarchie beugen, in der die Volksvertretung entscheidet, König und Minister nur raten und warnen dürfen. Die beiden letzten preußischen Ministerien haben das Heer als Hochburg reaktionären Junkertums nicht genug kontrolliert
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Boberach: Sieben Thesen und ein Antrag an die Nationalversammlung fordern deren Auflösung, damit die Abgeordneten in den Landtagen der Einzelstaaten einen neuen Versuch zur Vereinbarung einer Verfassung unternehmen können, die nur eine schwache Zentralgewalt mit einem Reichsverweser vorzusehen braucht. - Wentzke: Fordert die Auflösung der Paulskirche, damit die Abgeordneten von den Einzelkammern aus im Wege freier Verständigung die Einigung anbahnen: das Bundesgesetz vom 30. März [1848] ist unter dem Druck allgemeiner Mutlosigkeit entstanden; die Paulskirche hat die Souveränität usurpiert, sieben Monate lang nichts Erhebliches geleistet und lediglich die Uneinigkeit der deutschen Stämme gesteigert
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Boberach: Die Wahlen zum Preußischen Landtag sollen zu einem volkstümlichen Parlament führen. Wenn die Polen ihre Freiheit erhalten, werden sie Preußen und Deutschland vor Rußland schützen