125 resultados para Heiliger Geist


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von Rudolf Pannwitz

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von Heinr. Wilh. Loest

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vom Grafen Destutt de Tracy ... Nebst zweien Anhangsschriften: vom selben Verfasser, und von Concordet. Nach der einzigen europäisch-authentischen Ausgabe des Anno 1811 in Philadelphia erschienen Originals, übersetzt und glossirt, vom Professor Dr. C.E. Morstadt in Heidelberg

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Aus: K. Bl. f. Geist u. Herz ; Beil. 37

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von Hugo Dingler

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eine Skizzierung von Alfred Lemm [d. i. Alfred Lehmann]

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Hans Rosenfeld

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Giessen, Univ., Habil.-Schr.

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untersucht von Michael Wittmann

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Vorbesitzer: Johannes Münzenberger (F I M); Karmeliterkloster Frankfurt am Main

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Boberach: Preußen und Österreich sollen in einem geeinten Deutschland abwechselnd das Präsidium ausüben, Abgeordnete der Landtage der Einzelstaaten einen Bundesrat bilden, der an der Bundesregierung beteiligt und gleichzeitig Bundesschiedgericht ist. Polen soll mit eigener nationaler Verfassung mit Preußen eine Union bilden, der König abwechselnd in Berlin und Warschau residieren. Preußen, Polen, Litauen, Kurland, Livland sollen in einem baltischen Bundesstaat als Gegenstück zur Vereinigung der Donauländer mit Österreich vereinigt werden. Mitteleuropa (mit Elsaß, Lothringen, Belgien, Niederlanden, Schweiz) soll vom Ärmelkanal bis zum Schwarzen Meer ein einheitliches Zollgebiet werden. - Wentzke: Preußen ist hinfort nur ein Glied des großen deutschen Reiches. Verlangt für Polen eine besondere nationale Verfassung und Union mit Preußen: der König residiert abwechselnd in Berlin und Warschau. Der Angliederung der Donauländer an Österreich wird im Nordosten ein baltischer Bundesstaat (Preußen, Polen, Litthauen [sic!], Kurland, Livland) entsprechen. Keine Erneuerung des alten Polen! Preußen und Österreich als Föderativstaaten können nicht unter die deutsche Zentralgewalt treten. Die deutschen Staaten werden unter einem Vorort geeint, der mit Preußen und Österreich ein Direktorium mit wechselndem Präsidium bildet. Ihm zur Seite ein Bundesrat aus Abgeordneten der deutschen Landtage; zusammen als Bundesregierung: Auswärtiges, Presse und Universitäten, Bundesschiedsgericht ihre Aufgaben. Durch den Föderalismus werden wir Elsaß, Lothringen, Holland, Belgien, Schweiz wiedergewinnen. Der deutsche Geist ist der wahre Kaiser

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)