103 resultados para Evangelische Kirche der Altpreussischen Union
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Boberach: Der preußische Schulgesetzentwurf vom Juli 1848 wird abgelehnt. Die Volksschule soll weiterhin von der Kirche abhängig bleiben. Katholiken und Juden könnten sich auch in einer staatlichen Schule behaupten, aber die evangelischen Gemeinden sind in Gefahr, um den letzten Rest ihrer Wirkungsmöglichkeiten zu kommen
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Boberach: Die Frankfurter Reichsverfassung führte nicht zur Einheit, sondern zur Spaltung Deutschlands, aber das Dreikönigsbündnis kann das richtige Maß möglicher Einheit schaffen. - Wentzke: Zustimmende Würdigung der Haltung der badischen Regierung in der deutschen Frage. Für die Beurteilung des Vertrags vom 26. Mai 1849 ist wichtig, daß er das alte Bundesrecht durchaus anerkennt: Reform statt Revolution. Gegen jede Trennung von Österreich. Die Union, eine Wiederholung des Fürstenbundes Friedrichs des Großen, gibt wenigstens dem Geiste der Nation eine gemeinschaftliche Grundlage weiteren Ausbaus
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Boberach: Da Baden die Reichsverfassung anerkannt hat, wird sich das Verhältnis von Staat und Kirche ändern. Die Kritik Hirschers an den katholischen Vereinen wird zurückgewiesen
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Welsch (Projektbearbeiter): Petition der bayerischen Protestanten für die Erhaltung der bislang existierenden Konfessionsschulen: Ablehnung der Trennung von Kirche und Staat im Schulwesen
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung der Trennung von Kirche und Staat im Schulwesen
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Boberach: Durch Reichsgesetz sollen die Volksschulen als von Gemeinden und Kirche unabhängige Staatsanstalten bestimmt werden. Ein Schulgesetz soll die Schulen einem eigenen Reichsministerium unterstellen. Die Lehrer sollen besser verdienen. - Welsch (Projektbearbeiter): Petition von unterfränkischen Volksschullehrern
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Bestrebungen, Schule und Kirche zu trennen sowie Einforderung einer Garantie für den bestehenden Besitz und das Vermögen der Religionsgesellschaften
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen eine Eingabe der Prediger der Diözese Halberstadt vom 11. August 1848 betreffs der Beibehaltung der kirchlichen Aufsicht über die Schule. Notwendig ist die völlige Trennung von Kirche und Staat, Schulen sollen staatliche Anstalten sein
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u.a.: Briefwechsel mit dem Redakteur Neffzer; Kritik an der bisherigen Übersetzungsleistung von Jules Lunteschütz; Schwierigkeiten bei der Übersetzung in die französische Sprache; Zusendung eines in der Zeitschrift Rivista Contemporanea erschienenen Artikels zur Philosophie Schopenhauers sowie den "Operette Morali" von Leopardi; Kritik an Johann Gottlieb Fichte; Aufsatz über Schopenhauers Jugendzeit in der Zeitschrift "Morgenblatt" (Nr. 22) von Ferdinand Freiherr von Biedenfeld; Kupferstich mit Portrait Schopenhauers von Angilbert Göbel; abgedruckte Photographie von Carl Friedrich Mylius in der "Illustrierten Zeitung"; Kritik an einem Aufsatz von Louis Büchner über "Mensch und Thier"; Neuauflage des Verlags Brockhaus "Die Welt als Wille und Vorstellung"; Stellung der Kirche in der Welt; Vergleich Schopenhauer mit einem "stahlgerüsteten Ritter"; Professor A. Maillard; Angilbert Göbel;
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von Lehrer Blach-Gudensberg
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von Julius Richter
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von C. Falkenhorst
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beschrieben von Samuel Möckesch, Cand. d. Theologie