649 resultados para Emmich, Otto von, 1848-1915.


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Boberach: Anerkennung der historischen Verdienste des Adels gebietet die Ablehnung der Forderung nach seiner Aufhebung

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Boberach: Die bisherige Ordnung im Deutschen Bund soll fortbestehen, aber weiter entwickelt werden, anderenfalls wird nur eine Ochlokratie, eine Pöbelherrschaft, entstehen und Schwarz-Rot-Gold zum Leichentuch Deutschlands

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Boberach: Der Entwurf für eine deutsche Wehrverfassung wird als ungenügend zurückgewiesen und nachgewiesen, daß den Ausschußmitgliedern die notwendigen militärischen Kenntnisse fehlten

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Boberach: Der Deutsche Bund soll durch Mediatisierung der Kleinstaaten, vor allem Bildung der Königreiche Schwaben und Hessen als militärisch starke Westmark aus den sieben Einzelstaaten Südwestdeutschlands, neu gegliedert und Preußen an Nord- und Ostsee durch Einverleibung der Hansestädte als Seemacht gestärkt werden. Frankfurt soll Sitz der Reichsgewalt werden

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Boberach: Das Zensuswahlrecht wird historisch und politisch begründet; mit ihm erhalten die Arbeitgeber die Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung so zu fördern, daß davon auch die besitzlosen Klassen profitieren

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Boberach: Der preußische Bevollmächtigte bei der Bundesmilitärkommission behandelt die Gründe für die allgemeine Wehrpflicht, die notwendige Stärke von Heer und Flotte in Hinblick auf Frankreich und Rußland und schlägt eine Verbesserung der Landwehr vor, neben die eine Gemeindewehr treten soll. Die Volkskriege neueren Typus verändern auch die Festungsstrategie und erfordern ein schnelles Aufgebot der Landwehr. Ein stehendes Heer ist unerläßlich

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Boberach: Vorgeschlagen werden ein Staatsrat, ein Ministerium aus 8 Fachministern und eine Nationalversammlung mit zweifach indirektem, auf Selbständige beschränktem Wahlrecht, Finanz- und Steuerreformen, Selbstverwaltung

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Boberach: Metternich wird vorgeworfen, schon vor 1815 eine verhängnisvolle Politik betrieben zu haben

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Auch die deutschen Großmächte Österreich und Preußen sollen auf eigene Gesandtschaften zu Gunsten einer einheitlichen deutschen Diplomatie verzichten. Geschäftsträger sind preiswerter als Botschaften mit bevollmächtigten Ministern. Die Außenministerien sind durch ein Bundesministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu ersetzen, in dem die wichtigsten Staaten durch Beamte vertreten sind. - Wentzke: Fordert Verzicht auch Preußens und Österreichs auf eigene Vertretung im Auslande zu Gunsten einer volkstümlichen deutschen Diplomatie und eines Bundesministeriums, in das die größeren Staaten etwa je einen Rat schicken

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Boberach: Justiz und Jurisprudenz sollen durch eine Rechtsprechung des Volkes nach wenigen einfachen Grundsätzen ersetzt werden. Die Absicht Friedrichs des Großen, die Advokaten abzuschaffen, mußte scheitern, weil nicht gleichzeitig daran gedacht war, auch die gelehrten Richter abzuschaffen

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Boberach: Das in Preußen weit entwickelte Prinzip, die verschiedenen Wirtschaftszweige gleichmäßig zu fördern, soll bestehen bleiben. Handelsfreiheit und mäßiger Schutz des inländischen Gewerbes, weiterer Zusammenschluß im Deutschen Zollverein sollen der deutschen Einheit dienen und Voraussetzung für einen größeren Binnenmarkt sein, insbesondere durch Einschluß der Nordseehäfen. Differentialzölle sollen die Schiffahrt fördern

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Boberach: Für den in Preußen erforderlichen neuen Verwaltungsorganismus eignet sich Großbritannien als Vorbild

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Boberach: Die Abgeordneten sollen sich von der "Anarchie" distanzieren, die vor allem in Berlin als Folge der Revolution eingetreten ist, und sollten besser außerhalb der Hauptstadt tagen