105 resultados para öffentliche Verwaltung
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von drey Liebhabern des Lotto-Spiels
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geordnet und bearb. von M. Präger
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[von Carl Reinhold]
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von Schinz, eidgenössischer Oberst
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von Ignaz Schipper
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von Adolf Baginsky
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Vorbesitzer: N.d.Bn.A.v.Rothschild (?); Freiherrlich Carl von Rothschildsche öffentliche Bibliothek
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Lipman B. ... Lewi ...
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im Einverständnisse mit der Gemeinde-Verwaltung in Frankfurt a. M. bearb. von Abraham Geiger
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Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern
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Boberach: Die Pharmazie kann ihren Zweck am besten erreichen, wenn Ärzte und Apotheken auf Staatskosten durch eine Medizinalsteuer unterhalten werden. Arzneien dürfen als Handelsware nur den wirtschaftlich gerade nötigen Gewinn abwerfen. Bedürftige sollen ihre Medikamente auf öffentliche Kosten gratis erhalten. Die Apotheker haben bisher Wucher getrieben
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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen
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Wentzke: [Heft 3:] Für konstitutionelle Monarchie mit den freiesten republikanischen Einrichtungen als Übergangsstufe zur Republik. Zunächst müssen die Einzelstaaten mit dieser Staatsform beginnen. Gefährlich für die deutsche Einheit [sind] besonders die Gesamtstaaten Preußen und Österreich: fällt bei ihnen aber das fürstliche Interesse weg, so gehen die Provinzen von selbst in Deutschland auf. Jedenfalls müssen als Vorbedingung eines vernünftigen Föderativstaats etwa zwanzig gleichartige Stammesstaaten geschaffen werden
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Boberach: Gegen Lindes Behauptung der ununterbrochenen Existenz des Deutschen Bundes ist die Gültigkeit der Beschlüsse der Bundesplenarversammlung vom August 1850 zu bestreiten. Österreich hat durch das Interim anerkannt, daß keine Bundesversammlung besteht. - Wentzke: Eine staats- und bundesrechtliche Deduktion, veranlaßt durch den Aufsatz v. Lindes im "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes", [1. Heft: Betrachtungen über die wichtigsten Fragen der Gegenwart auf dem Gebiete des öffentlichen deutschen Bundesrechts; Gießen 1850] der die Fortexistenz des 1848 aufgehobenen Bundestags zu beweisen sucht. Rechtliche Ungültigkeit der im August von der sogen. Bundesplenarversammlung gefaßten Beschlüsse. Die Vorboten der Theorie von der Unsterblichkeit der Bundesversammlung in den Noten der hannoverschen Regierung im Sommer 1849. Nicht auf den Verträgen von 1815 beruht die Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, sondern auf dem Recht der deutschen Nation. Nur der einstimmige Beschluß aller Bundesglieder kann ein neues Recht und neue organische Anstalten schaffen. Österreich hat durch das Interim die Nichtexistenz der Bundesversammlung anerkannt. Für freie Konferenzen und gegen den Eintritt der österreichischen Gesamtmonarchie mit eigener Gesetzgebung. Die jetzt in Frankfurt tagende Versammlung ist nur das Organ eines Sonderbundes, der bloß seine eigenen Mitglieder verpflichten kann