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Welsch (Projektbearbeiter): Rechenschaftslegung des Berliner Magistrats nach der königlichen Anordnung zur Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg (9. November 1848): nachdem die Nationalversammlung bei der Ausarbeitung einer konstitutionellen Verfassung versagt hat, Friede und Ordnung nicht wieder zurückkehrten und sich eine 'anarchische Faction' über die Grundsätze der konstitutionellen Monarchie hinwegsetzte, ergab sich die Notwendigkeit, die Nationalversammlung dem Druck der Massen zu entziehen, um den Ausbruch eines Bürgerkrieges zu verhindern. Aufruf, sich um den 'constitutionellen Thron' zu scharen

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Boberach: Die oktroyierte preußische Verfassung kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß dem Volk seine Märzerrungenschaften wie die Presse- und Versammlungsfreiheit wieder genommen wurden

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Boberach: Mit Titelblattillustration: Ballett der Petenten mit Pickelhaube, darüber Spruchband: O kehre wieder!. - Welsch (Projektbearbeiter): Schilderung einer (fiktiven) Versammlung von Berliner Tänzerinnen, die für die Rückberufung des Gardekorps in die Hauptstadt petitionieren. Mit überwiegend schlüpfrigem Inhalt

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Boberach: Detaillierte Reformvorschläge für den Geschäftsgang der Behörden sollen dazu beitragen, die alte preußische Beamtenehre wieder erkennen zu lassen

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist durch Vereinigung der Volksvertretungen der Einzelstaaten und der Provinzen in einer neuen Nationalversammlung, die Preußen nach Berlin einberufen soll, zu schaffen. Frankfurter Reichsverfassung und Provisorische Zentralgewalt schaffen Voraussetzungen für eine Mediatisierung der Länder und eine Republik. - Wentzke: "Einheit des Volkes ist die Vereinigung der Volksvertretungen seiner Einzelstaaten in die Volksvertretung des Gesamtstaats, der Provinzialversammlungen in die Nationalversammlung. Freiheit ist die Souveränität dieser gesetzgebenden Gewalt, der Quelle aller anderen Gewalten. Diese Souveränität wird jedesmal soweit reichen, als die Einsicht und der Wille des Volkes reicht." Als Vorstufe für die Mediatisierung der Dynastien und Demokratisierung der Einzelstaaten in der Republik ist die Zentralgewalt und konstitutionelle Gesamtmonarchie der Reichsverfassung zu begrüßen. - Ruge an Manteuffel, Leipzig 15. Februar 1849: Verlangt eine deutsche Nationalversammlung aus den Einzelkammern in Berlin für allgemeine Angelegenheiten, die sich für Sonderinteressen wieder in Provinzialversammlungen scheidet

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Wentzke: Sein [des Verfassers] Ideal: Einteilung Deutschlands in 40 bis 60 Kreise mit Provinzialständen. Aus diesen ein Ausschuß zu wählen von je 4 bis 6 Mitgliedern, zur Hälfte für das deutsche Parlament, zur Hälfte für das Oberhaus. Dazu durch indirekte Wahlen etwa 500 Volksvertreter in das Parlament, aus denen wieder 100 ins Oberhaus gewählt werden. Beide Häuser wählen auf drei Jahre einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. - Österreich wird in Kürze zusammenfallen und sich dann dem Reich anschließen

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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."

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Boberach: Österreich konnte keinem deutschen Bundesstaat beitreten, dem es die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung und die Einheit der Gesamtmonarchie hätte opfern müssen. Nun streiten sich zwei Systeme, der Polizeistaat "im besseren Sinne" und der Rechtsstaat, Gewalt und Recht, in Österreich, dessen Erneuerung auf konstitutionellem Wege fortgesetzt werden soll, ohne die Fehler der Radikalen in Deutschland zu wiederholen. Windischgrätz wird ohne Namensnennung kritisiert. - Wentzke: Rechenschaftsbericht über seine [Pillersdorffs] Tätigkeit als Minister und als Abgeordneter zum österreichischen Reichstag. - Die größte Schwierigkeit des Kabinets [sic!] lag in der Gestaltung der Beziehungen zu Deutschland. Die Richtschnur bildete die Erklärung, daß Österreich einem Bundesstaat, der ihm die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung entziehe und die Aufgabe der Einheit seines Reiches fordere, nicht beitreten könne. Heute, da sich in Österreich zwei Systeme streiten, der Polizeistaat im besseren Sinne und der Rechtsstaat, werden die Sympathien für Österreich in Deutschland am sichersten wieder aufleben, wenn Österreich mit seiner eigenen Kräftigung auf der konstitutionellen Bahn fortschreitet

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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme gegen die Flugschrift "Die octroyirte Verfassung" vom 16. Dezember 1848: Vorwurf, besagte Flugschrift sei für diejenigen berechnet, die die Verfassung nicht gelesen hätten. Hinweis auf die große Zustimmung, die die oktroyierte Verfassung im Volk findet sowie auf einschlägige Artikel, welche die persönliche, Meinungs- und Pressefreiheit gewährleisten; Hinweis, daß der Staatshaushalt und die Erhebung von Steuern und Abgaben von Gesetzen abhängig sind. Zurückweisung des Vorwurfs, durch Oktroyierung der Verfassung habe der König den Weg der Vereinbarung einseitig und gewalttätig verlassen.

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Welsch (Projektbearbeiter): Die Auflösung der Preußischen Nationalversammlung sowie die Oktroyierung einer Verfassung vom 5. Dezember 1848 entsprechen nicht der Gesetzgebung. Ziel der auf den 26. Februar terminierten Wahlen muß es sein, dem Rechtszustand, d.h. die 'Verheißungen und Verbriefungen' vom März und April 1848, wieder Geltung zu verschaffen.

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 14 Urwählern des Berliner 71. Bezirks, nur solche Wahlmänner zu wählen, die den Staatsstreich des 9. November 1848 (Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg) wieder rückgängig machen und eine Verfassung schaffen, welche im Unterschied zu der vom 5. Dezember 1848 kein Gnadengeschenk darstellt

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 78 unterzeichnenden Urwählern des 83. Berliner Bezirks, nur solche Wahlmänner zu wählen, die a) die Verfassung vom 5. Dezember 1848 anerkennen, b) der Achtung vor den Gesetzen wieder Geltung verschaffen und c) für das Wohl der gewerbetreibenden und arbeitenden Klassen eintreten