494 resultados para Reich, Wilhelm
Resumo:
Boberach: Unter Berufung auf die Weissagung aus Kloster Lehnin soll die Einteilung Deutschlands in zwölf Herzogtümer ein mächtiges Reich unter Preußens Führung schaffen. Franken soll wegen seiner zentralen Lage Kronland werden. Als Sitz der Reichsgewalt kommen Bamberg, Nürnberg oder Frankfurt in Frage. Einem Herzogtum Alemannien soll auch die deutsche Schweiz angeschlossen werden, Frankreich den französischen Teil erhalten und dafür das Elsaß zurückgeben. Die deutsche Seemacht sollen die Niederlande werden. Aus den nichtdeutschen Ländern Österreichs soll ein Austroslawisches Reich entstehen. - Wentzke: Die Grundlinien: der Kaiser (Hohenzollern) auf dem Gipfel höchster Macht, die Volksherzöge als treue Stützen des Thrones. Franken Kronland. Österreich wird seinem Berufe, ein großes slavisch-orientalisches Reich zu begründen, nachgehen
Resumo:
Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern
Resumo:
Boberach: Verfassungsentwurf des Ministeriums Camphausen
Resumo:
Boberach: Die vom Verein errichtete Stiftung soll "durch geistige und materielle Mittel das Familienwohl" fördern, die "Geistes- und Herzensbildung besonders des weiblichen Geschlechts" heben und die "unerschütterliche Anhänglichkeit an das Königshaus" befestigen
Resumo:
Boberach: Im Namen der Märzgefallenen werden Gagern, Radowitz, Vincke und die Erbkaiserlichen gewarnt, Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser zu machen, da er unter russischem Einfluß stehe. - Wentzke: Erinnert gegenüber den Plänen von Gagern, Radowitz und Vincke an die Berliner Märztage und an die Haltung Friedrich Wilhelms IV., der unter russischem Einfluß steht, gegen sein Volk. Mahnt Gagern zur Umkehr
Resumo:
Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
Resumo:
Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund
Resumo:
Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der - zweiten - parlamentarischen Verfassung Luxemburgs. "La constitution ... a consacré[e] et coulé[e] dans les textes les grands principes modernes sur la séparation des pouvoirs, l'inamovibilité des juges, les libertés constituant les droits de l'homme et du citoyen. Elle n'a jamais été abolie et est restée, dans son cadre général, intangible ..." [Molitor, V.; aus: Muller, P.: Tatsachen aus d. Gesch. d. Luxemb. Landes]. Des weiteren: Herabsetzung des Wahlzensus auf 10 Francs, Abschaffung der Stempelsteuer, Inaussichtstellung eines Konkordates. Nebst Protokoll der Eidesleistung Wilhelms II. auf die Verfassung (10. Juli 1848)
Resumo:
Boberach: Auf einer Eisenbahnreise äußerte sich der König 1847 nur über Mendelssohn und andere Komponisten. Das Gespräch am 19. März 1848 im Berliner Schloß hatte Rellstab erbeten, um den König zu bewegen, die Truppen zurückzuziehen; dieser habe jedoch noch geglaubt, die Volksbewegung, die er auf Agitation von Fremden zurückführte, unterdrücken zu können; Bodelschwingh und ein General seien derselben Meinung gewesen
Resumo:
Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei
Resumo:
Wentzke: Die Verfassung entspricht [...] nicht den Wünschen des Volkes. In der Natur des Bundesstaates liegt kein Grund für eine Sondervertretung der Einzelstaaten, die ja jederzeit das Reichsgericht anrufen können, während wirtschaftliche Sonderinteressen ihren Ausdruck im Volkshause finden. Findet ein Kleinstaat in der Mehrheit der Volksvertretung nicht mehr genug Schutz, so ist er eben zum Untergang reif. Daher der Antrag der Partei, 1. daß alle Kleinstaaten nur als Staatenverbände im Staatenhause vertreten sind; 2. für gleichmäßige Vertretung jedes Staates. - Welsch (Projektbearbeiter): Die Fraktion 'Westendhall' repräsentierte die gemäßigte Linke (republikanisch, Volkssouveränität, keine Vereinbarung der Verfassung mit den Einzelstaaten, allgemeines, gleiches u. direktes Wahlrecht) [Best/Weege, 402]
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Zusagen: Ernennung von Ministern, welche das Vertrauen der Bevölkerung genießen, Pressefreiheit, Amnestie für politisch Verurteilte, Religions- und Gewissensfreiheit, Hinwirkung auf die Einrichtung einer Nationalvertretung im Frankfurter Bundestag
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung einer provisorischen Verfassung: Einführung von zwei Kammern mit finanziell sehr beschränkten Rechten; dem Kurfürsten bleibt der größte Teil der Domänen