65 resultados para Jünglings-Bund.


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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund

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Boberach: Die preußische Zirkularnote für einen Engeren Bund ist ein Meisterstück der Diplomatie, aber Preußen und seinem König ist nicht zu trauen, sie würden nur ein preußisches Kaisertum mit preußischer Bürokratie aufrichten. Das preußische Großmachtstreben würde sofort die kleineren Einzelstaaten bedrohen. - Wentzke: Die Note an und für sich ist ein diplomatisches Meisterstück, indem sie die Notwendigkeit des österreichischen Kaiserstaates für Deutschland und die Ehrlichkeit der preußischen Politik hervorhebt. Leider aber hat die Vergangenheit Preußens, seine Großmachtsgelüste, zu tiefen Anlaß zum Mißtrauen gegeben. Dazu hat die Heuchelei der Reaktion unter Friedrich Wilhelm IV. den Höhepunkt erreicht. Wird Preußens König deutscher Kaiser, so wird er zunächst die kleineren Staaten vernichten und durch seine Bureaukratie das preußische Kaisertum aufrichten

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Boberach: Die Linien- und Reservearmee ist durch Bürgerwehr zu ergänzen. Der Deutsche Bund in seiner größten Ausdehnung braucht 18 Korps

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Boberach: Die Entscheidung der Provisorischen Zentralgewalt von 1849 im Bentinckschen Erbfolgestreit wird zurückgewiesen. Der Berliner Vertrag von 1825 ist zu erfüllen, nach dem Kniphausen ein Bundesland unter einem Mitglied des Deutschen Bundes (Oldenburg) sein soll, wie es der Deutsche Bund 1826 garantiert hat

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Boberach: Der Deutsche Bund wird ein Bundesstaat mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen und Schleswig unter einem Erbkaiser, Anerkennung der Grundrechte, Oberhaus zur Vertretung der Gliedstaaten, Unterhaus als Volksvertretung, Sitz der Reichsgewalt in Frankfurt am Main, Staatsgerichtshof in Nürnberg, Übergang von Diplomatie, Militär, Zoll, Post, Verkehr auf den Bundesstaat

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Boberach: Nachdem in Preußen die Konservativen unfähig waren, eine Partei zu bilden, ist auch vom kleindeutschen engeren Bund nichts zu erwarten, sondern nur von der Rückkehr zum alten Staatenbund. Preußen und Österreich müssen sich verständigen. Die soziale Frage verdient mehr Beachtung. Die deutsche Auswanderung ließe sich leicht nach den Donaufürstentümern lenken. - Wentzke: Die Politik von Radowitz ist glücklicherweise weder die Preußens noch die des Königs! Berlin: Unfähigkeit zur Bildung einer konservativen Partei. Ruhm des Ministeriums der rettenden Tat. Erfurt: Vgl. des Verfassers 'Suum cuique' in der deutschen Frage. Im engeren Bunde würde Preußen entweder die Kleinstaaten absorbieren und mediatisieren, oder es würde sich selbst vernichten. Für einen Staatenbund nach Verständigung zwischen Preußen und Österreich und für Rückkehr zum alten Rechtsboden. Paris: Lösung der sozialen Frage nur durch Assoziation und innere Mission herbeizuführen. Gegenüber den Gefahren der sozialen Revolution müssen Österreich und Preußen eine Operationsbasis in Rußland bewahren. Wert der Donauländer für die deutsche Auswanderung

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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."

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Welsch (Projektbearbeiter): Forderungen nach der Katholiken-Emanzipation in Preußen und im Deutschen Bund

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Welsch (Projektbearbeiter): Kampfansage an die konstitutionell-monarchische Richtung: "Die Partei, welche sich anmaßt die Majorität zu vertreten, führt Land und Volk dem Verderben, führt sie einer polnischen Theilung zu". Warnung vor Unterhandlungen mit den Fürsten, Aufruf zur Schaffung europäischer Bundesgenossen durch die Anerkennung der Selbständigkeit Italiens und Ungarns sowie eines böhmischen 'Föderativ-Staats'. "Schließt, Volksrepräsentanten, den großen Bund freier Völker!" Propagierung der Abschaffung des Adels sowie aller Feudallasten

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Welsch (Projektbearbeiter): Darstellung der revolutionären Ereignisse in Frankreich und - nach Staaten gegliedert - im Deutschen Bund

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Welsch (Projektbearbeiter): Bericht über die Tätigkeit des Vorparlaments in Frankfurt am Main (31. März bis 3. April 1848). Das Vorparlament war eine unmittelbar aus der revolutionären Bewegung hervorgegangene Versammlung von 556 Mitgliedern, die ohne direktes Volksmandat zustandekam und auch sehr ungleichmäßig zusammengesetzt war. Über die zahlenmäßig schwache Linke siegte die Richtung (unter Heinrich von Gagern), welche die Wahl eines Nationalparlamentes in Übereinstimmung mit den Einzelregierungen anstrebte. Als Übergangsorgan schuf das Vorparlament den sogenannten Fünfzigerausschuß, der bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung am 18. Mai 1848 tagte. - Die vorliegende Broschüre enthält neben den Protokollen der Verhandlungen die Namensverzeichnisse der Mitglieder des Vorparlaments sowie des Fünfziger-Ausschusses

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P. Troschel sculp.

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Hermann L. Brill