51 resultados para Islamischer Religionsunterricht
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von Dr. H. Sondheimer, Bezirksrabbiner in Heidelberg
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Boberach: Anträge und Thesen von Gerber, Krech, Seyffert, Bergmann, Mützell, Holäufer, Hamann, Graser: Die Schule soll Staatsanstalt unter Beteiligung der Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke, der Religionsunterricht auf die Elementarklassen beschränkt sein. Der Direktor muß die Beschlüsse des Lehrerkollegiums ausführen. Die Lehrer sollen höhere Pensionen erhalten. Die Schulamtskandidaten sollen zuerst ein halbes Jahr lang hospitieren. Die Lehrerseminare sollen hinsichtlich der praktischen Ausbildung reformiert, an der Universität ein Lehrstuhl für Pädagogik errichtet werden. Außerdem sollen Lehr- und Stundenpläne der Gymnasien und die Gründung eines Provinzialvereins behandelt werden
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Boberach: Die Lehrer verlangen Verbesserung der sozialen Stellung der Volksschule und dadurch für sich selbst. Die Volksschule soll aus Staatsmitteln als Einheitsschule erhalten werden. Kleinkinderbewahrungs- und Fortbildungsanstalten für die Jugend sollen sie ergänzen, die Sonntagsschule nur dem Religionsunterricht dienen. Die Konfessionsschulen sollen durch Simultanschulen ersetzt werden. Die Hirtenschule ist abzuschaffen. Die Lehrerseminare sollten mit den Universitäten verbunden, jedenfalls in Universitätsstädten angesiedelt sein
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Boberach: Das hessen-darmstädtische Schuledikt von 1832 muß revidiert oder durch ein neues Volksschulgesetz ersetzt werden. Die Bedeutung der Volksschule in einem konstitutionellen Staat macht eine bessere Ausbildung an den Lehrerseminaren, die Übernahme der Schulen in staatliche Verwaltung, ihre Trennung von der Kirche (Aufhebung der Konfessionsschule, Beschränkung der Geistlichen auf den konfessionellen Religionsunterricht) und bessere Besoldung der Lehrer nötig
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Boberach: Aus dem Entwurf der Grundrechte des deutschen Volkes soll sich ergeben: Die gesamte Volkserziehung soll Staatssache sein. Die Volksschullehrer sollen an der Universität ausgebildet und wie Angehörige wissenschaftlicher Berufe besoldet werden. Die Schule soll von der Kirche getrennt, aber der Religionsunterricht beibehalten werden.
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von Dr. Joseph Gutmann, Studiendirektor