623 resultados para Universitätsbibliothek Leipzig.
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Boberach: Die Veröffentlichung eines Memorandums über die deutschen Bundesverhältnisse (1833), von Aufzeichnungen über Unterredungen mit dem Bundespräsidialgesandten Graf Münch von Bellinghausen, dem badischen Generalleutnant Frh. v. Tettenborn und von Korrespondenz (1842-1843, 1847-1848) mit ihnen und Großherzog Leopold von Baden, dem badischen Staatsminister Dusch, dem Bundespräsidialgesandten Graf Colloredo, dem preußischen Gesandten Graf Dönhoff und dem Fürsten von Leiningen sowie eines Memorandums über Baden (1846) soll seine Politik im Vormärz verteidigen
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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben
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Boberach: Die Wahlmänner werden über drei Reden unterrichtet, die ihr Abgeordneter in der Nationalversammlung nicht halten konnte: Über die der Kommission zur Untersuchung der Zustände des Großherzogtums Posen zu erteilenden Befugnisse. - Über die Abschaffung der Todesstrafe. - Über den Antrag des Abgeordneten Stein auf Erlaß eines Armeebefehls gegen die reaktionären Bestrebungen in der Armee
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Boberach: Gemeinschaftszweck ist "die innere, religiöse sittliche Befreiung der Menschen"
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Boberach: Wer die Einheit Deutschlands unter preußischer Führung will, soll sich an den Wahlen zum Erfurter Reichstag beteiligen. - Wentzke: Befürwortet die Wahl zum Reichstag zu Erfurt. Lob des preußischen Unionsentwurfs
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Boberach: Die Vorwürfe gegen die Behandlung der preußischen Staatsschuldscheine, die Staatsverschuldung überhaupt oder die Finanzierung des Eisenbahnbaus werden zurückgewiesen. Auch die Konversion der Pfandbriefe konnte den Staatskredit nicht erschüttern. Die Entwertung der Eisenbahnaktien ist auf schlampige Prüfung der Baukostenvoranschläge zurückzuführen
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Boberach: Die Wiedergabe der Wahlvorschriften wird mit der Mahnung an die 12.000 Wahlmänner verbunden, nach dem Grundsatz abzustimmen: "Eine starke, geachtete Krone über einem freien und glücklichen Volke!"
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Boberach: Mit Titelblattillustration: Ballett der Petenten mit Pickelhaube, darüber Spruchband: O kehre wieder!. - Welsch (Projektbearbeiter): Schilderung einer (fiktiven) Versammlung von Berliner Tänzerinnen, die für die Rückberufung des Gardekorps in die Hauptstadt petitionieren. Mit überwiegend schlüpfrigem Inhalt
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Boberach: Die bisherige Städteordnung ist dem Regierungsentwurf unbedingt vorzuziehen. Es ist nicht wünschenswert, das bisher an das Bürgerrecht gebundene Wahlrecht auf die Schutzverwandten auszudehnen, die das Bürgerrecht nicht erworben haben, weil sie keine Bürgergelder zahlen wollen. Das Dreiklassenwahlrecht wird abgelehnt
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Boberach: Das politische Engagement wird aus der sozialen Herkunft erklärt und die Hinrichtung als Maßnahme gegen die Deutschkatholiken interpretiert
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Boberach: Dargestellt werden die Revolutionen in Sizilien und Paris, die Märzereignisse in Süd- und Südwestdeutschland, Weimar, Berlin und Wien, die Wiener Mai- und Oktoberrevolution, die Unruhen in Neapel, Prag und Paris im Mai/Juni, der Aufstand in Posen, der Krieg mit Dänemark, die beiden badischen Aufstände, die Frankfurter Septemberunruhen und der Konflikt zwischen Regierung und Nationalversammlung in Preußen
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Boberach: Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte lehrt, daß ein Oberhaus der Könige und Fürsten neben dem Volksparlament stehen muß. Auch der Kaiser vertritt das Volk. Der König von Preußen soll Kaiser werden. - Wentzke: Rückblick auf die deutsche Geschichte. Neben dem deutschen Volksparlament muß ein Oberhaus von Königen und Fürsten stehen. Endlich ein Kaiser als Vertreter des Volkes gegenüber dem Ausland und als vollziehende Gewalt, und zwar - der König von Preußen
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Boberach: Der Rechenschaftsbericht bietet einen Abriß der Geschichte der Preußischen Nationalversammlung und bekennt sich zur Republik, für die das deutsche Volk aber noch nicht reif ist. Die oktroyierte Verfassung wird strikt abgelehnt. - Wentzke: Für die Republik ist Deutschland noch nicht reif. Die Einzelstaaten müssen mit den Rechten der Selbständigkeit bestehen bleiben, geben aber von ihrer Souveränität an den Gesamtstaat soviel ab, daß die Einheit, Sicherheit nach Innen, Macht nach Außen, gegründet werden kann. - Für Preußen demokratisch-konstitutionelle Monarchie. Gegen die oktroyierte Verfassung
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Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise