44 resultados para agencies des bundes
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H.
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S. K.
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N. Bm.
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von Joh. Heinr. Kurtz
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P. Troschel sculp.
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von Wilh. Christian Müller, Dr. Lehrer am Lyceum zu Bremen
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Boberach: Für Deutschland genügt eine Reform des Deutschen Bundes. Durch die Ernennung der neuen Bundestagsgesandten ist die Bundesversammlung zufriedenstellend zusammengesetzt. Der dänische Krieg zeigt die wirklichen Gegenwartsaufgaben. Eine künftige Reichsverfassung muß auf dem Vereinbarungsprinzip beruhen, die bevorstehende Nationalversammlung sollte dort tagen, wo sie dem Einfluß der südwestdeutschen Radikalen entzogen ist
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Boberach: Die Verfassung des Dreikönigsbündnisses kann erst nach Beitritt aller Einzelstaaten in Kraft treten. Sofort ist eine Flotte in der Ostsee zu schaffen. Die Unionsstaaten sollen sechs Kurien bilden, im Fürstenkollegium ganze oder halbe Stimmen haben. Die "Vereinigten Staaten Deutschland" sollen ein enges Bündnis mit dem unabhängigen Österreich unter einer Zentralbehörde eingehen. - Wentzke: Einteilung der Staaten in 6 Kurien: 1. Preußen, 2. Baiern, 3. Sachsen und Thüringen-Anhalt je 1/2 Stimme, 4. Hannover und Braunschweig-Mecklenburg-Oldenburg-Hansestädte je 1/2 Stimme, 5. Württemberg und Baden je 1/2 Stimme, 6. die übrigen. Warnung vor Beseitigung des Fürstenkollegs. Bedeutung der Kleinstaaten für die Einheit Deutschlands. "Vereinigte Staaten Deutschlands" vorläufig besser als "Reich". Für den Reichstag und für die 2. preußische Kammer dieselben Wahlen! Österreich und der Bundesstaat bilden zwei unabhängige Mächte in engem Bündnis, repräsentieren zusammen die Großmacht des bisherigen deutschen Bundes. Zentralbehörde aus je zwei Bevollmächtigten Österreichs und des Bundesstaats
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen
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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
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Boberach: Innenminister v. Bodelschwingh wird aufgefordert, dahin zu wirken, daß Preußen durch liberale Reformen dem Ansturm aus Frankreich entgegentritt. Es soll eine Vertreterversammlung der Nation einberufen und vielleicht ein Pair[s]gericht der deutschen Fürsten gebildet werden. - Wentzke: Bereits am 4. März [1848] dem Minister v. Bodelschwingh mitgeteilt. - Ruft Preußen auf, gegen den Ansturm Frankreichs durch liberale Reformen der deutschen Nation einen Rückhalt zu geben. Dazu ist eine Vertreterversammlung der ganzen Nation im Sinne des Hoffmannschen Bundes einzuberufen, vielleicht noch ein Pairsgericht der deutschen Fürsten
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Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung des Aufrufs der Bundesversammlung zur Eintracht und Beachtung der Gesetze vom 1. März 1848. "Das deutsche Volk erkennt ... keinen Bundestag und keine ... seiner Beschlüsse mehr an." Sollten die Forderungen des Volkes nach Pressefreiheit, einem 'allgemeinen' Parlament, Aufhebung der stehenden Heere und allgemeiner Volksbewaffnung nicht unverzüglich bewilligt werden, "so wird die Zukunft beweisen, daß es [das Volk] auf anderm Wege noch mehr zu bekommen versteht." Aufruf zur Einheit Deutschlands unter den schwarz-rot-goldenen Farben. (Inhaltlich identisch mit Sf 16/106, Nr. 2b u. 2c)