65 resultados para Jünglings-Bund.


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von H. Seidel

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von Wilhelm Meister [d.i. Paul Bang]. Hrsg. vom Deutschen Schutz- und Trutz-Bund

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(Thora-Bund. Vorr.[[Elektronische Ressource]] : Jonas Simon)

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von Kurt Blumenfeld. Anlässlich d. 10jähr. Bestehens der V. J. St. Maccabaea, Berlin, hrsg. von ihrem Alt-Herren-Bund

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hrsg. von der Bundesleitung des Blau-Weiß, Bund für Jüdisches Jugendwandern in Deutschland. Musikalisch bearb. von Leo Kopf

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Boberach: Bei der Trennung Belgiens von den Niederlanden ist kein unabhängiges Herzogtum Limburg entstanden, sondern diese Gebiete wurden den Niederlanden zurückerstattet bzw. als Entschädigung für Luxemburg zugewiesen. Die staatsrechtliche Verständigung erfolgte mit den Agnaten des Hauses Nassau wie auch mit dem Deutschen Bund. Mit der Trennung Limburgs von den Niederlanden würde der Deutsche Bund einen natürlichen Verbündeten verstimmen. Die Petitionen wenden sich gegen einen Anschluß an den Deutschen Zollverein

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Boberach: Angegriffen werden der Deutsche Bund und seine einzelnen Staaten

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Boberach: Die bisherige Ordnung im Deutschen Bund soll fortbestehen, aber weiter entwickelt werden, anderenfalls wird nur eine Ochlokratie, eine Pöbelherrschaft, entstehen und Schwarz-Rot-Gold zum Leichentuch Deutschlands

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Boberach: Der Deutsche Bund soll durch Mediatisierung der Kleinstaaten, vor allem Bildung der Königreiche Schwaben und Hessen als militärisch starke Westmark aus den sieben Einzelstaaten Südwestdeutschlands, neu gegliedert und Preußen an Nord- und Ostsee durch Einverleibung der Hansestädte als Seemacht gestärkt werden. Frankfurt soll Sitz der Reichsgewalt werden

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Boberach: Der Unionsentwurf gefährdet die Macht Preußens. Eine Reform des Deutschen Bund[es] durch Erweiterung der Zuständigkeit im Heerwesen, Außenpolitik, Rechtswesen und Handel und eine Volkskammer genügt. - Wentzke: Gegen sofortige Annahme der Verfassung, für sorgfältige Prüfung, damit die Kraft Preußens nicht geschwächt werde, ohne ein kräftiges Deutschland an seine Stelle zu setzen. Zunächst muß festgestellt werden, wie weit die noch zu Recht bestehende Bundesakte von 1815 fortbestehen soll. Im weiteren Bunde würde Österreich das Präsidium erhalten, und der Bundesstaat mit Preußen müßte für das Interesse der außerdeutschen Provinzen Österreichs einstehen. Verlangt Zurückgehen auf den Bund vor 1848 mit Oberbefehl, Vertretung Deutschlands nach Außen, Zoll und Handel, Rechtsschutz durch die Bundesgewalt: Fürstenkolleg als Bundestag in kleinerem Maßstab mit unverantwortlichen Vertretern (die Pairs sind die zum Bunde vereinigten Staaten selbst); Oberhaupt; Volkskammer. "Mit dem unveränderten Entwurfe vom 26. Mai ist die Erhaltung der Kraft Preußens den größten Gefahren ausgesetzt."

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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben

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Boberach: Kleindeutschland soll sich mit der Union im Dreikönigsbündnis unter Vorherrschaft Preußens abfinden. - Wentzke: Der Deutsche Bund ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Das Bedürfnis seiner Ausbildung: Sicherheit sowie ungehinderter Verkehr im Innern und Schutz gegen äußere Angriffe. Österreich kann kein Bestandteil des neuen Deutschen Bundes bilden, es genügt ein Schutz- und Trutzbündnis. Kritik des bairischen Direktoriums, Empfehlung der Union