135 resultados para Boeckh, August, 1785-1867.


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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von vier Festgedichten anläßlich der für den 6. August 1848 vorgesehenen Huldigungsparade für den Reichsverweser Erzherzog Johann

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Boberach: Die Forderung, daß Offiziere ihre politische Meinung offenbaren sollen, wird zurückgewiesen

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!

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Boberach: Die vorgesehene Einführung einer progressiven Einkommensteuer wird u.a. unter Berufung auf Benjamin Franklin abgelehnt

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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Boberach: [Abdruck von] 22 Aktenstücken des Bundestages und der Provisorischen Zentralgewalt, April bis September 1848

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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei

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Welsch (Projektbearbeiter): Alphabetisches Verzeichnis von insgesamt 579 Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung samt Angabe von Beruf, Herkunftsland, Wahlbezirk, Wohnort und Frankfurter Wohnsitz; zusätzliche Auflistung nach Ländern (Stand 11. August 1848)

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Welsch (Projektbearbeiter): Schilderung der gewalttätigen Ausschreitungen gegen die beabsichtigte Gründung eines Demokratischen Vereins in Charlottenburg am 20. August 1848

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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der Nichtbewilligung eines von privater Seite angekündigten Volksfestes

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Welsch (Projektbearbeiter): Dementierung von Gerüchten über die Verwendung von Frauen als Krankenpflegerinnen oder Wäscherinnen in den oberitalienischen Spitälern der österreichischen Armee

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Welsch (Projektbearbeiter): Kriegsminister Latour und der Oberkommandierende der Wiener Garnison Graf Auersperg zeigen sich positiv überrascht über die Teilnahme von Nationalgarde und Akademischer Legion an dem Dankfest der Armee anläßlich des Sieges in Oberitalien (nach der Besetzung der gesamten Lombardei zieht Feldmarschall Radetzky am 6. August in Mailand ein). Bekanntgegeben vom Oberkommandierenden der Nationalgarde