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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Boberach: Die Einheit Deutschlands soll auf der Basis von Volksrechten und Volksbewaffnung erfolgen, Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Herrschaftssystem erhalten. Eine Republik ist nicht erforderlich, aber ein aus Urwahlen hervorgehendes Parlament, das allein das Steuerbewilligungsrecht hat. Schulunterricht soll kostenlos sein. - Wentzke: Verlangt für Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Regiment, für Deutschland nach dem Programm des Deutschen Vereins zu Leipzig: Volksrechte und Volksbewaffnung. Einheit Deutschlands

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Boberach: In den Kapiteln "Vom Volke", "Von der Staatsverfassung" und "Deutschland" werden Begriffe wie Volksfreiheit, Demokratie, Monarchie, Zweikammersystem, das Wahlrecht und die Einheit Deutschlands im konstitutionell-konservativen Sinn mit Fragen und Antworten erläutert

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer Sammlung von Gedichten des damaligen Privatschullehrers Niendorf, "... welche die Berliner Revolution und den im October und November [1848] eingetretenen Sieg der Reaction in einem so scharfen Tone schildern, ... daß er wegen Ehrfurchtverletzung gegen den Monarchen in den Anklagestand versetzt und zu achtmonatlichem Gefängniß verurtheilt wurde." (ADB)

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Boberach: Die von den Demokraten beeinflußte Reichsverfassung führt zum Bürgerkrieg. Um die Republik zu verhindern, ist am Vereinbarungsprinzip festzuhalten. Der Kaiser muß das absolute, nicht bloß suspensive Veto haben. - Wentzke: Für Vereinbarung. Gegen das nur suspensive Veto des Kaisers. Gegen Republik

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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können

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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband

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Boberach: Der linksliberale (Deutscher Hof) schlesische Abgeordnete glossiert seine eigene Tätigkeit und äußert sich dabei auch über Gagern, Grävell, Buß, Beseler, Dahlmann, Droysen und Waitz

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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund

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Boberach: Die "reichsständischen Befugnisse" der Nationalversammlung werden aus den Rechten des Vereinigten Landtags von 1847 abgeleitet. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck der Rede des Abgeordneten Kirchmann, dem Berichterstatter der Kommission

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Boberach: Meister, Gehilfen und Gesellen des Baugewerbes sollen Männer wählen, die die Gewerbefreiheit beschränken und soziale Einrichtungen für die Arbeitnehmer schaffen wollen

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Boberach: Wie bereits Blum im Vorparlament dargelegt hat, können indirekte Wahlen den Volkswillen verfälschen

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Boberach: Die Religionsfreiheit kann dazu führen, daß die Ultramontanen die Freiheit der Kirche vom Staat gegen den Staat ausnützen und eine katholische Partei nach Herrschaft der Kirche über den Staat strebt. In Belgien ist diese Gefahr vorbildlich verhindert worden

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Boberach: Die von Nickel vertretenen Forderungen der Linken werden zurückgewiesen. Die Verfassung ist mit der Krone zu vereinbaren. Die entschädigungslose Beseitigung der Feudalrechte ist ein Angriff auf das Eigentum und kann nicht aus dem Prinzip der Gleichheit aller Staatsbürger abgeleitet werden