361 resultados para Schlegel, August Wilhelm von, 1767-1845.
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Boberach: Die Forderung, daß Offiziere ihre politische Meinung offenbaren sollen, wird zurückgewiesen
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!
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Boberach: Die Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. wird ironisch mit der Garantie der freien Berufswahl begründet
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. wollte mit den Beamten und einer noch zu bildenden volkstümlichen Partei regieren, aber die Beamtenkaste erwies sich als unzulänglich, [und] das Versprechen, Preußen werde in Deutschland aufgehen, als hohle Phrase. Noch ist das Volk ans Königtum gewöhnt, aber es wird sich künftig für die demokratische Republik entscheiden
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Boberach: Die Angeklagten haben innerhalb des damals gesetzlichen Systems für die Verfassung gehandelt, weil die Frankfurter Reichsverfassung mit ihren Grundrechten des deutschen Volkes in Sachsen galt. Die sächsische Gerichtsbarkeit übte politische Siegerjustiz
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Boberach: Die vorgesehene Einführung einer progressiven Einkommensteuer wird u.a. unter Berufung auf Benjamin Franklin abgelehnt
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Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopathie freigestellt sein
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von insgesamt 16 Liedtexten aus den Befreiungskriegen anläßlich des 35. Jahrestages des von König Friedrich Wilhelm III. in Breslau erlassenen Aufrufs zur Bildung freiwilliger Jägerkorps zum Kampf gegen Napoléon (3. Februar 1813)
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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: Fortbildungsanstalten sollen nicht nur die berufliche Ausbildung unterstützen, sondern außerdem die von der Volksschule vermittelten Kenntnisse erweitern
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Boberach: Auf einer Eisenbahnreise äußerte sich der König 1847 nur über Mendelssohn und andere Komponisten. Das Gespräch am 19. März 1848 im Berliner Schloß hatte Rellstab erbeten, um den König zu bewegen, die Truppen zurückzuziehen; dieser habe jedoch noch geglaubt, die Volksbewegung, die er auf Agitation von Fremden zurückführte, unterdrücken zu können; Bodelschwingh und ein General seien derselben Meinung gewesen
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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily
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Welsch (Projektbearbeiter): Alphabetisches Verzeichnis von insgesamt 579 Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung samt Angabe von Beruf, Herkunftsland, Wahlbezirk, Wohnort und Frankfurter Wohnsitz; zusätzliche Auflistung nach Ländern (Stand 11. August 1848)