649 resultados para Emmich, Otto von, 1848-1915.
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Boberach: Die Arbeiterschaft fordert gerechten Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit, insbesondere Lohnerhöhungen, weil die Buchdrucker nur den Wohlstand ihrer Prinzipale von Jahr zu Jahr wachsen sahen, während die eigene Zukunft immer schlechter wurde. Verlangt werden ferner ein paritätisch von Arbeitern und Arbeitgebern gewähltes deutsches Arbeitsministerium, Überwachung der Berufsausbildung, Gründung von Gesellenvereinen, Kranken-, Invaliden-, Sterbe- und Witwenkassen sowie Maßnahmen gegen zu viele Maschinen
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Welsch (Projektbearbeiter): Kurzer Abriß der revolutionären Erhebungen in Sizilien (mit Schwerpunkt auf dem 19. Jahrhundert)
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Boberach: Im Interesse allgemeiner Wohlfahrt werden Handelskammern, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, Gewerbe- und Fabrikgerichte, Staatsaufsicht über die Fabriken, Schutzzölle bei alljährlicher Zolltarifrevision und ein von der Regierung festgesetzter Mindestlohn gefordert
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Boberach: Die Veröffentlichung eines Memorandums über die deutschen Bundesverhältnisse (1833), von Aufzeichnungen über Unterredungen mit dem Bundespräsidialgesandten Graf Münch von Bellinghausen, dem badischen Generalleutnant Frh. v. Tettenborn und von Korrespondenz (1842-1843, 1847-1848) mit ihnen und Großherzog Leopold von Baden, dem badischen Staatsminister Dusch, dem Bundespräsidialgesandten Graf Colloredo, dem preußischen Gesandten Graf Dönhoff und dem Fürsten von Leiningen sowie eines Memorandums über Baden (1846) soll seine Politik im Vormärz verteidigen
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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
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Boberach: Die Wiedergabe der Wahlvorschriften wird mit der Mahnung an die 12.000 Wahlmänner verbunden, nach dem Grundsatz abzustimmen: "Eine starke, geachtete Krone über einem freien und glücklichen Volke!"
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Boberach: Dargestellt werden die Revolutionen in Sizilien und Paris, die Märzereignisse in Süd- und Südwestdeutschland, Weimar, Berlin und Wien, die Wiener Mai- und Oktoberrevolution, die Unruhen in Neapel, Prag und Paris im Mai/Juni, der Aufstand in Posen, der Krieg mit Dänemark, die beiden badischen Aufstände, die Frankfurter Septemberunruhen und der Konflikt zwischen Regierung und Nationalversammlung in Preußen
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Boberach: Der Rechenschaftsbericht bietet einen Abriß der Geschichte der Preußischen Nationalversammlung und bekennt sich zur Republik, für die das deutsche Volk aber noch nicht reif ist. Die oktroyierte Verfassung wird strikt abgelehnt. - Wentzke: Für die Republik ist Deutschland noch nicht reif. Die Einzelstaaten müssen mit den Rechten der Selbständigkeit bestehen bleiben, geben aber von ihrer Souveränität an den Gesamtstaat soviel ab, daß die Einheit, Sicherheit nach Innen, Macht nach Außen, gegründet werden kann. - Für Preußen demokratisch-konstitutionelle Monarchie. Gegen die oktroyierte Verfassung
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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten
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Boberach: Daß der Oberkommandierende in den Marken den Bürgerkrieg erklärt hat, muß im konstitutionellen Staat als Hochverrat verfolgt werden. Die Nationalversammlung wird zur Karikatur des Vereinigten Landtags, wenn sie ihre Souveränität nicht behaupten kann
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer
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Boberach: Anträge und Thesen von Gerber, Krech, Seyffert, Bergmann, Mützell, Holäufer, Hamann, Graser: Die Schule soll Staatsanstalt unter Beteiligung der Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke, der Religionsunterricht auf die Elementarklassen beschränkt sein. Der Direktor muß die Beschlüsse des Lehrerkollegiums ausführen. Die Lehrer sollen höhere Pensionen erhalten. Die Schulamtskandidaten sollen zuerst ein halbes Jahr lang hospitieren. Die Lehrerseminare sollen hinsichtlich der praktischen Ausbildung reformiert, an der Universität ein Lehrstuhl für Pädagogik errichtet werden. Außerdem sollen Lehr- und Stundenpläne der Gymnasien und die Gründung eines Provinzialvereins behandelt werden
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Boberach: Arbeiter und Dienstboten sollen sich ihr Wahlrecht nicht nehmen lassen, sich aber für die Vertreter von "Freiheit, Ordnung und Sicherheit", gegen alle Angriffe auf das Eigentum entscheiden
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer Sammlung von Gedichten des damaligen Privatschullehrers Niendorf, "... welche die Berliner Revolution und den im October und November [1848] eingetretenen Sieg der Reaction in einem so scharfen Tone schildern, ... daß er wegen Ehrfurchtverletzung gegen den Monarchen in den Anklagestand versetzt und zu achtmonatlichem Gefängniß verurtheilt wurde." (ADB)
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband