392 resultados para König von Deutschland


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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht

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Boberach: Kleindeutschland soll sich mit der Union im Dreikönigsbündnis unter Vorherrschaft Preußens abfinden. - Wentzke: Der Deutsche Bund ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Das Bedürfnis seiner Ausbildung: Sicherheit sowie ungehinderter Verkehr im Innern und Schutz gegen äußere Angriffe. Österreich kann kein Bestandteil des neuen Deutschen Bundes bilden, es genügt ein Schutz- und Trutzbündnis. Kritik des bairischen Direktoriums, Empfehlung der Union

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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung

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Boberach: Die preußische Zirkularnote für einen Engeren Bund ist ein Meisterstück der Diplomatie, aber Preußen und seinem König ist nicht zu trauen, sie würden nur ein preußisches Kaisertum mit preußischer Bürokratie aufrichten. Das preußische Großmachtstreben würde sofort die kleineren Einzelstaaten bedrohen. - Wentzke: Die Note an und für sich ist ein diplomatisches Meisterstück, indem sie die Notwendigkeit des österreichischen Kaiserstaates für Deutschland und die Ehrlichkeit der preußischen Politik hervorhebt. Leider aber hat die Vergangenheit Preußens, seine Großmachtsgelüste, zu tiefen Anlaß zum Mißtrauen gegeben. Dazu hat die Heuchelei der Reaktion unter Friedrich Wilhelm IV. den Höhepunkt erreicht. Wird Preußens König deutscher Kaiser, so wird er zunächst die kleineren Staaten vernichten und durch seine Bureaukratie das preußische Kaisertum aufrichten

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Boberach: Die revolutionäre Bewegung in Baden mußte unterdrückt werden, weil sie in ganz Deutschland eine Republik errichten wollte. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser war zwischen 1846 und 1849 badischer Innenminister

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Boberach: Zwei Reden Montalemberts in der Pairskammer am 14. Januar 1848 und in der französischen Nationalversammlung am 19. Oktober 1849, die aus den Protokollen übersetzt sind, leiten die Ausführungen Buß' "Der Radikalismus in Deutschland" ein. Er wendet sich gegen Volkssouveränität, kritisiert Gagern und die Nationalversammlung, wirft Preußen vor, mit dem Dreikönigsbündnis rechtswidrig zu handeln und fordert, die provisorische Bundeskommisison solle eine neue Reichsverfassung mit Einschluß Österreichs und Aufnahme der Grundrechte entwerfen und der Nationalvertretung vorlegen. Der Rechenschaftsbericht [Buß' an seine Wähler im Kreis Ahaus] wendet sich gegen die Politik der Kleindeutschen, ihre Reichsverfassung und das Erbkaisertum

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Boberach: Knappen Darstellungen der Ereignisse in Baden, der Pfalz und Dresden 1849 und der Wiener Oktoberrevolution 1848 folgen Beiträge über Max Dortu, Gustav Schlöffel, Blum, August Bernigau, Messenhäuser [sic!], Lamartine, Bem, Graf Batthyani, Struve, Greiner, P. Fries, Reichard, Hepp, Hanitz, Nikolaus Schmitt, Cullmann [sic!], Goldmark, d'Ester, Franz Umbscheiden, Blenker, Raquillet [sic!], Sznayder [sic!], Zitz, Eisenstuck, Crzeriak, Fr. Ludwig Krahn, Dr. Sander, Jodokus Temme, Schulze-Delitzsch, Carl Vogt; eingefügt sind Briefe und Aufzeichnungen über die Prozesse in Rastatt, die Prager Unruhen im Juni 1848, die Kämpfe in Ungarn und die Lage der Emigranten, ferner Gedichte, u.a. von Herwegh

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Boberach: Preußen und Österreich sollen in einem geeinten Deutschland abwechselnd das Präsidium ausüben, Abgeordnete der Landtage der Einzelstaaten einen Bundesrat bilden, der an der Bundesregierung beteiligt und gleichzeitig Bundesschiedgericht ist. Polen soll mit eigener nationaler Verfassung mit Preußen eine Union bilden, der König abwechselnd in Berlin und Warschau residieren. Preußen, Polen, Litauen, Kurland, Livland sollen in einem baltischen Bundesstaat als Gegenstück zur Vereinigung der Donauländer mit Österreich vereinigt werden. Mitteleuropa (mit Elsaß, Lothringen, Belgien, Niederlanden, Schweiz) soll vom Ärmelkanal bis zum Schwarzen Meer ein einheitliches Zollgebiet werden. - Wentzke: Preußen ist hinfort nur ein Glied des großen deutschen Reiches. Verlangt für Polen eine besondere nationale Verfassung und Union mit Preußen: der König residiert abwechselnd in Berlin und Warschau. Der Angliederung der Donauländer an Österreich wird im Nordosten ein baltischer Bundesstaat (Preußen, Polen, Litthauen [sic!], Kurland, Livland) entsprechen. Keine Erneuerung des alten Polen! Preußen und Österreich als Föderativstaaten können nicht unter die deutsche Zentralgewalt treten. Die deutschen Staaten werden unter einem Vorort geeint, der mit Preußen und Österreich ein Direktorium mit wechselndem Präsidium bildet. Ihm zur Seite ein Bundesrat aus Abgeordneten der deutschen Landtage; zusammen als Bundesregierung: Auswärtiges, Presse und Universitäten, Bundesschiedsgericht ihre Aufgaben. Durch den Föderalismus werden wir Elsaß, Lothringen, Holland, Belgien, Schweiz wiedergewinnen. Der deutsche Geist ist der wahre Kaiser

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Welsch (Projektbearbeiter): Wenn Friedrich Wilhelm IV. seine eigenen Versprechungen vom März 1848 ernst nähme, müßte er seine Minister entlassen, die Nationalversammlung auflösen und selbst zurücktreten: "... das Volk soll Männer berufen, die an den Gräbern des Friedrichshains das Mark der Revolution empfangen." Verfaßt von dem Berliner Philologiestudenten und Aktivisten des Demokratischen Klubs Edmund Monecke und veröffentlicht in der Form einer (fiktiven) Thronrede. Datierung des Flugblatts nach Friedländer, S. 164

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Boberach: In 11 Kapiteln sind u.a. behandelt: Die politische Literatur (Das junge Deutschland, die neue Hegel'sche Schule, die Romantiker und die Publizisten, dabei Wienbarg, Gutzkow, Laube, Mundt, Ruge, Herwegh, Feuerbach, Bettina v. Arnim), die "Poesie und die demokratischen Poeten (Hoffmann v. Fallersleben, Dingelstedt, Prutz, Anastasius Grün), Heine und seine neuen Gedichte, "Ein Glaubensbekenntnis" von Freiligrath, die politische Poesie in Österreich (Beck, Lenau, Meißner, Hartmann), die philosophische Poesie (v. Sallet, Schefer), der "sozialistische", der historische und der bürgerliche Roman, die "Aufgabe der Kritik während der Krisis" Deutschlands (Gervinus, Auerbach), die Dramen von Gutzkow und die "dramatische Poesie" in Wien

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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist durch Vereinigung der Volksvertretungen der Einzelstaaten und der Provinzen in einer neuen Nationalversammlung, die Preußen nach Berlin einberufen soll, zu schaffen. Frankfurter Reichsverfassung und Provisorische Zentralgewalt schaffen Voraussetzungen für eine Mediatisierung der Länder und eine Republik. - Wentzke: "Einheit des Volkes ist die Vereinigung der Volksvertretungen seiner Einzelstaaten in die Volksvertretung des Gesamtstaats, der Provinzialversammlungen in die Nationalversammlung. Freiheit ist die Souveränität dieser gesetzgebenden Gewalt, der Quelle aller anderen Gewalten. Diese Souveränität wird jedesmal soweit reichen, als die Einsicht und der Wille des Volkes reicht." Als Vorstufe für die Mediatisierung der Dynastien und Demokratisierung der Einzelstaaten in der Republik ist die Zentralgewalt und konstitutionelle Gesamtmonarchie der Reichsverfassung zu begrüßen. - Ruge an Manteuffel, Leipzig 15. Februar 1849: Verlangt eine deutsche Nationalversammlung aus den Einzelkammern in Berlin für allgemeine Angelegenheiten, die sich für Sonderinteressen wieder in Provinzialversammlungen scheidet

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Boberach: Behandelt wird vor allem d[ie] Geschichte des Deutschkatholizismus und Preußens vom Ersten Vereinigten Landtag 1847 bis zur Märzrevolution und die Entwicklung der Nationalversammlungen in Frankfurt und Berlin, die Hoffnungen auf den Zerfall des bürgerlichen Liberalismus begründet

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Boberach: Durch Gewerbefreiheit in einer vom Parlament zu beschließenden Gewerbeordnung soll der Mittelstand gefördert werden

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Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind